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Betrages für das Berliner Philharmonische Orchester
nur dann erfolgen dürfe, wenn die anderen beteiligten
Stellen, insbesondere die Reichsregierung, ihren finan
ziellen Verpflichtungen nach jeder Richtung hin nach
kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, so habe auch
die Stadt ihre Zahlungen vom nächst möglichen Termin
ab einzustellen und die Liquidation der Gesellschaft
zu betreiben.
Bezüglich Tit. XI — Nothilfe für Künstler und
Geistesarbeiter — hielt er es für bedenklich, daß für
gewisse Schauspieler Vereinigungen und die Artisten
loge in diesem Jahre keine Subventionen gezahlt
werden sollen. Er vertrat die Ansicht, daß auch in
diesem Jahre die Ansätze des Vorjahres mit einer
gewissen Minderung wieder einzustellen seien.
Von verschiedenen Mitgliedern wurde zu diesem
Kapitel zum Teil eine Erhöhung, zum anderen Teil
eine Herabsetzung der Ansätze verlangt. Insbesondere
wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Zustimmung
der städtischen Körperschaften zur Weitergewährung
des der Volksbühne gewährten Darlehns von insge
samt 675 000 Wl nur unter ganz bestimmten Bedin
gungen zugestanden werden soll.
Kap. VI. Abt. 1 — Stadtbücherei und Lesehallen —
(Bezirke).
Kap. VI, Abt. 2 — Volksbildung und Kunst — (Be
zirke).
Für diese Kapitel wurden besondere Beanstan
dungen nicht erhoben.
Nunmehr wurde über die Anträge NT. 58—87
abgestimmt:
58. (DN.) Kap. XV und \ — Schulwesen — (Zentrale
und Bezirke).
Allgemein.
Die. Verwaltung wird ersucht, zur 2. Beratung
vergleichbare Zahlen für die Beurteilung
der Schulkosten festzustellen und dazu zu er
rechnen: die auf den Kopf des Schülers entfallen
den Beträge in den vier untersten Klassen (Sexta
bis Unter-Tertia) der höheren Schulen und den
gleichaltrigen vier obersten K lassen der
Volksschulen. Ferner ist dabei anzugeben, wieviel
von den errechneten Beträgen durch das Schul
geld der Erziehungsberechtigten und durch das
staatliche Beschulungsgeld der Stadt
vergütet wird.
Dieser Antrag (Nr. 58) wurde angenommen.
59. (K.) Kap. XV, Abt. 1 — Zentrale Anforderungen
für Volks-. Mittel- und höhere Schulen —.
Tit. I. Post 1 — Einnahme — Semestergebüh ren
des Abendgymnasiums —.
Der Ansatz ist zu streichen.
Dieser Antrag (Nr. 59) wurde abgelehnt.
40. (K.) Tit. I, Post 2 — Einnahme ans den Schüler-
vorstellungen —.
Der Ansatz von 70 000 WA ist zu streichen.
Dieser Antrag (Nr. 40) wurde abgelehnt.
41. (S.) Tit. III, Post 1 — Ausgabe — Für Versuchs
zwecke —.
Es sind 1000 WA einzusetzen.
Dieser Antrag (Nr.41) wurde a n g e n o m m e n.
42. (K.) Tit. III, Post 1 — Ausgabe —.
Für Versuchszwecke sind 50 000 WA ein
zusetzen.
Dieser Antrag (Nr. 42) wurde abgelehnt.
45. (K.) Tit. III, Post 2 — Ausgabe — Beschaffung von
Unterrichtsmitteln aller Art für sämtliche Bezirke
— einmalig —.
Es sind statt 60 000 WA 500 000 WA einzusetzen.
Dieser Antrag (Nr. 45) wurde abgelehnt.