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Wir fragen an:
1. Ist dem Magistrat bzw. der Schulverwaltung bekannt, was
in diesem Schulbezirk vorgeht?
2. Was gedenkt der Magistrat zu unternehmen gegen die
Beamten, die unter Verletzung ihrer Dienstpflicht Mit
gliedern des Elternbeirats der weltlichen Schule die Listen
der zu Ostern schulpflichtig werdenden Kinder aus
gehändigt haben?
5. Ist es richtig, daß der Elternbeirat oder der Schule fern
stehende Personen Schulaufnahmen tätigen?
4. Wer hat entgegen den heutigen Bestimmungen die Schul
räume zu Propagandazwecken zur Verfügung gestellt?
5. Will der Magistrat die Schuldigen zur Verantwortung
ziehen?
Berlin, den 17. "ebruat 1931.
Granali, Springfeld,
und die übrigen Mitglieder der deutschnationalen Fraktion.
St. V. 31. - B. IX. 1.
253. Vorlage (Tief II Vw. 4) — zur Beschlußfassung —, betr.
Bereitstellung von 17 000 Ml für die Regenwasserleitung im
nördlichen Damm des Stiftsweges in Berlin-Pankow
Im Haushaltsplan der Stadtentwässerung — Kap. XIX 4 A
für 19 3 1 ist unter Ausgabe Titel XVI für das Bezirksamt Pankow
ein Betrag von 34 000 Ml für den Bau von Regenwasserleitungen
ira Stiftsweg in Pankow vorgesehen. Auf Grund der vom
Magistrat genehmigten Notstandsaktion fürdenStrafienbau
wird im Bezirk Pankow der nördliche Damm des Stiftsweges noch
im Rechnungsjahre 1930 ausgebaut. Vor der Inangriffnahme des
Straßenbaues ist jedoch der Einbau der im Etat 1931 vorgesehenen
Regenwasserleitung in den nördlichen Damm dringend er
forderlich. Die Ausführungskosten hierfür betragen 17 000 Ml
und müssen zur Vermeidung der Verzögerung des Straßenbaues
sofort zur Verfügung gestellt werden.
Der Betrag von 17 000 Mt ist bei Kapitel XIX 4 A Ausgabe-
Bezirk Pankow Titel XVI unter Bildung einer neuen Post in
Sollzugang zu stellen.
Die Deckung erfolgt dadurch, daß bei Kapitel XIX 4 \ Aus
gabe Titel XIII (Zentrale) 17 000 ‘Ritt erspart und in Sollabgang
gestellt werden.
Nach Annahme des Haushaltsplanes für 1951 sind von dem
bei dem Bezirksamt Pankow vorgesehenen Bauvorhaben 17 000 Mt
in Abgang zu stellen.
Wir bitten zu beschließen;
Die Versammlung genehmigt die sofortige Ausführung einer
Regenwasserleitung im nördlichen Damm des Stiftsweges in
Berlin-Pankow und bewilligt die erforderlichen Mittel in Höhe
von 17 000 Ml. die aus einer neu zu bildenden Post bei
Kap. XIX 4 A Ausgabe Titel XVI Bezirk Pankow zu zahlen sind.
Die Deckung erfolgt dadurch, daß bei Kapitel XIX 4 A/1930
Ausgabe Titel Xllf (Zentrale) 17 000 Ml erspart und in Soll
abgang gestellt werden.
Nach Annahme des Haushaltsplanes 1931 sind von dem bei
dem Bezirksamt Pankow Kapitel XIX 4 A Ausgabe Titel XVI
vorgesehenen gleichen Bauvorhaben 17 000 Ml in Sollabgang
zu stellen.
Berlin, den 8. März 1931.
Magistrat.
S c h o 11 z. H a h n.
St. V. 31. — B. III. 2. — Bez. 19.
254. Vorlage (Ges. 2) — zur Kenntnisnahme —, betreffend die
durch die Erweiterung des Mutterhauses im Stubenrauch-
Kreiskrankenhaus bedingte Zahlung einer anteiligen Miete.
In der Angelegenheit, betreffend die Erweiterung des Mutter
hauses im Stubenrauch-Kreiskrankenhaus des Kreises Teltow sind
wir dem Beschlusse der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Ok
tober 1930 — Prot. Nr. 6 — unter Aufhebung unseres früheren