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Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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Zugleich wird bescheinigt, daß die Gemeinde-Ver 
tretung am Tage der Einladung aus dem Gemeinde 
vorsteher, 5 Schöffen und 12 Gemeinde-Vertretern be 
stand. 
Tagesordnung: 
1. bis 7. pp. 
8. Auseinandersetzung mit der Stadt Berlin aus Anlaß 
der Auflösung des Gutsbezirks Tasdorf. 
9. bis 11, pp. 
Zu 1.—7. pp. 
Zu 8. Die Gern.-Vertretung stimmt bei 1 Enthaltung 
dem mit Vertretern der Stadt Berlin am 9. Ok 
tober 1930 getroffenen Gebereinkommen über die 
Auseinandersetzung aus Anlaß der Auflösung des 
Gutsbezirks Tasdorf unter der Bedingung zu, daß 
auch der Verbindungsweg zwischen Kleinschöne 
becker Weg und Bahnhof Rüdersdorf in einer 
Breite von 10 m der Gemeinde übereignet wird. 
An der Gebereignung der Wiese soll auf jeden 
Fall festgehalten werden. 
Zu 9. bis 11. pp. 
gez. 5 Gnterschriften. 
Die Richtigkeit obenstehender 
Abschrift beglaubigt: 
Tasdorf, den 27. Januar 1931. 
gez. Unterschrift. 
(ES.) Gern.-Sekretär. 
Abschrift einer Abschrift. 
Zu der zwischen den bevollmächtigten Vertretern 
der Stadt Berlin als Besitzerin des früheren Gutsbezirks 
Tasdorf, einerseits, und der Landgemeinde Tasdorf, 
andererseits, abgeschlossenen Auseinandersetzungsver 
einbarung vom 9. Oktober 1930 wird folgende 
Zusatzvereinbarung 
getroffen: 
Außer den in Ziffer 1 der vorgenannten Verein 
barung ausgeführten Wegen übereignet die Stadt Berlin 
der Landgemeinde Tasdorf unter den aus der Verein 
barung ersichtlichen Bedingungen weiter den kataster 
mäßig noch auszuweisenden, in der Oertlichkeit bereits 
vorhandenen Weg zwischen dem Kleinschönebecker Weg 
und dem Bahnhof Rüdersdorf in einer Breite von 10 m. 
Der Weg ist jetzt Bestandteil der Parzelle Karten 
blatt 1, Nr. 589/136. 
Vollzogen auf Grund des Gemeindebeschlusses vom 
5. November 1930. 
Tasdorf, den 14. März 1931. 
(L.S.) gez. Albrecht, gez. Jädicke, 
Gemeindevorsteher. Schöffe. 
477. Vorlage (Ein. II, 5/640) — zur Beschlußfassung —, 
hetr. Verlängerung der Bürgschaft für ein von 
der Volksbühne E, V. Berlin bei der Sparkasse 
der Stadt Berlin aufgenommenes Darlehen von 
200 00« Mt. 
Ich bitte, zu beschließen: 
Die Bürgschaft der Stadt Berlin gegenüber der 
Sparkasse der Stadt Berlin für 200 000 Mt zugunsten 
der Volksbühne E. V. wird bis zum 31. März 1952 ver 
längert. 
Durch Beschluß der Stadtverordnetenversamm 
lung vom 28. April 1927 — Prot. Nr. 15 — St. ^ . 27 
B. XX. 15 — ist der Volksbühne unter Bürgschaft 
der Stadt seitens der Sparkasse ein Darlehen von 
200 000 Mt gewährt worden. Die Volksbühne ist nicht 
in der Lage, dieses Darlehen zurückzuzahlen und hat 
um Verlängerung bis zum 31. März 1932 gebeten. Die
	        
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