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II. Kaufoption;
1. Sie wird eingeräumt auf 2 Jahre vom Tage des
Abschlusses des Pachtvertrages ab für das Pachl-
grundstück (ca. 3940 qm) und für die angrenzende
Wegeparzelle von ca. 780 qm. die zur Zeit noch öffent
licher Weg ist. Beide Grundstücke sind auf dem
anliegenden Lageplan des Bezirksvermessungsamtes
Neukölln vom 13. Juni 1951 dargestellt.
2. Kaufpreis beträgt für beide Flächen zusammen
110 000 GM. — 25.30 GM. je Quadratmeter. Sofern
es jedoch nicht gelingt, die polizeiliche Aufhebung
des oben bezeichneten Wegeteiles von ca. 780 qm zu
erreichen, so scheidet diese Fläche aus dem \ erkauf
aus und der Kaufpreis ermäßigt sich auf 100 000 GM.;
für das Pachtgrundstück ergibt sich dann ein Ein
heitssatz von 25,38 GM. je Quadratmeter.
Es werden gezahlt: 25 000 GM. eine Woche vor
der Auflassung. Der Rest — zum jeweiligen Reichs
bankdiskontsatz, jedoch mindestens 4 höchstens 8%.
verzinst — wird mit Zw^angsvollstreckungsklausel
dinglich gesichert und in 10 gleichen Jahresraten —
je fällig am 1. April — getilgt. Käufer hat das Recht,
bereits vorher größere durch Tausend teilbare
Tilgungsbeträge zu zahlen.
Unter den üblichen und einigen weiteren aus der
besonderen Sachlage sich ergebenden Bedingungen
tritt sofortige Fälligkeit des Kapitals ein.
5. Anliegerbeiträge fallen dem Käufer nicht mehr
zur Last.
4. Nicht mitverkauft werden die über die Flucht
linie hinausragenden Gebäudeteile. Käufer ist — ent
schädigungslos — verpflichtet, sie auf Verlangen der
Stadt binnen einer angemessenen Frist auf seine
Kosten niederzulegen.
5. Jegliche Gewährleistung seitens der Stadt ist
ausgeschlossen.
6. Die Auflassung erfolgt pfand- und lastenfrei
binnen 14 Tagen nach dem Zustandekommen des Ver
trages bzw. nach Beschaffung des Katastermaterials.
Von dem Käufer übernommen wird jedoch eine
Dienstbarkeit.
Nutzungen, Abgaben und Lasten gehen mit der
Uebergabe, die an dem auf die Auflassung folgenden
Monatsersten erfolgt, auf den Käufer über.
Der Pachtvertrag gilt von der Lebergabe ab als
erloschen.
7. Kosten und Grunderwerbsteuer trägt Käufer.
Das Bezirksamt Neukölln hält diesen Vertrag mit
Rücksicht auf den baulichen Zustand der Gebäude,
deren Instandsetzung ohne Schönheitsreparaturen
ca. 34 000 Ml kosten würde, als im Interesse der
Stadt liegend. Der Pachtzins ist als durchaus an
gemessen zu bezeichnen, da der Pächter erhebliche
Kapitalien — ca. 50 000—60 000 Ml — investieren
muß. Auch der vorgesehene Kaufpreis ist angemessen.
Das Bezirksamt Neukölln, der Grundeigentums-
ausschufi und der Magistrat haben zugestimmt. Der
Bezirksversammlung Neukölln ist Vorlage unter
breitet. die voraussichtlich in der Sitzung vom
24. d. Mts. zur Beratung kommt.
Berlin, den 26. Juni 1931.
Der Oberbürgermeister.
Dr. S a h m.
Magistratsdezernent; Stadtrat Czeminski.
St. V. 31. - B. III. 2. - Bez. 14.