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Volume No. 27 (443-481), 1931/09/04

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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liier beigefügten Kostenanschlag betragen die Kosten 
für die Herrichtung des unbebauten Grundstücks zu 
Marktzwecken 86 000 Ml. Diese Kosten können aus 
dem beim Bezirksamt vorhandenen Ansammlungsstock 
in Höhe von 60 610,57 Ml, der sich durch die Betriebs 
erträgnisse aus dem Etatsjahr 1931 um ungefähr 
50 000 Ml erhöhen wird, entnommen werden. 
1 Lageplan und 2 Blatt Zeichnungen sind beigefügt. 
Berlin, den 4. Juli 1951. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. Lahm. 
St. V. 51. — B. III. 2. — Bez. 15. 
450. Dringlichkeitsvorlage (Fin. II, 1) — zur Beschluß 
fassung — wegen Uebernahme einer Bürgschaft 
für einen Kredit der Berliner Verkehrs-Aktien 
gesellschaft in Höhe von 30 000 000 8. 
Ich bitte, zu beschließen: 
Die Stadtverordnetenversammlung ist mit der 
Uebernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft in 
Höhe bis zu 30 Millionen Dollar oder anderen Valuten 
im gleichen Betrage zuzüglich Zinsen und Nebenkosten 
zugunsten der Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft für 
ein von dieser bei einem unter Führung der Darmstädter 
und Nationalbank stehenden Bankenkonsortium aufge 
nommenes Darlehen einverstanden. 
Die Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft hatte im 
Jahre 1929 einen Kredit in Höhe von rd. 15 Mül. 8 bei 
einem unter Führung der Darmstädter und National 
bank stehenden Konsortium aufgenommen. Dieser Kredit 
sollte am 15. Juli 1930 fällig werden. Inzwischen hatte 
sich das Konsortium bereit erklärt, zur Fertigstellung der 
Untergrundbahnbauten einen weiteren Kredit von 20 Mil 
lionen K zu geben. Hierüber ist der Stadtverordneten 
versammlung unter dem 13. März 1930 (Drucks. Nr. 263) 
eine ausführliche Vorlage zugegangen. Die Kreditauf 
nahme ist durch Beschluß vom 3. April 1930 — Prot. 
Nr. 8 — genehmigt worden. Durch Vertrag vom 
30. April 1930 wurde dieser Gesamtkredit in Höhe von 
35 Mül. 8 bis zum 15. Juli 1931 gegeben. Nach dem 
Vertrage sind sämtliche Kapitalzahlungen 3 Tage vor 
Fälligkeit, also am 12. Juli 1931, zu leisten. Da dieser 
Tag auf einen Sonntag fällt, so muß die Zahlung bereits 
am 11. Juli 1931 erfolgen. Vertragsgemäß sind monatlich 
3,3 Mül. JIM seit Dezember 1930 in einen von der 
Danatbank verwalteten Tilgungsfonds geflossen. Der 
Tilgungsfonds weist zur Zeit eine Höhe von 23,1 Mül. 
■UM auf. Bei Abschluß des Vertrages ging die Absicht 
dahin, so bald wie möglich diesen Jahreskredit durch 
eine langfristige Anleihe zur Verfügung zu stellen, und 
zwar war die B. V. G. gehalten, eine etwaige vorzeitige 
Hückzahlung der Darlehns im ganzen oder zum Teil 
nur aus dem Erlöse einer langfristigen Finanzierung zu 
bewirken, die von der Darmstädter und Nationalbank, 
durch das Konsortium oder von einem durch das Kon 
sortium bezeichneten Dritten aufgenommen ist. Hierbei 
wollte die Bank abredegemäß ihre guten Dienste zur 
Verfügung stellen. Die B. V. G. und auch das Banken 
konsortium waren außerstande, bei der bekannten 
schlechten Wirtschafts- und Finanzlage diesen Jahres 
kredit durch eine Ausländsanleihe zu konsolidieren. 
Die seit Monaten geführten Verhandlungen wegen 
einer Verlängerung dieses Kredites haben bisher zu 
keinem Erfolge geführt. Ich hoffe, daß eine Prolongation 
des Kredites unter Anrechnung des bisher geleisteten 
‘ ilgungsfonds von 23,1 Mül. ./t.U. möglich sein wird, 
falls ich dem Konsortium zusätzliche Sicherung in Ge 
stalt der Bürgschaftsübernahme der Stadt anbieten kann.
	        
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