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522. Antrag.
Der Magistrat wird ersucht, der Stadtverordneten
versammlung eine Vorlage zwecks Einführung einer
neuen Steuer nach folgenden Gesichtspunkten zu
machen:
1. Steuerpflichtig sind alle baupolizeilich erfüll
baren und kontrollierbaren öffentlichen An-
kündigungsmittel, die fremdsprachliche Bezeich
nungen enthalten.
2. Die Steuer wird bemessen nach der Anzahl der
Buchstaben, die die fremdsprachliche Ankündi
gung enthält.
5. Aus praktischen Gründen ist die Steuer von der
Bezirks - Baupolizei, die schon jetzt die Ge
bühren für Ankündigungsmittel verwaltet, zu
veranlagen und einzuziehen. Der Ertrag stielst
den Verstärkungsmitteln der Bezirke zu.
4. Die Steuer soll mindestens 1 Mt (eine Reichs
mark) monatlich für jeden Buchstaben eines
fremdsprachlichen Wortes betragen.
Berlin, den 24. September 1951.
Dr. L i p p e r t
und die übrigen Mitglieder der nationalsozialistischen
Fraktion.
St. V. 31. - B. XVI. 16.
525. Vorlage (Ein. V111.4 — XV 1/18) — zur Beschluß
fassung —, betr. den Tausch von 2068 qm stüdt.
Geländes an «ler Biesdorfer und Kaulsdorfer
Straße in Köpenick und am Bahnhof in Spindlers-
feld gegen ein gleich großes Reichsbahngelände
ebenda.
Ich bitte, zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung ist mit dem
lausch von 2068 qm stüdt. Geländes an der Bies-
dorfer und Kaulsdorfer Straße im Ortsteil Köpenick
und am Bahnhof Spindlersfeld gegen ein gleich großes
Reichsbahngelände ebenda gemäß der Vorlage vom
16. September 1951 einverstanden.
Durch Beschluß vom 14. Dezember 1926 — Prot.
Nr. 16. Drucks. 990 und 5 g von 1927 — hat sich die
Stadtverordnetenversammlung „mit dem Flächenaus
tausch an der Kaulsdorfer und Biesdorfer Straße im
Ortsteil Köpenick mit der Reichsbahn Verwaltung
unter den Bedingungen der Magistratsvorlage vom
5. Dezember 1926 einverstanden erklärt. Bei diesem
Austausch handelte es sich um eine Grundstücks
bereinigung aus Anlaß der Hochlegung des Bahn
körpers der Strecke Berlin—Erkner, sowie der Fort
führung des Ausbaues der geplanten südlichen Um-
gehungsbahn. Danach sollten ca. 1240 qm der Reichs
bahn gegen ca. 412 qm der Stadt ausgetauscht und
von der Stadt für die Mehrfläche an die Reichsbahn
5 Ml je Quadratmeter gezahlt werden. Die Reichs
bahn hat nachträglich sich einverstanden erklärt,
gleich große Flächen auszutauschen. Die hierüber
geführten Verhandlungen haben folgendes Ergebnis:
Die Stadt übereignet an die Reichsbahn die auf
den anliegenden Plänen des Bezirks Vermessungsamtes
Köpenick vom 51. Juli 1950 (A) und 17. März 1951 (B)
grün dargestellten Flächen von zusammen 2068 qm
Größe, die Reichsbahn dagegen übereignet der Stadt
die auf dem Lageplan B rot dargestellten Flächen von
gleichfalls 2068 qm Größe. Es werden also nunmehr
gleich große — und auch gleichwertige — Flächen
getauscht, so daß eine Zuzahlung der Stadt fortfällt.
Der Ausgleich ist im wesentlichen durch Hinzunahme
der auf dem Plan A dargestellten Flache, die für
städtische Zwecke entbehrlich ist, erreicht worden.