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Volume No. 22 (405), 1931/06/23

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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a) Einheitsfahrschein m. ümsteigeberech- 
tigung 15 ^ 
Schülerfahrscheine 10 H 
Unterstützungsempfänger einschl. Er 
werbslose, Blinde, Schwerkörperbehin- 
hinderte frei; 
b) bei jeder Arbeitszeitkürzung vollen Lohn 
ausgleich zu gewähren; 
c) alle wegen Arbeitsmangel oder wegen ihrer 
revolutionären Betätigung entlassenen Ar 
beiter und Angestellte sofort wieder einzu 
stellen; 
d) alle hohen Gehälter einschl. aller sonstigen 
Bezüge auf 500 JtM Grundgehalt monatlich 
herabzusetzen. 
Eventualantrag. 
Eine Tariferhöhung bei der B. V. G. darf nicht 
stattfinden. 
Dieser Antrag (Nr. 529) wurde abgelehnt. 
530. (V.) Tit. III, Post 8. 
1. In Einnahme Tit. III, Post 8 sind außer den 
bereits in Ansatz gebrachten 4 222 580 JtM 
ferner noch einzusetzen 
a) für neue Anlagewerte (gern. 
Erläuterung) 19 265 858 JtM 
b) für schwebende Schuld für 
BVG. an die Kämmereiver 
waltung von 156 100 000 JtM 
zu 9°/o (s. Erläuterung 48) . 14 049 000 JtM 
c) für die bei Kap. XI, 4 in Er 
läuterung 15 unter a), b), f), g) 
und h) ausgeführten Schulden 1 398 900 .UM 
zus. rd. 38 936 340 JtM 
2. Bei Kap. XIX, 1 sind einzufügen: 
a) unter „Einnahme“ in Tit. V 
(neu) „BerlinerVerkehrs-A.-G.“ 
b) unter „Ausgabe“ ein neuer 
Titel V: „Zuschuß an die Berl. 
Verkehrs-A.-G.“ . . . . 34 600 000 JtM 
Die Abstimmung über diesen Antrag (Nr. 530) 
wurde bis zur 2. Beratung zurückgestellt. 
Kap. XX. Abt. 3 — Sonstiges — (Zentrale). 
531. (Z.) Tit. II — Beitrag zu den Kosten der Stadt- 
entwässerung — Ausgabe —. 
Der Ansatz ist zu streichen. 
Die Abstimmung über diesen Antrag (Nr. 531) 
wurde bis zur 2. Beratung zurückgestellt. 
Abänderungsantrag zum Antrag der Stadtv. 
Granaß u. Parteifr. — Drucks. 372 —, betr. 
Umwandlung der stadteigenen W erke in ge 
mischtwirtschaftliche Unternehiüungen. 
532. (DN.) Die Stadtverordnetenversammlung erwartet 
mit Bestimmtheit, daß der Magistrat und der 
Oberbürgermeister das Eigentum der der Stadt 
noch gehörigen großen Versorgungsbetriebe, der 
Gas- und Wasserwerke sowie der B. V. G. mit 
aller Kraft festhalten und einer etwa unvermeid 
lichen Aenderung der bestehenden Rechtsverhält 
nisse höchstens soweit zustimmen, daß der Stadt 
mindestens 51 0 o der Aktien oder sonstigen An 
teile erhalten bleiben. 
Dieser Antrag (Nr. 532) wurde abgelehnt. 
Kap. Außerordentliche Verwaltung. 
533. (NS.) Tit. III, Post 7 — Zuschüttung des Luisen 
städtischen Kanals — Ausgabe —. 
Der Ansatz ist auf 150 000 JtM. herabzusetzen. 
Dieser Antrag (Nr. 533) wurde abgelehnt.
	        
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