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Volume No. 22 (405), 1931/06/23

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

XIII. 
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Sitzung am 2 0. Juni 1951, 9 Uhr 
Kap. XIX, Abt. 1 — BVG. — (Zentrale). 
In seinem sehr eingehenden Bericht über die \ er- 
handjungen in den 7 Sitzungen des Unterausschusses 
des Haushaltsausschusses zur Vorberatung der Vor 
lage, betr. die Grundstücksankäufe aus Anlaß der 
Durchführung der Untergrundbahnbauten und der da 
durch erforderlich werdenden Straßendurchbrüche und 
Platzerweiterungen -— Drucks. 542 v. 5() — führte der 
Berichterstatter aus, daß zunächst der damalige Magi 
stratsdezernent einen allgemeinen Ueberblick über die 
Gesamtausgaben des Unterausschusses gegeben habe. 
Dann wurden die Spezialfragen an der Hand der ein 
zelnen, mit den Buchstaben A bis G bezeichneten Ab 
schnitte der V orlage, entsprechend den eingeteilten 
Referaten, besprochen. Hierauf erfolgte die Bericht 
erstattung über die einzelnen Abschnitte durch die 
hierfür bestellten Referenten, wobei die Sachbearbeiter 
die entsprechenden Aufklärungen geben. 
Zu einem abschließenden Vorschlag konnte der 
Unterausschuß, wie der Berichterstatter bemerkte, 
nicht kommen, weil die V orlage — Drucks. 542 v. 5() — 
inzwischen überholt sei und weil die Art der Ver 
wendung der einzelnen in dieser V orlage ausgeführten 
Grundstücke eine neue Vorlage der Versammlung 
binnen kurzem zugehen soll. 
Der Berichterstatter hob dann noch besonders her 
vor. daß die Verwaltung dem Unterausschuß bereit 
willigst jede Auskunft erteilt und die erforderlichen 
Unterlagen zur Verfügung gestellt habe. 
Der Magistratsdezernent erklärte, daß der Magi 
strat entschlossen sei. sämtliche Grundstücksgesell 
schaften aufzulösen und hierüber, sowie über die Auf 
teilung der Grundstücke der V ersammlung eine neue 
Vorlage zu machen. 
Nunmehr wurde die Auswirkung der BVG. auf 
den Haushalt 1951 erörtert. Es wurde darauf hinge 
wiesen. daß unter Kap. XIX. Abt. 1 — Gewinnbrin 
gende Betriebe in Gesellschaftsform — diese Gesell 
schaft dieses Mal nicht aufgeführt sei. weil von ihr 
weder eine Kämmereiabgabe, noch eine Ueberschufi- 
ablieferung erwartet werden könne. Dagegen sei als 
Anlage 6 zu Kap. XX. Abt. I — Kapital- und Schulden 
verwaltung — eine Uebersicht über die Entwickelung 
der Ablieferungs- und Schuldendienstverpflichtungen 
der BVG. seit 1929 beigefügt. 
Von dem Magistratsdezernenten wurden dann zu 
den von einigen Mitgliedern des Unterausschusses auf 
geworfenen Bedenken die aufklärenden Erläuterungen 
gegeben. 
Der stellvertretende Vorsitzende stellte nunmehr 
fest, daß nach dieser Aussprache das Kap. — Grund 
erwerbsstock —, sowie Kap. XIX. Abt. 1, soweit die 
BVG. in Betracht kommt, erledigt sei. 
Hierauf wurde über die Anträge Nr. 571—427 ab 
gestimmt. 
Kap. XVII, Abt. 3 — Obdachwesen — (Zentrale). 
571. (K.) Allgemein. 
Der Magistrat wird ersucht, dafür Sorge zu 
tragen, daß obdachlose Familien gemeinsam als 
, Familien untergebracht werden. 
Dieser Antrag (Nr. 571) wurde ange 
nommen. 
572. (K.) Tit. IV, Post 1 — Beköstigung — Ausgabe —. 
Für die Insassen des Obdachs muß morgens 
Milchsuppe und Weißbrot gereicht werden. Des 
gleichen wird beim V erlassen des Obdachs ein 
zweites Frühstück gereicht.
	        
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