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Volume No. 2 (43-62), 1931/01/09

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

Präsidenten Berlin am 25. April 1925 ausgestellten Führerschein 
— Listen-Nr. 12 602 — auswies. 
Der Erschienene erklärte: 
Ich mache hiermit der Stadt Berlin, vertreten durch das 
Bezirksamt Schöneberg, folgendes Angebot, an das ich mich bis 
zum 1. Dezember 1950 gebunden halte. 
§ 1. 
Ich verpflichte mich gegenüber der Stadt Berlin, von meinem 
nördlich des Tempelhofer Weges gelegenen, im Grundbuch von 
Berlin-Schöneberg Band 120 Blatt 5856 eingetragenen Grundstück 
a) die auf dem mit dieser Urkunde verbundenen Lageplan 
blau angelegte, mit den Buchstaben a. b. c, d. e, f, g, h. i, a 
umschriebene, etwa 890 qm grolle f läche (Teile der Par 
zellen Nr. 1065/44 des Kartenblattes 3 und 78/1 des Karten 
blattes 55), welche zur Erweiterung der Bahnanlagen be 
nötigt wird, unentgeltlich, schulden- und lastenfrei an die 
Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft zu übereignen; 
b) die auf dem Lageplan braun schraffierte, mit den Buch 
staben l, n, o, 1 umschriebene, etwa 5 qm große Fläche 
(Parzelle 87/48 und Teil der Parzelle 85/48 des karten- 
blattes 55) und die braun angelegte, mit den Buchstaben s. 
t, u, v, s umschriebene, etwa 140 qm große Fläche der 
Parzelle 85/48 des Kartenblattes 55 von dem südlich des 
Tempelhofer Weges gelegenen Grundstück an die Stadt 
Berlin unentgeltlich schulden- und lastenfrei zu über 
eignen. 
§ 2. 
Die Stadt Berlin verpflichtet sich, die auf dem Lageplan grün 
angelegte, mit den Buchstaben n, p, w, q, r, n. umschriebene, etwa 
340 qm große städtische künftige Baulandfläche aus den Par 
zellen 80/1, 84/48 und 90/49 des Kartenblattes 55 unentgeltlich 
schulden- ynd lastenfrei mir zu übereignen und steht dafür ein. 
daß die meinem Grundstück am Sachsendamm vorgelagerte, mit 
den Buchstaben i, k, 1, m, i umschriebene, etwa 86 qm große 
reichsbahneigene Baumaske (Parzelle 1081/52 des Kartenblattes 5). 
soweit sie nach dem neuen Fluchtlinienplan innerhalb der 
Straßen- und Baufluchtlinie liegt (auf dem Lugeplan grün schraf 
fiert), von der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft unentgeltlich 
lasten- und schuldenfrei mir übereignet wird, 
§ 5. 
Die Uebergabe des im § 1 Ziffer a) bezeichneten Geländes ist 
am 12. Juli 1929 erfolgt. Die Uebergabe der übrigen Flächen erfolgt 
nach förmlicher Feststellung des Fluchtlinienplanes im Anschluß 
an die Fertigstellung der Straßenbuuarbeiten im Tempelhofer 
Wege, die im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten im 
Sachsendamm unter den neuen Ueberführungsbauwerken aus 
zuführen sind. 
§ 4. 
Dieser Vertrag soll nur dann Rechtswirksamkeit erlangen, 
wenn der Sachsendamm und der Tempelhofer Weg die aus dem 
mit dieser Urkunde verbundenen Lageplan ersichtlichen, rot ein 
getragenen 
1. mit den Buchstaben m. I. n, r. q. w umschriebene St faßen- 
und Baufluchtlinie, 
2. mit den Buchstaben w. x. y umschriebene Baufluchtlinie 
und 
5. mit den Buchstaben w, p bezeichnete Straßenfluchtlinie 
erhalten. 
Sollte die Aufsichtsbehörde die geplanten Straßen- und Bau 
fluchtlinien nur unwesentlich verändern, so behält der Vertrag 
seine volle Wirksamkeit. 
Sollte der Vertrag durch Nichtzustandekomiäen des Flucht 
linienplanes in der geschilderten Weise keine Rechtswirksamkeit 
erlangen, so verpflichte ich mich, gegen Ersatz des Wertes die im 
§ 1 Ziffer a) dieses Vertrages vorgesehene Uebereignung unver 
züglich vorzunehmen. Die StadtgetnPinde hat dann außerdem 
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