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VORLAGEN
für die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Nr. 25 (428—435) • 1951
428. Vorlage (Tief Vw. 5) — zur Beschlußfassung —
über den Neubau der Wuhlebrücke im Zuge der
Biesdorfer Straße im Bezirk Köpenick.
Ich bitte, zu beschließen:
Oie Stadtverordnetenversammlung stimmt dem
Neubau der Wuhlebrücke im Zuge der Biesdorfer
Straße in Köpenick zu und bewilligt die Mittel in Höhe
von 150 000 Ms. Die Deckung erfolgt aus der noch
nicht Statisterien von der Reichsbahn zu zahlenden
Ablösungssumme für die Monumentenbrücke.
Die vorhandene hölzerne Wuhlebrücke im Zuge
der Biesdorfer Straße ist so baufällig, daß eine so
fortige Erneuerung unumgänglich ist. Die Brücke ist
in einfachster Form hergestellt und mußte bereits, um
einen völligen Zusammenbruch zu verhüten, durch
einen auf Pfählen gelagerten Hilfsträger abgestützt
werden. Diese Unterstützung ist jedoch nur als provi
sorisch anzusehen, da sie eine starke Behinderung des
Durchflußprofils der Wühle darstellt und zur Ver
meidung daraus entstehender Hochwassergefahren die
Beseitigung der Pfähle durch das Schauamt für die
Wühle bereits gefordert ist. Die Widerlager sind
gleichfalls aus Holz ausgeführt, vielfach geflickt und
zum großen Teil von Fäulnis angefressen, in jeder
Hinsicht baufällig. Die Tragfähigkeit dieser hölzernen
Brücke beträgt trotz der provisorischen Unterstützung
nur 5,1 t.
Die Biesdorfer Straße bildet die einzige Zufahrt
zu dem zwischen W ühle und W nhlheide liegenden
Wohnviertel von Köpenick, in dem sich neben vielen
Einzelhäusern große W ohnblocks befinden. Eine Um
leitung des Verkehrs ist unter diesen Umständen völlig
unmöglich, so daß selbst die Feuerwehr im Falle eines
Brandes in diesem Ortsteil die Brücke nicht befahren
dürfte.
Die beigefügten Photographien und Zeichnungen
geben eine Uebersicht über den Zustand der alten
Brücke sowie über den geplanten Neubau. Das neue
Bauwerk soll in einer Breite von 12 m in Beton mit
eingelagerten eisernen Trägern ausgeführt werden.
Die Gesamtkosten betragen 150 000 Ml.
Der Magistrat hat dem Neubauprojekt mit Be
schluß vom 10. Juni 1951 zugestimmt mit der Maßgabe,
daß die erforderlichen Mittel aus der von der Reichs
bahn für die neue Monumentenbrücke an die Stadt zu
zahlende Ablösungssumme von rd. 550 000 Ml bereit
gestellt werden.
Magistratsdezernent; Stadtbaurat Hahn.
Berlin, den 25. Juni 1951.
Der Oberbürgermeister.
Dr. S a h m.
St. V. 31. — B. III. 2. — Bez. 16.