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Volume No. 25 (428-435), 1931/07/01

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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II. Kaufoption; 
1. Sie wird eingeräumt auf 2 Jahre vom Tage des 
Abschlusses des Pachtvertrages ab für das Pachl- 
grundstück (ca. 3940 qm) und für die angrenzende 
Wegeparzelle von ca. 780 qm. die zur Zeit noch öffent 
licher Weg ist. Beide Grundstücke sind auf dem 
anliegenden Lageplan des Bezirksvermessungsamtes 
Neukölln vom 13. Juni 1951 dargestellt. 
2. Kaufpreis beträgt für beide Flächen zusammen 
110 000 GM. — 25.30 GM. je Quadratmeter. Sofern 
es jedoch nicht gelingt, die polizeiliche Aufhebung 
des oben bezeichneten Wegeteiles von ca. 780 qm zu 
erreichen, so scheidet diese Fläche aus dem \ erkauf 
aus und der Kaufpreis ermäßigt sich auf 100 000 GM.; 
für das Pachtgrundstück ergibt sich dann ein Ein 
heitssatz von 25,38 GM. je Quadratmeter. 
Es werden gezahlt: 25 000 GM. eine Woche vor 
der Auflassung. Der Rest — zum jeweiligen Reichs 
bankdiskontsatz, jedoch mindestens 4 höchstens 8%. 
verzinst — wird mit Zw^angsvollstreckungsklausel 
dinglich gesichert und in 10 gleichen Jahresraten — 
je fällig am 1. April — getilgt. Käufer hat das Recht, 
bereits vorher größere durch Tausend teilbare 
Tilgungsbeträge zu zahlen. 
Unter den üblichen und einigen weiteren aus der 
besonderen Sachlage sich ergebenden Bedingungen 
tritt sofortige Fälligkeit des Kapitals ein. 
5. Anliegerbeiträge fallen dem Käufer nicht mehr 
zur Last. 
4. Nicht mitverkauft werden die über die Flucht 
linie hinausragenden Gebäudeteile. Käufer ist — ent 
schädigungslos — verpflichtet, sie auf Verlangen der 
Stadt binnen einer angemessenen Frist auf seine 
Kosten niederzulegen. 
5. Jegliche Gewährleistung seitens der Stadt ist 
ausgeschlossen. 
6. Die Auflassung erfolgt pfand- und lastenfrei 
binnen 14 Tagen nach dem Zustandekommen des Ver 
trages bzw. nach Beschaffung des Katastermaterials. 
Von dem Käufer übernommen wird jedoch eine 
Dienstbarkeit. 
Nutzungen, Abgaben und Lasten gehen mit der 
Uebergabe, die an dem auf die Auflassung folgenden 
Monatsersten erfolgt, auf den Käufer über. 
Der Pachtvertrag gilt von der Lebergabe ab als 
erloschen. 
7. Kosten und Grunderwerbsteuer trägt Käufer. 
Das Bezirksamt Neukölln hält diesen Vertrag mit 
Rücksicht auf den baulichen Zustand der Gebäude, 
deren Instandsetzung ohne Schönheitsreparaturen 
ca. 34 000 Ml kosten würde, als im Interesse der 
Stadt liegend. Der Pachtzins ist als durchaus an 
gemessen zu bezeichnen, da der Pächter erhebliche 
Kapitalien — ca. 50 000—60 000 Ml — investieren 
muß. Auch der vorgesehene Kaufpreis ist angemessen. 
Das Bezirksamt Neukölln, der Grundeigentums- 
ausschufi und der Magistrat haben zugestimmt. Der 
Bezirksversammlung Neukölln ist Vorlage unter 
breitet. die voraussichtlich in der Sitzung vom 
24. d. Mts. zur Beratung kommt. 
Berlin, den 26. Juni 1931. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. S a h m. 
Magistratsdezernent; Stadtrat Czeminski. 
St. V. 31. - B. III. 2. - Bez. 14.
	        
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