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Wir beantragen daher; Die Siadtverordnetenversainmlung be
schließt, der Magistrat wird ersucht, die Auflösung der noch be
stehenden städtischen Weinkellereien (Weinhandlungen) schnell
stens durchzuführen.
Berlin, den 21. April 1951.
R e i n s. F uchs und Kollegen der W irt seh alt sparte!.
St. V. 51. — B. II. 15.
550. Vorlage (Leih. 9) — zur Beschlullfassnng, — bete. die Ver
längerung der von der Stadt übernommenen selbstschuldne
rischen Bürgschaft für ein vom Sport-Club Charlottenburg
aufgenommenes Darlehen.
Wir bitten, zu beschließen:
Die Versammlung stimmt der Verlängerung der
für den Sport-Club Charlottcnburg übernommenen
selbstschuldnerischen Bürgschaft für ein beim Ger
ling-Konzern. Lebensversichernngs-A.-G. in Köln, von
\\ erthstr. 14, aufgenommenes Darlehen in Höhe von
75 000 Goldmark bis zum 1. April 1955 unter den Be
dingungen des Darlehensvertrages zu.
Der Sport-Club Charlottenburg hat beim Gerling-Konzern.
Lebensversicherungs-A.-G. in Köln, ein Darlehen von 75 000 Gold-
mark aufgenommen, für das die Stadt die selbstschuldnerische
Bürgschaft übernommen hat. Das Darlehen ist ans Grund dieser
Bürgschaft, die am 51. März 1920 unbefristet gewährt wurde, um
I. April 1926 auf die Dauer von 5 Jahren an den Sport-Club Char
lottenburg gezahlt. Nach dem Darlehensvertrage sollte diese
Schuld verzinst und mit 15 000 ÄK am 1. April d. Js. amortisiert
werden. Später hat sich dA Geldgeber mit einer Abdeckung des
Darlehens bis zum Jahre 1955 einverstanden erklärt. Infolge der
ungünstigen Wirtschaftslage war es dem Sport-Club ( harlotton-
burg nicht möglich, die vereinbarten Amortisationsraten regel
mäßig und pünktlich zu zahlen, so daß verschiedentlich Stun
dungen vom Geldgeber gewährt werden mußten. Die Schuld be
ilägt gegenwärtig 65 000 Goldmark. Durch Vermietung der Tri
bünen auf dem ulten Sportplatz des Klubs an das Reichsbanner
werden künftig 5000 '.R)i jährlich an Mieteinnahmen dem Klub
zufließen, so «laß zu erwarten steht, daß die Zahlungsverpflich
tungen nunmehr pünktlich erfüllt werden. Wir haben uns daher
auf die Bitte des Sport-Clubs Charlottenburg mit einer V er
längerung der Bürgschaft bis zum 1. April 1955 unter den vor-
o»gegebene» Bedingungen des Darleheusvertrages einverstanden
erklärt. Die Innehält nng der eingegangenen Verpflichtungen
durch den Sport-Club Charlottenburg werden wir dadurch kon
trollieren, daß wir den Club verpflichten, zu Beginn jeden Ge
schäftsjahres seinen Haushaltsplan uns zur Genehmigung vor
zulegen.
Berlin, den 22. April 1951.
Magistrat.
Dr. Sah m.
N. V. 31. - B. XX. 15. -
"1- V orlage ( l ief. 1 A 2) —- zur Beschlußfassung — über Ent
eignung der Vorgarlenpnrzelle Landsberger Allee 150.
Ich bitte zu beschließen:
Die Versammlung beschließt die Enteignung der
89 qm großen Vorgartenparzelle vor dem Grundstück
Landsberger Allee 150 im Bezirk Friedrichshain.
Die Eigentümer des Grundstücks Landsberger Allee 150
huben der Stadt die vor diesem Grundstück bei ege ne. 89 qm
K'oße Vorgartenparzelle rechtsverbindlich zum Kauf angeboten.
Die Parzelle wurde für die Neneinteilnng der Landsberger Allee
Z| i Straßenlandzwecken dringend benötigt. Sie ist auch bereits
jui Sommer 1929 im Einvernehmen mit den Eigentümern örtlich
beigelegt.