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Volume No. 22 (405), 1931/06/23

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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Betrages für das Berliner Philharmonische Orchester 
nur dann erfolgen dürfe, wenn die anderen beteiligten 
Stellen, insbesondere die Reichsregierung, ihren finan 
ziellen Verpflichtungen nach jeder Richtung hin nach 
kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, so habe auch 
die Stadt ihre Zahlungen vom nächst möglichen Termin 
ab einzustellen und die Liquidation der Gesellschaft 
zu betreiben. 
Bezüglich Tit. XI — Nothilfe für Künstler und 
Geistesarbeiter — hielt er es für bedenklich, daß für 
gewisse Schauspieler Vereinigungen und die Artisten 
loge in diesem Jahre keine Subventionen gezahlt 
werden sollen. Er vertrat die Ansicht, daß auch in 
diesem Jahre die Ansätze des Vorjahres mit einer 
gewissen Minderung wieder einzustellen seien. 
Von verschiedenen Mitgliedern wurde zu diesem 
Kapitel zum Teil eine Erhöhung, zum anderen Teil 
eine Herabsetzung der Ansätze verlangt. Insbesondere 
wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Zustimmung 
der städtischen Körperschaften zur Weitergewährung 
des der Volksbühne gewährten Darlehns von insge 
samt 675 000 Wl nur unter ganz bestimmten Bedin 
gungen zugestanden werden soll. 
Kap. VI. Abt. 1 — Stadtbücherei und Lesehallen — 
(Bezirke). 
Kap. VI, Abt. 2 — Volksbildung und Kunst — (Be 
zirke). 
Für diese Kapitel wurden besondere Beanstan 
dungen nicht erhoben. 
Nunmehr wurde über die Anträge NT. 58—87 
abgestimmt: 
58. (DN.) Kap. XV und \ — Schulwesen — (Zentrale 
und Bezirke). 
Allgemein. 
Die. Verwaltung wird ersucht, zur 2. Beratung 
vergleichbare Zahlen für die Beurteilung 
der Schulkosten festzustellen und dazu zu er 
rechnen: die auf den Kopf des Schülers entfallen 
den Beträge in den vier untersten Klassen (Sexta 
bis Unter-Tertia) der höheren Schulen und den 
gleichaltrigen vier obersten K lassen der 
Volksschulen. Ferner ist dabei anzugeben, wieviel 
von den errechneten Beträgen durch das Schul 
geld der Erziehungsberechtigten und durch das 
staatliche Beschulungsgeld der Stadt 
vergütet wird. 
Dieser Antrag (Nr. 58) wurde angenommen. 
59. (K.) Kap. XV, Abt. 1 — Zentrale Anforderungen 
für Volks-. Mittel- und höhere Schulen —. 
Tit. I. Post 1 — Einnahme — Semestergebüh ren 
des Abendgymnasiums —. 
Der Ansatz ist zu streichen. 
Dieser Antrag (Nr. 59) wurde abgelehnt. 
40. (K.) Tit. I, Post 2 — Einnahme ans den Schüler- 
vorstellungen —. 
Der Ansatz von 70 000 WA ist zu streichen. 
Dieser Antrag (Nr. 40) wurde abgelehnt. 
41. (S.) Tit. III, Post 1 — Ausgabe — Für Versuchs 
zwecke —. 
Es sind 1000 WA einzusetzen. 
Dieser Antrag (Nr.41) wurde a n g e n o m m e n. 
42. (K.) Tit. III, Post 1 — Ausgabe —. 
Für Versuchszwecke sind 50 000 WA ein 
zusetzen. 
Dieser Antrag (Nr. 42) wurde abgelehnt. 
45. (K.) Tit. III, Post 2 — Ausgabe — Beschaffung von 
Unterrichtsmitteln aller Art für sämtliche Bezirke 
— einmalig —. 
Es sind statt 60 000 WA 500 000 WA einzusetzen. 
Dieser Antrag (Nr. 45) wurde abgelehnt.
	        
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