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Volume No. 23 (406-426), 1931/06/26

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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418. Vorlage (Verkehr 1.2.) — zur Beschlußfassung —, 
betr. die Grundstückskäufe aus Anlaß der Durch 
führung der Untergrundbahnbauteii und der 
dadurch erforderlich werdenden Slraßendurcli- 
brüche und Plalzerweiteriingen bzw. die Ver 
teilung der durch diese Grundstückskäufe ent 
standenen Kosten zwischen der BVG. und der 
Stadt. 
Die Vorlage vom 18. April 1930 (Drucks. Nr. 342), 
die zur Zeit noch Gegenstand der Beratungen des 
Unterausschusses des Haushaltsausschusses ist. Ix - 
zweckte 
1. der Stadtverordnetenversammlung einen klaren 
und vollständigen Ueberbliek über die gesamten 
im direkten und indirekten Zusammenhang mit 
den Untergrundbahnbauteii durchgeführten 
Grundstückstransaktionen zu geben, 
2. für die Verteilung der Grundstückswerte 
zwischen der BVG. und der Stadt bestimmte 
Vorschläge zu machen. 
Dabei ist die Verteilung der Kosten innerhalb der 
Stadt zwischen dem Grunderwerbsstock und der Tief- 
bnuverwaltung bei denjenigen Grundstücken, die mehr 
oder minder durch Straßen- und Platzland in Anspruch 
genommen und infolgedessen in ihrer Verwendungs 
möglichkeit verkleinert werden, noch offen geblieben. 
Diese Auseinanderrechnung sollte erst nach Durch 
führung der Bauten und nachdem die grundsätzliche 
Frage, auf wen die Grundstücke übergehen, geklärt 
ist, innerhalb der Stadtverwaltung selbst vorgenommen 
werden. 
Inzwischen haben sich die Verhältnisse in mehr 
facher Hinsicht geklärt. 
Die Untergrundbuhnslrecken, welche sich damals 
noch im Bau befanden, sind fertiggestellt und dem 
Verkehr übergeben, so daß die Abrechnung über die 
Bau- und Grunderwerbskosten erfolgen kann. Bezüg 
lich der Verwertung des Grundbesitzes läßt sich jetzt 
übersehen, welche Grundstücke voraussichtlich in 
kürzerer Zeit zur Wiederbebauung kommen werden 
und bei welchen Grundstücken mit einer längeren 
Besitzdauer zu rechnen ist. Die Vorschläge, die ülx'r 
die W iederverwendung des Grundbesitzes in der \ or 
lage für jedes einzelne Grundstück gemacht sind. 
müssen daher in einzelnen Punkten abgeändert 
werden. Bei den Abänderungsvorschlägen ist von 
folgenden Gesichtspunkten ausgegangen worden: 
Der BVG. sind alle diejenigen Grundstücke zu 
zuweisen, welche dauernd mit dem Betrieb zusammen 
hangen oder für die Ausgestaltung künftiger Linien 
erforderlich sind, insbesondere die Grundstücke, in 
welchen sich Eingänge für die Untergrundbahn be 
finden. Ueber die in unmittelbarem Zusammenhang 
mit dem Bahnbau stehenden, an die BVG. zu über 
weisenden Grundstücke ist bereits in der Vorlage über 
die Kosten der Untergrundbahnbauten (Drucks. Nr. 125 
'oin 29. Januar 1951) ein eingehender Ueberbliek ge 
geben worden. In den Vorschlägen dieser Vorlage 
werden die darin enthaltenen Verteilungsvorschläge 
w lederholt. Darüber hinaus sollten nach der ursprüng 
lichen Vorlage vom 18. Apri 11950 noch weitere Grund 
stücke ebenfalls auf die BVG. übergehen. Inzwischen 
'S' die bauliche Entwicklung so weit fortgeschritten, 
duß es nicht zweckmäßig sein wird. diese Vorschläge 
nt vollem Umfange aufrecht zu erhalten. Ich schlage 
infolgedessen insbesondere vor, die Grundstücke um 
Alexanderplatz und die zum Komplex der sogenannten 
^chriigslrafio gehörigen Grundstücke nicht mehr ans 
tue BVG. zu übernehmen. Es verbleiben trotzdem für 
den Uebergang auf die BVG. außerhalb des Bahn-
	        
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