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Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

bäudes und am Grundstück gemäß § 5 des Vertrags 
angebots vom 9. April 1931 ausführen zu lassen. 
Die Kosten des Eigentuinswechsels, Gebühren und 
Grunderwerbsteuer trägt die Stadt. Die Wertzuwachs- 
steuer in Höhe von 50% wird von den Verkäufern 
getragen. 
Mit den erforderlichen Arbeiten, insbesondere mit 
den Verlegungen der Leitungen, ist bereits begonnen 
worden, da dieses gemäß § 5 Abs. 1 des Vertrags 
angebotes der Stadt gestattet ist. Ebenso sind die vor 
gesehenen baulichen Veränderungen zum Teil aus 
geführt. 
Die erforderlichen Mittel sind in der von der 
Stadtverordnetenversammlung unterm 6. November 
1930 beschlossenen Notstandsaktion für 1930/31 Nr. 1555 
enthalten und stehen zur Verfügung. 
Nach einer vorliegenden gutachtlichen Aeußerung 
des Zentral vermessungsamt es vom 19. Mai 1951 ist der 
Kaufpreis von 85 .M je Quadratmeter für die als 
Bauland in Bauklasse IV a befindliche Fläche mit 
Rücksicht auf die Lage an der Hauptausfallstraße, die 
günstige Form des Grundstücks an vier Straßenfronten 
und den vorhanden gewesenen Aufwuchs als ver 
tretbar zu bezeichnen. 
Das Bezirksamt, die zentrale Tiefbau Verwaltung, 
der Grundeigentumsausschufi und der Magistrat haben 
dem Ankauf zugestimmt. 
Berlin, den 11. September 1931. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. Sahm. 
St. V. 31. - B. 111. 2. — Bez. 12. 
505. Dringlichkeitsantrag. 
Mit Verabschiedung des Haushaltsplans für 1951 
ist bei Kap. XVII. Abt. 7, Tit. II. Post 33 dem Selbst 
hilfebund der Körperbehinderten (Reichsbund deut 
scher Krüppel) eine Beihilfe im Betrage von 5000 Ml 
bewilligt worden. 
Da infolge der allgemeinen Wirtschaftslage die 
Wirtschaftsbetriebe in Konkurs geraten sind, hat die 
Finanzverwaltung die Beihilfe bisher nicht ausgezahlt, 
so daß die bisher vom Landesverband Branden 
burg E. V. geleistete Fürsorge stark gefährdet ist. 
Wir bitten daher, zu beschließen: 
Die im Kap. XVII. 7, Tit. 11, Post 53 dem Reichs 
bund deutscher Krüppel bewilligte Beihilfe im Be 
trage von 5000 Mt ist nach Aenderung der betref 
fenden Position an den Landesverband Brandenburg, 
Berlin auszuzahlen. 
Berlin, den 15. September 1931. 
F I a t a u und Genossen. 
8t. V. 31. - B. XVI. 1. 
506. Dringlichkeitsaiitrag. 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt; 
Der Herr Oberbürgermeister wird ersucht, bei 
den notwendigen Entlassungen im Berliner Schul 
wesen streng nach dem Alter zu verfahren. Wie es 
bisher unstatthaft erschien, jüngere Lehrende bei der 
Anstellung vor älteren Lehrenden mit gleicher Be 
währung zu bevorzugen, so dürfen auch jetzt nicht 
jüngere Jahrgänge an der Schule bleiben und ältere 
entlassen werden. 
Der Herr Oberbürgermeister wird ferner ersucht, 
angesichts der Notlage der Junglehrer weibliche ver 
heiratete Lehrende, deren Ehemann ein ausreichendes 
Einkommen bezieht, aus dem Schuldienst zu entlassen
	        
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