ln Uebereinstimmung mit unserem Gmndeigentunisausschufi
bitten wir zu beschließen;
Die Versammlung ist mit dem Verkauf von ca. 305 qm vom
städtischen Gut Malchow an den Schmiedemeister Muth zu
Malchow zu den Bedingungen der Magistratsvorlage vom
24. Februar 1931 einverstanden. Der Erlös ist bei Kapitel XIX 4 \
zu vereinnahmen.
Berlin, den 24. Februar 1951.
Magistrat.
S c h o 11 z. K a t z.
St. V. 31. — B. X V. 4 a.
222. Vorlage (bin. \ 111.4 — XX/116) — zur Beschlußfassung —,
betr. den Erwerb von ca. 360 qm Straßenland an der Innungs
und Witlestrafie und der Kremmener Eisenbahn zu Wittenau.
In die auf dem beiliegenden Lageplan des Bezirksvermessungs
amtes Reinickendorf vom 20. Januar 1951 rot dargestellte, der
Eisenbahnbetriebsgesellschaft Tegel—Borsigwalde m. b. II. ge
hörige Parzelle von ca. 360 qm hat die frühere Gemeinde Wittenau
eine Regen- und Schmutzwasserleitung verlegt. Die Eigentümerin
verlangt jetzt Entfernung der Leitung, hat sich aber urkundlich
bereit erklärt, die Parzelle an die Stadt zu verkaufen. Der Preis
beträgt 5 je Quadratmeter und ist bei der Auslassung, die
schulden- und lastenfrei sowie frei von Aufwertungsansprüchen
innerhalb von drei Monaten nach Annahme des Angebots durch
die Stadt entgegenzunehmen ist, bar zu zahlen. Sämtliche mit
der Liebereignung verbundenen Kosten cinschl. einer etwaigen
Wertzuwachssteuer trägt die Stadt. Die Gesamtaufwendungen
werden ca. 2000 JVÜ betragen: die Mittel hierfür sind im Vor
anschlag für 1931 bei Kapitel XU 1.2 vorgesehen.
Der Erwerb der Parzelle ist für die Stadt auch insofern
wichtig, als über sie der Zugang zu dem Fußgängertunnel im
Zuge der Innungstraße führt: es ist dringend erwünscht, diesen
Zugang in den Besitz der Stadt zu bekommen.
In Uebereinstimmung mit der Tiefbaudeputation und unserem
Grundeigentumsausschufi bitten wir zu beschließen;
Die Versammlung ist mit dem Erwerbe von ca. 360 qm
Straßenland an der Innungs- und Wittestraße und Kremmener
Bahn zu Wittenau zu den Bedingungen der Magistratsvorlage
vom 23. Februar 1931 einverstanden. Die Erwerbskosten sind aus
Kapitel XIII.2 für 1931 zu decken.
Berlin, den 25. Februar 1931.
Magistrat.
S c h o 11 z. K « t z.
St. V. 31. — B. III. 2. — Bez. 20.
225. Vorlage (Fiu. \ 111.4 XV 1/94) — zur Beschlußfassung —,
betr. Geiändeaustuusch mit der evangelischen Kirchen
gemeinde in Hahnsdorf (1605 qm Straßenland gegen 1605 qm
Land zur Friedhofserweiterung).
Die evangelische Kirchengemeinde Rahnsdorf plant eine Ver
größerung der Bcleguugsfläche ihres Friedhofs an der Kaiser-
straße. Der südliche Teil dieses Friedhofs von ca. 1605 qm Große
ist zur Zeit noch unbelegt. Er wird von der Stadt als künftiges
Straßenland benötigt. Die Kirchengemeinde hat daher der Stadt
das Angebot gemacht, diesen Friedhofsteil gegen eine gleich große
Fläche des nördlich an den Friedhof angrenzenden städtischen
Geländes auszutauschen. Die Austauschflächen sind auf dem bei
liegenden Lageplan des Bezirksvermessungsamtes Köpenick vom
9. Mai 1950 dargestellt. Beide Flächen sind gleich groß und
haben den gleichen Wert (1 'JM,\qm). Kosten und Steuern trägt
jede Partei für sich; eine evtl. Wertzuwachssteuer übernimmt
für beide Teile die Kirchengemeinde.
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