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Zugleich wird bescheinigt, daß die Gemeinde-Ver
tretung am Tage der Einladung aus dem Gemeinde
vorsteher, 5 Schöffen und 12 Gemeinde-Vertretern be
stand.
Tagesordnung:
1. bis 7. pp.
8. Auseinandersetzung mit der Stadt Berlin aus Anlaß
der Auflösung des Gutsbezirks Tasdorf.
9. bis 11, pp.
Zu 1.—7. pp.
Zu 8. Die Gern.-Vertretung stimmt bei 1 Enthaltung
dem mit Vertretern der Stadt Berlin am 9. Ok
tober 1930 getroffenen Gebereinkommen über die
Auseinandersetzung aus Anlaß der Auflösung des
Gutsbezirks Tasdorf unter der Bedingung zu, daß
auch der Verbindungsweg zwischen Kleinschöne
becker Weg und Bahnhof Rüdersdorf in einer
Breite von 10 m der Gemeinde übereignet wird.
An der Gebereignung der Wiese soll auf jeden
Fall festgehalten werden.
Zu 9. bis 11. pp.
gez. 5 Gnterschriften.
Die Richtigkeit obenstehender
Abschrift beglaubigt:
Tasdorf, den 27. Januar 1931.
gez. Unterschrift.
(ES.) Gern.-Sekretär.
Abschrift einer Abschrift.
Zu der zwischen den bevollmächtigten Vertretern
der Stadt Berlin als Besitzerin des früheren Gutsbezirks
Tasdorf, einerseits, und der Landgemeinde Tasdorf,
andererseits, abgeschlossenen Auseinandersetzungsver
einbarung vom 9. Oktober 1930 wird folgende
Zusatzvereinbarung
getroffen:
Außer den in Ziffer 1 der vorgenannten Verein
barung ausgeführten Wegen übereignet die Stadt Berlin
der Landgemeinde Tasdorf unter den aus der Verein
barung ersichtlichen Bedingungen weiter den kataster
mäßig noch auszuweisenden, in der Oertlichkeit bereits
vorhandenen Weg zwischen dem Kleinschönebecker Weg
und dem Bahnhof Rüdersdorf in einer Breite von 10 m.
Der Weg ist jetzt Bestandteil der Parzelle Karten
blatt 1, Nr. 589/136.
Vollzogen auf Grund des Gemeindebeschlusses vom
5. November 1930.
Tasdorf, den 14. März 1931.
(L.S.) gez. Albrecht, gez. Jädicke,
Gemeindevorsteher. Schöffe.
477. Vorlage (Ein. II, 5/640) — zur Beschlußfassung —,
hetr. Verlängerung der Bürgschaft für ein von
der Volksbühne E, V. Berlin bei der Sparkasse
der Stadt Berlin aufgenommenes Darlehen von
200 00« Mt.
Ich bitte, zu beschließen:
Die Bürgschaft der Stadt Berlin gegenüber der
Sparkasse der Stadt Berlin für 200 000 Mt zugunsten
der Volksbühne E. V. wird bis zum 31. März 1952 ver
längert.
Durch Beschluß der Stadtverordnetenversamm
lung vom 28. April 1927 — Prot. Nr. 15 — St. ^ . 27
B. XX. 15 — ist der Volksbühne unter Bürgschaft
der Stadt seitens der Sparkasse ein Darlehen von
200 000 Mt gewährt worden. Die Volksbühne ist nicht
in der Lage, dieses Darlehen zurückzuzahlen und hat
um Verlängerung bis zum 31. März 1932 gebeten. Die