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Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

476. Vorlage (HV I 5.) — zur Beschlußfassung — in 
der Auscinandersetzungssathe aus Anlaß der Auf 
lösung des Gutsbezirks Tasdorf. 
Ich bitte zu beschließen: 
„Der Vereinbarung anläßlich der Auflösung des 
Gutsbezirks Tasdorf vom 9. Oktober 1930, 5. No 
vember 1930 und 14. Mürz 1931 wird zugestimmt mit 
der Maßgabe, daß der Stadt und den städtischen Ge 
sellschaften grundbuehlich das Recht zugesichert wird, 
in bzw. auf den übereigneten öffentlichen Wegen jeder 
zeit unentgeltlich Druckrohr-, Kanalisations-, Be- und 
Entwässerungs-, Feldbahn- und sonstige Anlagen einzu 
bauen und zu betreiben.“ 
Auf Grund des Gesetzes über die Regelung ver 
schiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 
27. Dezember 1927 (GS. S. 212), sind bezüglich der Ein 
gliederung des Gutsbezirks Tasdorf, dessen Gutsherr 
die Stadt Berlin ist, in die Landgemeinde Tasdorf, vor 
behaltlich der Zustimmung der städtischen Körperschaf 
ten die in Abschrift beiliegenden Vereinbarungen vom 
9. Oktober 1930, 5. November 1930 und 14. März 1931 
getroffen worden. Der Magistrat hat den genannten 
Vereinbarungen unter dem 22. Juli 1931 zugestimmt. 
Nach § 11 Ziff. 1 h des Gemeindeverfassungsrechts für 
die Hauptstadt Berlin vom 30. März 1931 ist die Zu 
stimmung der Stadtverordnetenversammlung zu der Ver 
einbarung notwendig. 
Magistratsdezernent: Bürgermeister Lange. 
Berlin, den 10. August 1931. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. S a h m. 
St. V. 31 — B. XV. 4 a. 
Zu 476. Abschrift. 
Anwesend: 
1. Dipl.-Volkswirt Günther Herrkorn 
2. Obermag.-Rat Dr. Zucker 
3. Gern.-Vorst. Paul Albrecht 
4. Schöffe Bernhard Arndt 
Zu 1 im Auftrag des Herrn Landrats 
des Kreises Niederbarnim 
Zu 2 als Bevollmächtigter der 
Stadt Berlin, Gutsbesitzer 
des Gutes Tasdorf 
Zu 3—4 als Vertreter der Land 
gemeinde Tasdorf. 
V erhandelt 
Tasdorf, den 9. Oktober 1930. 
Aus Anlaß der mit Wirkung vom 30. September 
1928 erfolgten Auflösung des Gutsbezirks Tasdorf und 
seiner Eingliederung in die Landgemeinde Tasdorf wird 
zwischen dem oben bezeichneten Bevollmächtigten des 
Gutsherrn des ehemaligen Gutsbezirks Tasdorf (Guts 
herr: Stadt Berlin) und den oben bezeichneten Vertre 
tern der Landgemeinde Tasdorf, vorbehaltlich der Zu 
stimmung der städtischen Körperschaften bzw. der Ge 
meindevertretung folgende Auseinandersetzung, vorbe 
haltlich der Genehmigung des Kreisausschusses verein 
bart: 
1. Gemeinde und Gutsbesitzer sind darüber einig, daß 
nachstehend ausgeführte öffentlichen Wege mit sämt 
lichen Nutzungsrechten und Zubehörungen entschädi 
gungslos in das Eigentum und die Unterhaltung der 
Gemeinde Tasdorf übergehen, 
a) der öffentliche Weg von Tasdorf nach Eggersdorf 
(Kartenblatt 1, Parzellen 870/158 und 871/158 der 
Gemarkung Tasdorf) in einer Gesamtgröße von 
3 ha 20 a 61 qm,
	        
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