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schulen der städtische Zuschuß erhöht wird, sollen nur die jetzt
vorhandenen Klassen der Berechnung der städtischen Unter
stützung zugrunde gelegt werden.
Wir bitten daher um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die
Zuschüsse an die Privatlyzeen nach denselben Grundsätzen wie
im laufenden Rechnungsjahr auch für das Jahr 1951 gewährt
werden; eine Klassenvermehrung an den Privatschulen gegenüber
dem Bestände von 1950 darf bei der Berechnung des Zuschusses
nicht berücksichtigt werden. Das Franziskus-Oberlyzeum wird
nicht weiter unterstützt.
Berlin, den 6. Januar 1951.
Magistrat.
Hahn. Nydahl.
St. V. 51. — B. IX. 4 —.
75. Vorlage (Tief I A 2) — zur Beschlußfassung —, betreffend
Annahme des urkundlichen Angebotes der Gemeinnützigen
Heimstättenbaugesellschaft der BVG.. G. in. b. H. vom
8. September 1930 über den Austausch von Straßen- und
Vorgartenflächen in den Ceciliengärten im Verwaltungs
bezirk Schöneberg.
Die Gemeinnützige Heimstättenbaugesellschaft der BVG. ist
Eigentümerin eines größeren Baublocks der Siedlung Cecilien
gärten. Für das gesamte Gelände der Siedlung wurde im
Jahre 1911 zwischen der Stadtgemeinde Schöneberg und der da
maligen Eigentümerin, der Boden A.-G. Berlin-Nord, ein Strafien-
regulierungs- und Bebauungsvertrag beschlossen. Zur Sicher
stellung der in dem Vertrage von der Gesellschaft übernommenen
Verpflichtungen wurden die einzelnen Parzellen der Siedlung
mit einer größeren Anzahl Grunddienstbarkeiten und Real lasten
in Abt. II. des Grundbuches belastet. Auf den 14 Parzellen, welche
der Block der Gemeinnützigen Baugesellschaft der BVG. umfaßt,
stehen in Abteilung II. des Grundbuches Belastungen eingetragen,
über deren Löschung seit dem Jahre 1927 mit der Gesellschaft
Verhandlungen schweben. Die Eintragungen in Abt. II. des Grund
buches betreffen im wesentlichen die Einrichtung der Hoffläche
als Innenpark (Nr. 1). den Ausbau gut eingerichteter Wohnungen
(Nr. 2), die Anlegung der Vorgärten als Ziergärten, das Verbot
der Anlegung von Läden hinter den Vorgärten und das Verlegen
von Kanälen und Leitungen in diesen fNr. 5 und 4), die Duldung
der Anbringung von Rosetten für die Straßenbeleuchtung und
die Straßenbahn (Nr. 3). die Reallast für Unterhaltung der Innen
parkanlage (Nr. 6), die Stromversorgung (Nr. 7) und die Durch
legung von Röhren zur Bewässerung der Innenparkanlage (Nr. 8).
Sämtliche Eintragungen sind entbehrlich, weil die Hof fläche
als Garten angelegt ist. nur ein Eigentümer für die gesamte Hof-
fläche in Frage kommt, der Ausbau fertig, ein neuer Fluchtlinien
plan am 50. April 1950 förmlich festgestellt und weil der nach
folgende Vertragsentwurf geplant ist. in welchem die Ueber-
eignung des Straßenlandes an die Stadt in einem Umfange von
900 qm und des Vorgartenlandes an die Gesellschaft in einem
Umfange von 510 qm nach Maßgabe des neuen Fluchtlinienplanes
vorgesehen ist. Es ist daher nachfolgende Vertragsverhandlung
unter Nr. 125 des Urkundsverzeichnisses für Straßenlandveräuße
rungen der Stadt Berlin. Bezirksamt Schöneberg, abgeschlossen;
V erhandelt
Berlin-Schöneberg, den 8. September 1930.
Vor dem zu Beurkundungen gemäß Artikel zwölf, Paragraph
zwei und Artikel siebenundzwanzig des Preußischen Ausführungs
gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche durch Verfügung des
Bürgermeisters des Verwaltungsbezirks Schöneberg vom 24. De
zember 1921 bestimmten Beamten, dem Direktor beim Bezirksamt
Georg Christen in Berlin-Schöneberg erschienen heute:
1. Herr Geschäftsführer Kaufmann Max Stic low.
2. Herr Prokurist, Syndikus Otto Moser.