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Volume No. 27 (443-481), 1931/09/04

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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Der Magistrat hat der Uebernahme der Bürgschaft 
heute zugestimmt. 
Die Finanz- und Steuerdeputation ist zu einer Be 
ratung dieser Vorlage bereits eingeladen. 
Berlin, den 8. Juli 1931. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. Sahm. 
St. V. 31. — B. XX. 13. 
451. Dringlichkeitsvorlage (HStV. IV) — zur Beschluß 
fassung — über die Berufsschulbeiträge für das 
Rechnungsjahr 1931. 
Ich bitte, zu beschließen: 
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem an 
liegenden Entwurf eines Gemeindebeschlusses über die 
Berufsschulbeiträge für das Rechnungsjahr 1931 zu. 
Die Vorlage über die Berufsschulbeiträge für das 
Rechnungsjahr 1931 — Drucks. 400 — ist von der 
Stadtverordnetenversammlung abgelehnt worden, nach 
dem zwei Anträge aus der Mitte der Versammlung, und 
zwar auf Befreiung der Berufsverbände ohne öffentlich- 
rechtlichen Charakter und ohne Absicht auf Gewinn 
erzielung sowie der Gewerbetreibenden mit einem Ein 
kommen bis zu 5000 MM jährlich von der Beitragszahlung 
angenommen waren. 
Der Magistrat hat mit Rücksicht auf den schon 
vorhandenen hohen Fehlbetrag beschlossen, an der Fest 
setzung der Berufsschulbeiträge für 1931, die einen 
Gesamtbetrag von rd. 4,1 Milk MM ausmachen, fest 
zuhalten. Die beiden in der Versammlung gestellten 
Anträge sind für den Magistrat unannehmbar, weil 
sie den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Um 
aber den Berufsschulbeitrag, soweit er sich auf die 
rohere Form der Lohnsummensteuer stützt, etwas ab 
zumildern, ist beschlossen worden, den Uundertsatz 
nach der Ertragsteuer von 17 auf 17,5 zu erhöhen und 
den nach der Lohnsummenstcuer von 42 auf 40 zu senken. 
Dies ergibt folgende Berechnung: 
Durch Berufsschulbeiträge vom Ertrage 
sind aufzubringen: 
3 674 695 .ft.M X 79 279 000 
109 279000 
2 665 893 MM 
Durch Berufsschulbeiträge von der Lohn 
summe sind aufzubringen: 
3 674 695 MM X 30 000 000 
109 279 000 
1 008 802 MM 
zus.: 3 674 695 MM 
Summe der Gewerbeertragsteuergrund 
beträge rd 15 544 900 MM 
Summe der Lohnsummensteuergrund 
beträge 2 400 000 MM 
Als Berufsschulbeiträge zu erheben sind demnach; 
a) vom Gewerbeertragstenergrundbetrage 
2 665 893 X 100 
15 544900 
-17,1496 v. II., 
abzurunden 
auf 
17,5 v. II. — 2 720 357 MM Aufkommen vom Er- 
Ertrage; 
b) vom Lohnsummensteuergrundbetrage 
= ■ 42,0334 v. H., abzurunden auf 
960 000 MM Aufkommen von der 
Drucksache 
1 008 802 X 100 
2 400 000 
40 v. H. = 
Lohnsumme. 
Im übrigen wird auf die Vorlage 
Nr. 400 — Bezug genommen. 
Berlin, den 9. Juli 1931. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. Sahm. 
St. V. 31. - B. IX. 3.
	        
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