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Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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Baumbestand nicht miteinschließt. Rackwitz hat bereits 
seit Jahren dieses Grundstück von der Stadt gepachtet 
und betreibt auf ihm eine Gastwirtschaft. Vertrags 
gemäß ist die als Dauerwald ausgewiesene Austausch 
fläche dauernd dem bestehenden Gastwirtschafts 
betriebe gewidmet zu halten, so daß sic der Benutzung 
durch die Bevölkerung im Rahmen des Gastwirtschafts 
betriebes erhalten bleibt. Zur Sicherung dieser dauern 
den Beschränkung ist Rackwitz für sich und seine 
Rechtsnachfolger verpflichtet, an rangerster Stelle in 
Abt. II des Grundbuchs eine entsprechende Grund 
dienstbarkeit zugunsten der Stadt zur Eintragung zu 
bringen. Mit dem Eigentumsübergang erlischt gleich 
zeitig der mit der Stadt abgeschlossene Pachtvertrag. 
Die Stadt hat an dem Erwerb des Rackvvitz’schen 
Geländes zwischen der Bismarck- und Roonstraße, wel 
ches sich wie ein Keil in das städt. Gelände einschiebt 
und dieses durchschneidet, ein großes Interesse. Eine 
bauliche Erschließung bzw. Veräußerung wird erst durch 
die Begradigung des städt. Besitzes ermöglicht. Ein 
Teil des Geländes ist künftiges Straßenland, das bei 
der Durchlegung der Straßen in nächster Zeit hätte 
erworben werden müssen. 
Den geschätzten Wert von 22 800 ./?. U für das von 
der Stadt herzugebende Gelände hat der Grunderwerbs 
stock an die Forstverwaltung durch den Haushalt 1932 
zu erstatten, da diese nach den Bedingungen des Dauer 
wald-Kaufvertrages verpflichtet ist, ausreichenden Er 
satz zu beschaffen und nachzuweisen. 
Die Bezirkskörperschaften, der Grundeigentumsaus 
schuß und der Magistrat haben dem Flächenaustausch 
bereits zugestimmt. 
Berlin, den 7. August 1931. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. S a h m. 
St. V. 31 — B. III. 2. Bez. 8. 
475. Vorlage (Ges. 19) — zur Beschlußfassung —, betr. 
den Neubau der Entbindungsanstalt beim Kranken 
hause Lichtenberg. 
Ich bitte zu beschließen: 
„Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich 
mit der Freigabe der im Kostenanschläge für die Ent 
bindungsanstalt Lichtenberg zur Beschaffung von In 
ventar vorgesehenen, aber bisher nicht verausgabten 
120 000 MM, zur Bestreitung der Abrechnung für die 
entstandenen Baukosten und von weiteren zur Fertig 
stellung des Baues noch erforderlichen 21 550 MM aus 
dem in der A. O. V. 1930 unter Titel VIII5 für dieses 
Bauvorhaben noch vorhandenen Betrage von 69 011,66 
Reichsmark einverstanden.“ 
Durch Stadtverordnetenbeschluß vom 5. September 
1929 — Protokoll Nr. 17 — sind für den Neubau der 
Entbindungsanstalt beim Krankenhause Lichtenberg ge 
mäß dem geprüften Kostenanschläge (einschließlich In 
ventar) 1970 420 MM unter der Bedingung genehmigt 
worden, daß etwaige Mehrkosten vom Bezirksamt bei 
der Bauausführung eingespart oder aus eigenen Mitteln 
aufgebracht werden. 
Aus dem Erlöse der für bestimmte Bauvorhaben 
genehmigten Anleihen standen für dieses Vorhaben 
bei der A. o. V. (Restverwaltung) . . . 1 436 921,66 El,' 
„ „ für 1930 325 510,— „ 
und bei Kapitel V III5 für 1930 . . . 277 000,— „ 
2 039 431,66 -UM 
zur Verfügung. Gegenüber der Kosten 
anschlagssumme von 1 970 420,— MM 
war demnach eine Mehrzuteilung von . 69 011,66 MM 
vorhanden, welcher Betrag aber zu 
nächst gesperrt wurde.
	        
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