bäudes und am Grundstück gemäß § 5 des Vertrags
angebots vom 9. April 1931 ausführen zu lassen.
Die Kosten des Eigentuinswechsels, Gebühren und
Grunderwerbsteuer trägt die Stadt. Die Wertzuwachs-
steuer in Höhe von 50% wird von den Verkäufern
getragen.
Mit den erforderlichen Arbeiten, insbesondere mit
den Verlegungen der Leitungen, ist bereits begonnen
worden, da dieses gemäß § 5 Abs. 1 des Vertrags
angebotes der Stadt gestattet ist. Ebenso sind die vor
gesehenen baulichen Veränderungen zum Teil aus
geführt.
Die erforderlichen Mittel sind in der von der
Stadtverordnetenversammlung unterm 6. November
1930 beschlossenen Notstandsaktion für 1930/31 Nr. 1555
enthalten und stehen zur Verfügung.
Nach einer vorliegenden gutachtlichen Aeußerung
des Zentral vermessungsamt es vom 19. Mai 1951 ist der
Kaufpreis von 85 .M je Quadratmeter für die als
Bauland in Bauklasse IV a befindliche Fläche mit
Rücksicht auf die Lage an der Hauptausfallstraße, die
günstige Form des Grundstücks an vier Straßenfronten
und den vorhanden gewesenen Aufwuchs als ver
tretbar zu bezeichnen.
Das Bezirksamt, die zentrale Tiefbau Verwaltung,
der Grundeigentumsausschufi und der Magistrat haben
dem Ankauf zugestimmt.
Berlin, den 11. September 1931.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Sahm.
St. V. 31. - B. 111. 2. — Bez. 12.
505. Dringlichkeitsantrag.
Mit Verabschiedung des Haushaltsplans für 1951
ist bei Kap. XVII. Abt. 7, Tit. II. Post 33 dem Selbst
hilfebund der Körperbehinderten (Reichsbund deut
scher Krüppel) eine Beihilfe im Betrage von 5000 Ml
bewilligt worden.
Da infolge der allgemeinen Wirtschaftslage die
Wirtschaftsbetriebe in Konkurs geraten sind, hat die
Finanzverwaltung die Beihilfe bisher nicht ausgezahlt,
so daß die bisher vom Landesverband Branden
burg E. V. geleistete Fürsorge stark gefährdet ist.
Wir bitten daher, zu beschließen:
Die im Kap. XVII. 7, Tit. 11, Post 53 dem Reichs
bund deutscher Krüppel bewilligte Beihilfe im Be
trage von 5000 Mt ist nach Aenderung der betref
fenden Position an den Landesverband Brandenburg,
Berlin auszuzahlen.
Berlin, den 15. September 1931.
F I a t a u und Genossen.
8t. V. 31. - B. XVI. 1.
506. Dringlichkeitsaiitrag.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt;
Der Herr Oberbürgermeister wird ersucht, bei
den notwendigen Entlassungen im Berliner Schul
wesen streng nach dem Alter zu verfahren. Wie es
bisher unstatthaft erschien, jüngere Lehrende bei der
Anstellung vor älteren Lehrenden mit gleicher Be
währung zu bevorzugen, so dürfen auch jetzt nicht
jüngere Jahrgänge an der Schule bleiben und ältere
entlassen werden.
Der Herr Oberbürgermeister wird ferner ersucht,
angesichts der Notlage der Junglehrer weibliche ver
heiratete Lehrende, deren Ehemann ein ausreichendes
Einkommen bezieht, aus dem Schuldienst zu entlassen