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Volume No. 16 (328-348), 1931/04/17

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

In der Hegel ist die einfache Pauschsteuer in An 
wendung zu bringen. Die doppelte Pauschsteuer ist 
zu berechnen, bei 
a) Tanz mit Weinkonsum, wenn die Ge- 
deckpreise mehr als 10 JM betragen und die 
Preise für Flaschenweine auf mehr als das dop 
pelte der in gleichartigen Lokalen sonst 
üblichen Preise erhöht sind, 
b) Konzert mit Weinkon su m, wenn Ge 
deckpreise von mehr als 8 7RM erhoben werden. 
c) Tanz mit Bierkonsum, wenn Gedeck- 
preise von mehr als 5 JM in Anwendung 
kommen. 
8. § 35. 
Im Absatz 1 ist für „5 v. I I.“ zu setzen: „5 v. Id.". 
9. § 34. 
Die Ausführungsvorschriften zur Vergnügungs- 
steuerordnung erhalten unter Nr. 43 im § 1 der Ver 
einbarungen mit den Lichtspieltheaterorganisationen 
folgenden neuen Abschnitt C. 
„C. Für Eintrittspreise von nicht mehr als 1 fflf 
tritt eine Ermäßigung der Steuersätze ein 
von 15 % auf 12% 
., 12 %%o „ 10% 
.. 9 % .. 7% 
Werden im Beiprogramm Artisten beschäftigt 
und nehmen deren Vorführungen nicht mehr als 
ein Fünftel des Gesamtprogramms in Anspruch, 
dann tritt eine weitere Ermäßigung der Sätze um 
'A% ein.“ 
10. § 35. 
Im Absatz 1 sind die beiden letzten Sätze zu 
streichen. 
11. § 37. 
a) In- der Leberschrift sind hinter dem Wort 
„Rundfunk“ einzusetzen die Worte: „Musik- 
und Sprechapparate”. 
b) Im Absatz 2 sind einzusetzen hinter dem W ort 
„Weine“ die Worte: „in Flaschen“. 
c) In Absatz 2 Ziffer 2 Satz 2 ist an Stelle der 
Worte „für Musikvorträge usw. bis Dar 
bietungen ist“ folgender neuer W ortlaut einzu 
setzen: „Für die von ständigen Enternehmungen 
veranstalteten Musikvorträge von nicht mehr 
als 4 Mitwirkenden“. 
d) Im Absatz 2 ist am Schlüsse der Ziffer 2 fol 
gender neuer Satz einzusetzen; „Für alle durch 
Rundfunk sowie durch Musik- und Sprech 
apparate vermittelte Darbietungen ist die Hälfte 
der vorstehenden Steuersätze als Pauschsteuer 
zu entrichten“. 
e) Im Absatz 3 s?nd einzusetzen hinter dem W ort 
„Weine" die Worte: „in Flaschen“. 
12. § 39. 
a) Im Absatz 1 ist für „20 v. H." zu setzen; „15 v. H.". 
b) Im Absatz 3 sind hinter dem Wort „Weine“ ein 
zusetzen die Worte: „in Flaschen“. 
Für die Worte „23 v. II.“ ist zu setzen: 
„18 v. 11.“. 
13. § 45. 
a) Im Absatz 2 ist für „20 v. II.“ zu setzen: „15 v. H.“. 
b) Im Absatz 4 sind hinter dem W ort „W eine“ ein 
zusetzen die Worte; „in Fluschen“. 
Für die Worte „23 v. H.“ ist zu setzen: 
„18 v.H.“. 
c) Im Absatz 5 ist für die Worte „15 v.H.“ zu 
setzen: „12 v.H.“.
	        
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