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Volume No. 10 (216-239), 1931/03/06

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

ln Uebereinstimmung mit unserem Gmndeigentunisausschufi 
bitten wir zu beschließen; 
Die Versammlung ist mit dem Verkauf von ca. 305 qm vom 
städtischen Gut Malchow an den Schmiedemeister Muth zu 
Malchow zu den Bedingungen der Magistratsvorlage vom 
24. Februar 1931 einverstanden. Der Erlös ist bei Kapitel XIX 4 \ 
zu vereinnahmen. 
Berlin, den 24. Februar 1951. 
Magistrat. 
S c h o 11 z. K a t z. 
St. V. 31. — B. X V. 4 a. 
222. Vorlage (bin. \ 111.4 — XX/116) — zur Beschlußfassung —, 
betr. den Erwerb von ca. 360 qm Straßenland an der Innungs 
und Witlestrafie und der Kremmener Eisenbahn zu Wittenau. 
In die auf dem beiliegenden Lageplan des Bezirksvermessungs 
amtes Reinickendorf vom 20. Januar 1951 rot dargestellte, der 
Eisenbahnbetriebsgesellschaft Tegel—Borsigwalde m. b. II. ge 
hörige Parzelle von ca. 360 qm hat die frühere Gemeinde Wittenau 
eine Regen- und Schmutzwasserleitung verlegt. Die Eigentümerin 
verlangt jetzt Entfernung der Leitung, hat sich aber urkundlich 
bereit erklärt, die Parzelle an die Stadt zu verkaufen. Der Preis 
beträgt 5 je Quadratmeter und ist bei der Auslassung, die 
schulden- und lastenfrei sowie frei von Aufwertungsansprüchen 
innerhalb von drei Monaten nach Annahme des Angebots durch 
die Stadt entgegenzunehmen ist, bar zu zahlen. Sämtliche mit 
der Liebereignung verbundenen Kosten cinschl. einer etwaigen 
Wertzuwachssteuer trägt die Stadt. Die Gesamtaufwendungen 
werden ca. 2000 JVÜ betragen: die Mittel hierfür sind im Vor 
anschlag für 1931 bei Kapitel XU 1.2 vorgesehen. 
Der Erwerb der Parzelle ist für die Stadt auch insofern 
wichtig, als über sie der Zugang zu dem Fußgängertunnel im 
Zuge der Innungstraße führt: es ist dringend erwünscht, diesen 
Zugang in den Besitz der Stadt zu bekommen. 
In Uebereinstimmung mit der Tiefbaudeputation und unserem 
Grundeigentumsausschufi bitten wir zu beschließen; 
Die Versammlung ist mit dem Erwerbe von ca. 360 qm 
Straßenland an der Innungs- und Wittestraße und Kremmener 
Bahn zu Wittenau zu den Bedingungen der Magistratsvorlage 
vom 23. Februar 1931 einverstanden. Die Erwerbskosten sind aus 
Kapitel XIII.2 für 1931 zu decken. 
Berlin, den 25. Februar 1931. 
Magistrat. 
S c h o 11 z. K « t z. 
St. V. 31. — B. III. 2. — Bez. 20. 
225. Vorlage (Fiu. \ 111.4 XV 1/94) — zur Beschlußfassung —, 
betr. Geiändeaustuusch mit der evangelischen Kirchen 
gemeinde in Hahnsdorf (1605 qm Straßenland gegen 1605 qm 
Land zur Friedhofserweiterung). 
Die evangelische Kirchengemeinde Rahnsdorf plant eine Ver 
größerung der Bcleguugsfläche ihres Friedhofs an der Kaiser- 
straße. Der südliche Teil dieses Friedhofs von ca. 1605 qm Große 
ist zur Zeit noch unbelegt. Er wird von der Stadt als künftiges 
Straßenland benötigt. Die Kirchengemeinde hat daher der Stadt 
das Angebot gemacht, diesen Friedhofsteil gegen eine gleich große 
Fläche des nördlich an den Friedhof angrenzenden städtischen 
Geländes auszutauschen. Die Austauschflächen sind auf dem bei 
liegenden Lageplan des Bezirksvermessungsamtes Köpenick vom 
9. Mai 1950 dargestellt. Beide Flächen sind gleich groß und 
haben den gleichen Wert (1 'JM,\qm). Kosten und Steuern trägt 
jede Partei für sich; eine evtl. Wertzuwachssteuer übernimmt 
für beide Teile die Kirchengemeinde. 
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