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Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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522. Antrag. 
Der Magistrat wird ersucht, der Stadtverordneten 
versammlung eine Vorlage zwecks Einführung einer 
neuen Steuer nach folgenden Gesichtspunkten zu 
machen: 
1. Steuerpflichtig sind alle baupolizeilich erfüll 
baren und kontrollierbaren öffentlichen An- 
kündigungsmittel, die fremdsprachliche Bezeich 
nungen enthalten. 
2. Die Steuer wird bemessen nach der Anzahl der 
Buchstaben, die die fremdsprachliche Ankündi 
gung enthält. 
5. Aus praktischen Gründen ist die Steuer von der 
Bezirks - Baupolizei, die schon jetzt die Ge 
bühren für Ankündigungsmittel verwaltet, zu 
veranlagen und einzuziehen. Der Ertrag stielst 
den Verstärkungsmitteln der Bezirke zu. 
4. Die Steuer soll mindestens 1 Mt (eine Reichs 
mark) monatlich für jeden Buchstaben eines 
fremdsprachlichen Wortes betragen. 
Berlin, den 24. September 1951. 
Dr. L i p p e r t 
und die übrigen Mitglieder der nationalsozialistischen 
Fraktion. 
St. V. 31. - B. XVI. 16. 
525. Vorlage (Ein. V111.4 — XV 1/18) — zur Beschluß 
fassung —, betr. den Tausch von 2068 qm stüdt. 
Geländes an «ler Biesdorfer und Kaulsdorfer 
Straße in Köpenick und am Bahnhof in Spindlers- 
feld gegen ein gleich großes Reichsbahngelände 
ebenda. 
Ich bitte, zu beschließen: 
Die Stadtverordnetenversammlung ist mit dem 
lausch von 2068 qm stüdt. Geländes an der Bies- 
dorfer und Kaulsdorfer Straße im Ortsteil Köpenick 
und am Bahnhof Spindlersfeld gegen ein gleich großes 
Reichsbahngelände ebenda gemäß der Vorlage vom 
16. September 1951 einverstanden. 
Durch Beschluß vom 14. Dezember 1926 — Prot. 
Nr. 16. Drucks. 990 und 5 g von 1927 — hat sich die 
Stadtverordnetenversammlung „mit dem Flächenaus 
tausch an der Kaulsdorfer und Biesdorfer Straße im 
Ortsteil Köpenick mit der Reichsbahn Verwaltung 
unter den Bedingungen der Magistratsvorlage vom 
5. Dezember 1926 einverstanden erklärt. Bei diesem 
Austausch handelte es sich um eine Grundstücks 
bereinigung aus Anlaß der Hochlegung des Bahn 
körpers der Strecke Berlin—Erkner, sowie der Fort 
führung des Ausbaues der geplanten südlichen Um- 
gehungsbahn. Danach sollten ca. 1240 qm der Reichs 
bahn gegen ca. 412 qm der Stadt ausgetauscht und 
von der Stadt für die Mehrfläche an die Reichsbahn 
5 Ml je Quadratmeter gezahlt werden. Die Reichs 
bahn hat nachträglich sich einverstanden erklärt, 
gleich große Flächen auszutauschen. Die hierüber 
geführten Verhandlungen haben folgendes Ergebnis: 
Die Stadt übereignet an die Reichsbahn die auf 
den anliegenden Plänen des Bezirks Vermessungsamtes 
Köpenick vom 51. Juli 1950 (A) und 17. März 1951 (B) 
grün dargestellten Flächen von zusammen 2068 qm 
Größe, die Reichsbahn dagegen übereignet der Stadt 
die auf dem Lageplan B rot dargestellten Flächen von 
gleichfalls 2068 qm Größe. Es werden also nunmehr 
gleich große — und auch gleichwertige — Flächen 
getauscht, so daß eine Zuzahlung der Stadt fortfällt. 
Der Ausgleich ist im wesentlichen durch Hinzunahme 
der auf dem Plan A dargestellten Flache, die für 
städtische Zwecke entbehrlich ist, erreicht worden.
	        
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