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Volume No. 3 (63-83), 1931/01/16

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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82. Vorlagt“ (J. Kola. 3/31.) — zur Beschlußfassung —, betr. die 
Aenderuneg des Ortsgesetzes über die Müll heseitigung in 
Berlin vom 3. Juli 1923. 
Mit Beschluß vom 2. 2. 1928 — Protokoll Nr. 4 — hat sich 
die Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich mit der Zu 
sammenfassung der BezirksmüIIbetriebe mit der Berliner Müll 
abfuhr 'A. G. einverstanden erklärt. Demgemäß wurden am 
1. April 1928 die Betriebe der Verwaltungsbezirke Tempelhof, 
Neukölln, ITeptow und Köpenick, um 1. April 1929 der Betrieb 
des Verwaltungsbezirks (’harlotienburg mit der Berliner Müll 
abfuhr A. G. vereinigt. Den dadurch erforderlich gewordenen 
Aenderungen des § II des Ortsgesetzes vom 3. 7. 1923. wodurch 
die Zuständigkeit für die gesamten Betriebe auf die zentrale 
Verwaltungsdeputation übertragen wurde, hat die Versammlung 
durch den eingangs erwähnten Beschluß und durch den Beschluß 
vom 18. April 1929 — Protokoll Nr. 6 — zugestimmt. 
In weiterer Ausführung des erwähnten Beschlusses der Ver 
sammlung vom 2. 2. 1928 — Protokoll NT. 4 — haben wir die 
L ebert ragnug der Betriebe der Verwaltungsbezirke Wilmers 
dorf und Spandau auf die Berliner Müllabfuhr A. G. zum 
I. April 193) vorgesehen (vgl. unsere V orlage vom heutigen Tage 
hetr. den V\ irtschaftsplan der städtischen Müllbeseitigung und 
die Festsetzung der Müllbeseitigungsgebiihren für das Rech 
nungsjahr 1931). 
Wir bitten daher zu beschließen: 
..Der § 11 des Ortsgesetzes über die Mül Beseitigung in 
Berlin vom 3. 7. 1923 erhält folgenden Wortlaut: 
§ 11. 
Für die Ausführung des Ortsgesetzes ist die zentrale Ver- 
waitungsdeputation des Magistrats zuständig, soweit nicht nach 
gesetzlichen Bestimmungen oder den Bestimmungen dieses Orts 
gesetzes die städtischen Körperschaften zuständig sind. 
Die Aenderung tritt mit dem 1. April 1931 in Kraft.“ 
Berlin, den 11. Januar 1931. 
Magistrat. 
H a h n. R e u t e r. 
St. V. 31. — A. I. 5". — 
Hä. Vorlage (I Fuhr. 3/31) — zur Beschlußfassung —. belr. den 
Wirtschaftsplan der städtischen Müllhcseitigung und die Fest 
setzung der MQllgehühren für das Rechnungsjahr 1931, sowie 
die Niederschlagung der vom Stadtreinigungs- und Fuhraint 
Vht. I (Müllhcseitigung) an die Känimereiverwaltung zu zah 
lenden Zinsen für das zum Ankauf von Aktien der Berliner 
Müllabfuhr A.-G. geliehene Kapital für die Dauer des Divi- 
dendenausfalies bei der Berliner Müllabfuhr A.-G. 
1. Wir überreichen als Anlagen 
a) den Gesumtwirtschaftsplan der städtischen Müllbeseitigung 
für das Rechnungsjahr 1931, 
b) den \\ irt schaftsplan der Berliner Müllabfuhr A.-G. für das 
Geschäftsjahr 1931, 
c) einen Bericht der Hauptprüfungsstellc über die Wirtschafts 
pläne zu a) und b). 
Der Wirtschaftsplan der städtischen Müllhcseitigung enthält 
einen Voranschlag der Ausgaben und Einnahmen und eine Be 
rechnung der Müllgebühren. Die Hauptausgabe (Pos. 1 b) ergibt 
sjch aus dem Wirtschaftsplan der Berliner Müllabfuhr A.-G. 
< ntsprechend dem Beschluß der Versammlung vom 18. 3. 1930 
Pr»t NT. 6 — ist der Wirtschaftsplan der Berliner Müllabfuhr 
A.-G. von der Hauptprüfungsstelle geprüft worden. Das Ergebnis 
iieser Prüfung ist aus dem Bericht der Hauptprüfungsstellc zu 
c ) ersichtlich. 
Gegenüber dem Vorjahre sind Aenderungen insofern einge- 
leten, als die Bezirksmüllbetriebe der Verwaltungsbezirke Wil- 
njWsdorf und Spandau zu in t. April 1931 auf die Berliner Müll- 
abfuhr A.-G. übergehen (vergl. unsere Vorlage vom heutigen Tage 
|*etr. die Aenderung des § 11 des Ortsgesetzes über die Müll- 
aeseitigung). Die Kosten sind im Wirtschaftsplan der Berliner
	        
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