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Volume No. 3 (63-83), 1931/01/16

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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schulen der städtische Zuschuß erhöht wird, sollen nur die jetzt 
vorhandenen Klassen der Berechnung der städtischen Unter 
stützung zugrunde gelegt werden. 
Wir bitten daher um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die 
Zuschüsse an die Privatlyzeen nach denselben Grundsätzen wie 
im laufenden Rechnungsjahr auch für das Jahr 1951 gewährt 
werden; eine Klassenvermehrung an den Privatschulen gegenüber 
dem Bestände von 1950 darf bei der Berechnung des Zuschusses 
nicht berücksichtigt werden. Das Franziskus-Oberlyzeum wird 
nicht weiter unterstützt. 
Berlin, den 6. Januar 1951. 
Magistrat. 
Hahn. Nydahl. 
St. V. 51. — B. IX. 4 —. 
75. Vorlage (Tief I A 2) — zur Beschlußfassung —, betreffend 
Annahme des urkundlichen Angebotes der Gemeinnützigen 
Heimstättenbaugesellschaft der BVG.. G. in. b. H. vom 
8. September 1930 über den Austausch von Straßen- und 
Vorgartenflächen in den Ceciliengärten im Verwaltungs 
bezirk Schöneberg. 
Die Gemeinnützige Heimstättenbaugesellschaft der BVG. ist 
Eigentümerin eines größeren Baublocks der Siedlung Cecilien 
gärten. Für das gesamte Gelände der Siedlung wurde im 
Jahre 1911 zwischen der Stadtgemeinde Schöneberg und der da 
maligen Eigentümerin, der Boden A.-G. Berlin-Nord, ein Strafien- 
regulierungs- und Bebauungsvertrag beschlossen. Zur Sicher 
stellung der in dem Vertrage von der Gesellschaft übernommenen 
Verpflichtungen wurden die einzelnen Parzellen der Siedlung 
mit einer größeren Anzahl Grunddienstbarkeiten und Real lasten 
in Abt. II. des Grundbuches belastet. Auf den 14 Parzellen, welche 
der Block der Gemeinnützigen Baugesellschaft der BVG. umfaßt, 
stehen in Abteilung II. des Grundbuches Belastungen eingetragen, 
über deren Löschung seit dem Jahre 1927 mit der Gesellschaft 
Verhandlungen schweben. Die Eintragungen in Abt. II. des Grund 
buches betreffen im wesentlichen die Einrichtung der Hoffläche 
als Innenpark (Nr. 1). den Ausbau gut eingerichteter Wohnungen 
(Nr. 2), die Anlegung der Vorgärten als Ziergärten, das Verbot 
der Anlegung von Läden hinter den Vorgärten und das Verlegen 
von Kanälen und Leitungen in diesen fNr. 5 und 4), die Duldung 
der Anbringung von Rosetten für die Straßenbeleuchtung und 
die Straßenbahn (Nr. 3). die Reallast für Unterhaltung der Innen 
parkanlage (Nr. 6), die Stromversorgung (Nr. 7) und die Durch 
legung von Röhren zur Bewässerung der Innenparkanlage (Nr. 8). 
Sämtliche Eintragungen sind entbehrlich, weil die Hof fläche 
als Garten angelegt ist. nur ein Eigentümer für die gesamte Hof- 
fläche in Frage kommt, der Ausbau fertig, ein neuer Fluchtlinien 
plan am 50. April 1950 förmlich festgestellt und weil der nach 
folgende Vertragsentwurf geplant ist. in welchem die Ueber- 
eignung des Straßenlandes an die Stadt in einem Umfange von 
900 qm und des Vorgartenlandes an die Gesellschaft in einem 
Umfange von 510 qm nach Maßgabe des neuen Fluchtlinienplanes 
vorgesehen ist. Es ist daher nachfolgende Vertragsverhandlung 
unter Nr. 125 des Urkundsverzeichnisses für Straßenlandveräuße 
rungen der Stadt Berlin. Bezirksamt Schöneberg, abgeschlossen; 
V erhandelt 
Berlin-Schöneberg, den 8. September 1930. 
Vor dem zu Beurkundungen gemäß Artikel zwölf, Paragraph 
zwei und Artikel siebenundzwanzig des Preußischen Ausführungs 
gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche durch Verfügung des 
Bürgermeisters des Verwaltungsbezirks Schöneberg vom 24. De 
zember 1921 bestimmten Beamten, dem Direktor beim Bezirksamt 
Georg Christen in Berlin-Schöneberg erschienen heute: 
1. Herr Geschäftsführer Kaufmann Max Stic low. 
2. Herr Prokurist, Syndikus Otto Moser.
	        
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