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251. Antrag.
In eleu Ausstellung«- und Messehallen am Kaiserdamm hört
mau bei jeder Veranstaltung Klagen über die hohen Eintritts
preise für Jugendliche. Für die Wirtschaftslage weiter Bevölke-
rungsschichten ist der Eintrittspreis für Jugendliche. Studierende
und Erwerbslose zu hoch.
Wir beantragen daher;
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen;
der Magistrat wird angewiesen, dafür zu sorgen, daß die
Eintrittspreise für die Ausstellung«- und Messehallen an,
Kaiserdamm wie folgt gestaffelt werden:
Schüler und Studierende: die Hälfte der Eintritts
preise, für Erwerbslose und andere Unterstützungs
empfänger gilt der Eintrittspreis wie für Schüler.
Berlin, den 2. März 193).
Dr. Kipp e r t
und. die übrigen Mitglieder
der nationalsozialistischen Stadtverordiietenfraktion.
St. V. 31. — B. VI. H.
252. Antrag.
Schon oft wurde über die mißbräuchliche Benutzung der
städtischen Personen-Automobile Klage geführt. Um außerdienst
liche Benutzungen der städtischen Autos zu erschweren,
beantragen wir:
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
der Magistrat wird angewiesen, dafür Sorge zu tragen,
daß umgehend am Aeußeren der Wageutüren das Wappen
der Stadt Berlin in der Mindestgröße von 12 X 17 Zenti
metern angebracht wird.
Berlin, den 2. März 1931.
Dr. L i p p e r t
und die übrigen Mitglieder
der nationalsozialistischen Stadt verordiietenfraktion.
St. V. 31. - B. II. (,.
23». Antrag.
Laut DienstblattVerfügung vom 2t>. November 1921 (Dienst-
hlatt für 1922. Teil A ll. Seite 28) darf Katholiken und Juden die
Unterbringung in katholischen bzw. jüdischen Krankenhäusern
nicht verweigert werden.
W ir bitte», durch Dienstbluttverfügung anzuordnen, «laß auch
«las gleiche Recht evangelischen Kranken zuteil wird.
Berlin, den 3. März 1931.
S e h w a r z. N e u e u d o r f f. H a I I e n s I e b e n
und Parteifreunde.
St. V. 31. _ B. XIV. 7.
234. Vorlage (H. 11 Si. u. Wo. V 1,4) — zur Beschlußfassung —.
betr. Vertrag zwischen der Deutschen Reichsbahngesellschaft
und der Stadt Berlin über Brücken- und Straßenänderungen
aus Anlaß der Bnhnverlegnng Charlottenburg—Heerstraße.
Durch Beschlüsse vom 12. August 1926 und 28. Juni 1927
haben die städtischen Körperschaften einem Abkommen der Stadt
mit der Reiehsbahngese 11 schaft über die Verlegung der Fernbahn-
drecke Charlottenburg—Heerstraße und den Bau eines Messe-
'inschlußgleises zugestimmt.
Die Ausführung dieser Arbeiten hat eine Anzahl von
Brücken- und Straßenbauten — teils auf Kosten der Reichsbahn,
«eils auf Kosten oder Veranlassung der Stadl erforderlich
gemocht, für die nach ihrer Fertigstellung die Eigenluinsverhält-
•üsse und die l nterhaltuiigspflieht vertraglich festgelegt werden
mußten.
Wir haben hierfür mit der Reichsbahn den Abschluß des
Beiliegenden Vertrages in Aussicht genommen.
Durch diesen Vertrag gehen grundsätzlich alle Ueber-
• ührungsbauwerke der öffentlichen Straßen in das Eigentum und