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418. Vorlage (Verkehr 1.2.) — zur Beschlußfassung —,
betr. die Grundstückskäufe aus Anlaß der Durch
führung der Untergrundbahnbauteii und der
dadurch erforderlich werdenden Slraßendurcli-
brüche und Plalzerweiteriingen bzw. die Ver
teilung der durch diese Grundstückskäufe ent
standenen Kosten zwischen der BVG. und der
Stadt.
Die Vorlage vom 18. April 1930 (Drucks. Nr. 342),
die zur Zeit noch Gegenstand der Beratungen des
Unterausschusses des Haushaltsausschusses ist. Ix -
zweckte
1. der Stadtverordnetenversammlung einen klaren
und vollständigen Ueberbliek über die gesamten
im direkten und indirekten Zusammenhang mit
den Untergrundbahnbauteii durchgeführten
Grundstückstransaktionen zu geben,
2. für die Verteilung der Grundstückswerte
zwischen der BVG. und der Stadt bestimmte
Vorschläge zu machen.
Dabei ist die Verteilung der Kosten innerhalb der
Stadt zwischen dem Grunderwerbsstock und der Tief-
bnuverwaltung bei denjenigen Grundstücken, die mehr
oder minder durch Straßen- und Platzland in Anspruch
genommen und infolgedessen in ihrer Verwendungs
möglichkeit verkleinert werden, noch offen geblieben.
Diese Auseinanderrechnung sollte erst nach Durch
führung der Bauten und nachdem die grundsätzliche
Frage, auf wen die Grundstücke übergehen, geklärt
ist, innerhalb der Stadtverwaltung selbst vorgenommen
werden.
Inzwischen haben sich die Verhältnisse in mehr
facher Hinsicht geklärt.
Die Untergrundbuhnslrecken, welche sich damals
noch im Bau befanden, sind fertiggestellt und dem
Verkehr übergeben, so daß die Abrechnung über die
Bau- und Grunderwerbskosten erfolgen kann. Bezüg
lich der Verwertung des Grundbesitzes läßt sich jetzt
übersehen, welche Grundstücke voraussichtlich in
kürzerer Zeit zur Wiederbebauung kommen werden
und bei welchen Grundstücken mit einer längeren
Besitzdauer zu rechnen ist. Die Vorschläge, die ülx'r
die W iederverwendung des Grundbesitzes in der \ or
lage für jedes einzelne Grundstück gemacht sind.
müssen daher in einzelnen Punkten abgeändert
werden. Bei den Abänderungsvorschlägen ist von
folgenden Gesichtspunkten ausgegangen worden:
Der BVG. sind alle diejenigen Grundstücke zu
zuweisen, welche dauernd mit dem Betrieb zusammen
hangen oder für die Ausgestaltung künftiger Linien
erforderlich sind, insbesondere die Grundstücke, in
welchen sich Eingänge für die Untergrundbahn be
finden. Ueber die in unmittelbarem Zusammenhang
mit dem Bahnbau stehenden, an die BVG. zu über
weisenden Grundstücke ist bereits in der Vorlage über
die Kosten der Untergrundbahnbauten (Drucks. Nr. 125
'oin 29. Januar 1951) ein eingehender Ueberbliek ge
geben worden. In den Vorschlägen dieser Vorlage
werden die darin enthaltenen Verteilungsvorschläge
w lederholt. Darüber hinaus sollten nach der ursprüng
lichen Vorlage vom 18. Apri 11950 noch weitere Grund
stücke ebenfalls auf die BVG. übergehen. Inzwischen
'S' die bauliche Entwicklung so weit fortgeschritten,
duß es nicht zweckmäßig sein wird. diese Vorschläge
nt vollem Umfange aufrecht zu erhalten. Ich schlage
infolgedessen insbesondere vor, die Grundstücke um
Alexanderplatz und die zum Komplex der sogenannten
^chriigslrafio gehörigen Grundstücke nicht mehr ans
tue BVG. zu übernehmen. Es verbleiben trotzdem für
den Uebergang auf die BVG. außerhalb des Bahn-