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Baumbestand nicht miteinschließt. Rackwitz hat bereits
seit Jahren dieses Grundstück von der Stadt gepachtet
und betreibt auf ihm eine Gastwirtschaft. Vertrags
gemäß ist die als Dauerwald ausgewiesene Austausch
fläche dauernd dem bestehenden Gastwirtschafts
betriebe gewidmet zu halten, so daß sic der Benutzung
durch die Bevölkerung im Rahmen des Gastwirtschafts
betriebes erhalten bleibt. Zur Sicherung dieser dauern
den Beschränkung ist Rackwitz für sich und seine
Rechtsnachfolger verpflichtet, an rangerster Stelle in
Abt. II des Grundbuchs eine entsprechende Grund
dienstbarkeit zugunsten der Stadt zur Eintragung zu
bringen. Mit dem Eigentumsübergang erlischt gleich
zeitig der mit der Stadt abgeschlossene Pachtvertrag.
Die Stadt hat an dem Erwerb des Rackvvitz’schen
Geländes zwischen der Bismarck- und Roonstraße, wel
ches sich wie ein Keil in das städt. Gelände einschiebt
und dieses durchschneidet, ein großes Interesse. Eine
bauliche Erschließung bzw. Veräußerung wird erst durch
die Begradigung des städt. Besitzes ermöglicht. Ein
Teil des Geländes ist künftiges Straßenland, das bei
der Durchlegung der Straßen in nächster Zeit hätte
erworben werden müssen.
Den geschätzten Wert von 22 800 ./?. U für das von
der Stadt herzugebende Gelände hat der Grunderwerbs
stock an die Forstverwaltung durch den Haushalt 1932
zu erstatten, da diese nach den Bedingungen des Dauer
wald-Kaufvertrages verpflichtet ist, ausreichenden Er
satz zu beschaffen und nachzuweisen.
Die Bezirkskörperschaften, der Grundeigentumsaus
schuß und der Magistrat haben dem Flächenaustausch
bereits zugestimmt.
Berlin, den 7. August 1931.
Der Oberbürgermeister.
Dr. S a h m.
St. V. 31 — B. III. 2. Bez. 8.
475. Vorlage (Ges. 19) — zur Beschlußfassung —, betr.
den Neubau der Entbindungsanstalt beim Kranken
hause Lichtenberg.
Ich bitte zu beschließen:
„Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich
mit der Freigabe der im Kostenanschläge für die Ent
bindungsanstalt Lichtenberg zur Beschaffung von In
ventar vorgesehenen, aber bisher nicht verausgabten
120 000 MM, zur Bestreitung der Abrechnung für die
entstandenen Baukosten und von weiteren zur Fertig
stellung des Baues noch erforderlichen 21 550 MM aus
dem in der A. O. V. 1930 unter Titel VIII5 für dieses
Bauvorhaben noch vorhandenen Betrage von 69 011,66
Reichsmark einverstanden.“
Durch Stadtverordnetenbeschluß vom 5. September
1929 — Protokoll Nr. 17 — sind für den Neubau der
Entbindungsanstalt beim Krankenhause Lichtenberg ge
mäß dem geprüften Kostenanschläge (einschließlich In
ventar) 1970 420 MM unter der Bedingung genehmigt
worden, daß etwaige Mehrkosten vom Bezirksamt bei
der Bauausführung eingespart oder aus eigenen Mitteln
aufgebracht werden.
Aus dem Erlöse der für bestimmte Bauvorhaben
genehmigten Anleihen standen für dieses Vorhaben
bei der A. o. V. (Restverwaltung) . . . 1 436 921,66 El,'
„ „ für 1930 325 510,— „
und bei Kapitel V III5 für 1930 . . . 277 000,— „
2 039 431,66 -UM
zur Verfügung. Gegenüber der Kosten
anschlagssumme von 1 970 420,— MM
war demnach eine Mehrzuteilung von . 69 011,66 MM
vorhanden, welcher Betrag aber zu
nächst gesperrt wurde.