Präsidenten Berlin am 25. April 1925 ausgestellten Führerschein
— Listen-Nr. 12 602 — auswies.
Der Erschienene erklärte:
Ich mache hiermit der Stadt Berlin, vertreten durch das
Bezirksamt Schöneberg, folgendes Angebot, an das ich mich bis
zum 1. Dezember 1950 gebunden halte.
§ 1.
Ich verpflichte mich gegenüber der Stadt Berlin, von meinem
nördlich des Tempelhofer Weges gelegenen, im Grundbuch von
Berlin-Schöneberg Band 120 Blatt 5856 eingetragenen Grundstück
a) die auf dem mit dieser Urkunde verbundenen Lageplan
blau angelegte, mit den Buchstaben a. b. c, d. e, f, g, h. i, a
umschriebene, etwa 890 qm grolle f läche (Teile der Par
zellen Nr. 1065/44 des Kartenblattes 3 und 78/1 des Karten
blattes 55), welche zur Erweiterung der Bahnanlagen be
nötigt wird, unentgeltlich, schulden- und lastenfrei an die
Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft zu übereignen;
b) die auf dem Lageplan braun schraffierte, mit den Buch
staben l, n, o, 1 umschriebene, etwa 5 qm große Fläche
(Parzelle 87/48 und Teil der Parzelle 85/48 des karten-
blattes 55) und die braun angelegte, mit den Buchstaben s.
t, u, v, s umschriebene, etwa 140 qm große Fläche der
Parzelle 85/48 des Kartenblattes 55 von dem südlich des
Tempelhofer Weges gelegenen Grundstück an die Stadt
Berlin unentgeltlich schulden- und lastenfrei zu über
eignen.
§ 2.
Die Stadt Berlin verpflichtet sich, die auf dem Lageplan grün
angelegte, mit den Buchstaben n, p, w, q, r, n. umschriebene, etwa
340 qm große städtische künftige Baulandfläche aus den Par
zellen 80/1, 84/48 und 90/49 des Kartenblattes 55 unentgeltlich
schulden- ynd lastenfrei mir zu übereignen und steht dafür ein.
daß die meinem Grundstück am Sachsendamm vorgelagerte, mit
den Buchstaben i, k, 1, m, i umschriebene, etwa 86 qm große
reichsbahneigene Baumaske (Parzelle 1081/52 des Kartenblattes 5).
soweit sie nach dem neuen Fluchtlinienplan innerhalb der
Straßen- und Baufluchtlinie liegt (auf dem Lugeplan grün schraf
fiert), von der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft unentgeltlich
lasten- und schuldenfrei mir übereignet wird,
§ 5.
Die Uebergabe des im § 1 Ziffer a) bezeichneten Geländes ist
am 12. Juli 1929 erfolgt. Die Uebergabe der übrigen Flächen erfolgt
nach förmlicher Feststellung des Fluchtlinienplanes im Anschluß
an die Fertigstellung der Straßenbuuarbeiten im Tempelhofer
Wege, die im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten im
Sachsendamm unter den neuen Ueberführungsbauwerken aus
zuführen sind.
§ 4.
Dieser Vertrag soll nur dann Rechtswirksamkeit erlangen,
wenn der Sachsendamm und der Tempelhofer Weg die aus dem
mit dieser Urkunde verbundenen Lageplan ersichtlichen, rot ein
getragenen
1. mit den Buchstaben m. I. n, r. q. w umschriebene St faßen-
und Baufluchtlinie,
2. mit den Buchstaben w. x. y umschriebene Baufluchtlinie
und
5. mit den Buchstaben w, p bezeichnete Straßenfluchtlinie
erhalten.
Sollte die Aufsichtsbehörde die geplanten Straßen- und Bau
fluchtlinien nur unwesentlich verändern, so behält der Vertrag
seine volle Wirksamkeit.
Sollte der Vertrag durch Nichtzustandekomiäen des Flucht
linienplanes in der geschilderten Weise keine Rechtswirksamkeit
erlangen, so verpflichte ich mich, gegen Ersatz des Wertes die im
§ 1 Ziffer a) dieses Vertrages vorgesehene Uebereignung unver
züglich vorzunehmen. Die StadtgetnPinde hat dann außerdem
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