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82. Vorlagt“ (J. Kola. 3/31.) — zur Beschlußfassung —, betr. die
Aenderuneg des Ortsgesetzes über die Müll heseitigung in
Berlin vom 3. Juli 1923.
Mit Beschluß vom 2. 2. 1928 — Protokoll Nr. 4 — hat sich
die Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich mit der Zu
sammenfassung der BezirksmüIIbetriebe mit der Berliner Müll
abfuhr 'A. G. einverstanden erklärt. Demgemäß wurden am
1. April 1928 die Betriebe der Verwaltungsbezirke Tempelhof,
Neukölln, ITeptow und Köpenick, um 1. April 1929 der Betrieb
des Verwaltungsbezirks (’harlotienburg mit der Berliner Müll
abfuhr A. G. vereinigt. Den dadurch erforderlich gewordenen
Aenderungen des § II des Ortsgesetzes vom 3. 7. 1923. wodurch
die Zuständigkeit für die gesamten Betriebe auf die zentrale
Verwaltungsdeputation übertragen wurde, hat die Versammlung
durch den eingangs erwähnten Beschluß und durch den Beschluß
vom 18. April 1929 — Protokoll Nr. 6 — zugestimmt.
In weiterer Ausführung des erwähnten Beschlusses der Ver
sammlung vom 2. 2. 1928 — Protokoll NT. 4 — haben wir die
L ebert ragnug der Betriebe der Verwaltungsbezirke Wilmers
dorf und Spandau auf die Berliner Müllabfuhr A. G. zum
I. April 193) vorgesehen (vgl. unsere V orlage vom heutigen Tage
hetr. den V\ irtschaftsplan der städtischen Müllbeseitigung und
die Festsetzung der Müllbeseitigungsgebiihren für das Rech
nungsjahr 1931).
Wir bitten daher zu beschließen:
..Der § 11 des Ortsgesetzes über die Mül Beseitigung in
Berlin vom 3. 7. 1923 erhält folgenden Wortlaut:
§ 11.
Für die Ausführung des Ortsgesetzes ist die zentrale Ver-
waitungsdeputation des Magistrats zuständig, soweit nicht nach
gesetzlichen Bestimmungen oder den Bestimmungen dieses Orts
gesetzes die städtischen Körperschaften zuständig sind.
Die Aenderung tritt mit dem 1. April 1931 in Kraft.“
Berlin, den 11. Januar 1931.
Magistrat.
H a h n. R e u t e r.
St. V. 31. — A. I. 5". —
Hä. Vorlage (I Fuhr. 3/31) — zur Beschlußfassung —. belr. den
Wirtschaftsplan der städtischen Müllhcseitigung und die Fest
setzung der MQllgehühren für das Rechnungsjahr 1931, sowie
die Niederschlagung der vom Stadtreinigungs- und Fuhraint
Vht. I (Müllhcseitigung) an die Känimereiverwaltung zu zah
lenden Zinsen für das zum Ankauf von Aktien der Berliner
Müllabfuhr A.-G. geliehene Kapital für die Dauer des Divi-
dendenausfalies bei der Berliner Müllabfuhr A.-G.
1. Wir überreichen als Anlagen
a) den Gesumtwirtschaftsplan der städtischen Müllbeseitigung
für das Rechnungsjahr 1931,
b) den \\ irt schaftsplan der Berliner Müllabfuhr A.-G. für das
Geschäftsjahr 1931,
c) einen Bericht der Hauptprüfungsstellc über die Wirtschafts
pläne zu a) und b).
Der Wirtschaftsplan der städtischen Müllhcseitigung enthält
einen Voranschlag der Ausgaben und Einnahmen und eine Be
rechnung der Müllgebühren. Die Hauptausgabe (Pos. 1 b) ergibt
sjch aus dem Wirtschaftsplan der Berliner Müllabfuhr A.-G.
< ntsprechend dem Beschluß der Versammlung vom 18. 3. 1930
Pr»t NT. 6 — ist der Wirtschaftsplan der Berliner Müllabfuhr
A.-G. von der Hauptprüfungsstelle geprüft worden. Das Ergebnis
iieser Prüfung ist aus dem Bericht der Hauptprüfungsstellc zu
c ) ersichtlich.
Gegenüber dem Vorjahre sind Aenderungen insofern einge-
leten, als die Bezirksmüllbetriebe der Verwaltungsbezirke Wil-
njWsdorf und Spandau zu in t. April 1931 auf die Berliner Müll-
abfuhr A.-G. übergehen (vergl. unsere Vorlage vom heutigen Tage
|*etr. die Aenderung des § 11 des Ortsgesetzes über die Müll-
aeseitigung). Die Kosten sind im Wirtschaftsplan der Berliner