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Der Magistrat hat der Uebernahme der Bürgschaft
heute zugestimmt.
Die Finanz- und Steuerdeputation ist zu einer Be
ratung dieser Vorlage bereits eingeladen.
Berlin, den 8. Juli 1931.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Sahm.
St. V. 31. — B. XX. 13.
451. Dringlichkeitsvorlage (HStV. IV) — zur Beschluß
fassung — über die Berufsschulbeiträge für das
Rechnungsjahr 1931.
Ich bitte, zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem an
liegenden Entwurf eines Gemeindebeschlusses über die
Berufsschulbeiträge für das Rechnungsjahr 1931 zu.
Die Vorlage über die Berufsschulbeiträge für das
Rechnungsjahr 1931 — Drucks. 400 — ist von der
Stadtverordnetenversammlung abgelehnt worden, nach
dem zwei Anträge aus der Mitte der Versammlung, und
zwar auf Befreiung der Berufsverbände ohne öffentlich-
rechtlichen Charakter und ohne Absicht auf Gewinn
erzielung sowie der Gewerbetreibenden mit einem Ein
kommen bis zu 5000 MM jährlich von der Beitragszahlung
angenommen waren.
Der Magistrat hat mit Rücksicht auf den schon
vorhandenen hohen Fehlbetrag beschlossen, an der Fest
setzung der Berufsschulbeiträge für 1931, die einen
Gesamtbetrag von rd. 4,1 Milk MM ausmachen, fest
zuhalten. Die beiden in der Versammlung gestellten
Anträge sind für den Magistrat unannehmbar, weil
sie den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Um
aber den Berufsschulbeitrag, soweit er sich auf die
rohere Form der Lohnsummensteuer stützt, etwas ab
zumildern, ist beschlossen worden, den Uundertsatz
nach der Ertragsteuer von 17 auf 17,5 zu erhöhen und
den nach der Lohnsummenstcuer von 42 auf 40 zu senken.
Dies ergibt folgende Berechnung:
Durch Berufsschulbeiträge vom Ertrage
sind aufzubringen:
3 674 695 .ft.M X 79 279 000
109 279000
2 665 893 MM
Durch Berufsschulbeiträge von der Lohn
summe sind aufzubringen:
3 674 695 MM X 30 000 000
109 279 000
1 008 802 MM
zus.: 3 674 695 MM
Summe der Gewerbeertragsteuergrund
beträge rd 15 544 900 MM
Summe der Lohnsummensteuergrund
beträge 2 400 000 MM
Als Berufsschulbeiträge zu erheben sind demnach;
a) vom Gewerbeertragstenergrundbetrage
2 665 893 X 100
15 544900
-17,1496 v. II.,
abzurunden
auf
17,5 v. II. — 2 720 357 MM Aufkommen vom Er-
Ertrage;
b) vom Lohnsummensteuergrundbetrage
= ■ 42,0334 v. H., abzurunden auf
960 000 MM Aufkommen von der
Drucksache
1 008 802 X 100
2 400 000
40 v. H. =
Lohnsumme.
Im übrigen wird auf die Vorlage
Nr. 400 — Bezug genommen.
Berlin, den 9. Juli 1931.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Sahm.
St. V. 31. - B. IX. 3.