Path:

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

563 
457. Vorlage (B. P. Zen. Y1I/3) — zur Beschluß 
fassung — über Aenderungen des Nachtrages I 
zur Baupolizeigebührenordnung vom 7. April 1950. 
Ich bitte zu beschließen; 
a) Zu Ziffer 10 des Entwurfs; 
Der Zusatz zu § 5 Ziffer II b fällt fort. Statt dessen 
wird in § 3 zu II b der Gebührensatz dahin geändert, 
daß er „20—50 Ml“ beträgt. 
b) Zu Ziffer 14 des Entwurfs: 
Der in § 6 einzufügende Satz hat zu lauten; 
Findet weder Rohbau- noch Gebrauchsabnahme 
statt, so sind die vollen Gebühren bei Erteilung der 
Bauerlaubnis zu zahlen; findet nur die Rohbau- 
abnahme statt, so sind bei Stellung des Antrages auf 
Rohbauabnahme die restlichen 75% zu zahlen; findet 
nur die Gebrauchsabnahme statt, so sind bei Erteilung 
der Bauerlaubnis 75% zu zahlen, die restlichen 25% 
der Gebühren sind bei Stellung des Antrages auf Ge 
brauchsabnahme zu zahlen. 
Der Gesamtbetrag der zu entrichtenden Gebühren 
muß spätestens nach Ablauf eines Jahres nach Aus 
händigung des Bauscheins bezahlt sein. 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ferner 
Kenntnis von der abgelehnten Genehmigung des 
zweiten Nachtrages vom 8. Oktober 1930, durch den 
die Gebühren im allgemeinen um 100% erhöht werden 
sollten. 
Der Oberpräsident hat dem Nachtrag 1 zur Bau 
polizeigebührenordnung vom 7. April 1930 gemäß dem 
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 
18. September 1930, Protokoll Nr. 6 — Drucks. 604 —, 
unter der Bedingung zugestimmt, daß die vorstehenden 
Aenderungen berücksichtigt werden. 
Zu a) handelt es sich um Sondergebühren für die 
Fälle, in denen die Zustimmung der Zentrale der Bau 
polizei für die Erteilung einer vorläufigen Bau- 
erlaubnis notwendig ist, die mit 100XH angesetzt waren. 
Diese Gebühr soll wegfallen, dafür sollen aber die 
Gebühren für vorläufige Bauerlaubnisse allgemein 
von 20 auf 20—50 Ml erhöht werden. 
Die geforderte Aenderung zu b) ist redaktioneller 
Art. 
Berlin, den 9. Juli 1931. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. S a h in. 
St. V.3I. - B. XXI. 2. 
458. Vorlage (Wahl 2) — zur Beschlußfassung —, hetr. 
die Wahl einer Vectraucnsperson für den hei 
dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg zu bildenden 
Ausschuß zur Auswahl der Schöffen und Ge 
schworenen. 
Der nach dem Beschluß vom 3. Juni 1931, Prot. 
Nr. 14. als Vertrauensperson für den bei dem Amts 
gericht Berlin-Schöneberg zu bildenden Ausschuß zur 
Auswahl der Schöffen und Geschworenen für 1932 
gewählte'Eigentümer W. Nickel, Berlin. Katzlerstr. 11. 
ist nach eigener Angabe schwer lungenleidend, so daß 
er das Amt als Vertrauensperson nicht auszuüben ver 
mag. 
Ich beantrage, für ihn eine andere Vertrauens 
person aus den Einwohnern des zum Amtsgeriehts- 
bezirk Berlin-Schöneberg gehörenden Teiles des Ver 
waltungsbezirks Kreuzberg zu wählen und bitte, die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.