diesen Betrag dem Bezirksamt Neukölln bereits überwiesen.
Damit wird auch nach Ansicht des Bezirksamts Neukölln den
dringendsten Bedürfnissen entsprochen.
Ein darüber hinausgehender Vorschuß kann mit Rücksicht
auf die Finanzlage nicht bewilligt werden.
Gleichzeitig haben wir (vgl. Vorlage Nr. 899/50) beschlossen,
vier weitere V ertreter in das Kuratorium der Kurse zu entsenden,
und zwar die Mitglieder der Deputation für Schulwesen Domke.
Fitz Lange, Katzenstein und Dr. Tropfke.
Berlin, den 21. Februar 1951.
Magistrat.
Schultz. N v d a h I.
St. Y. 51. — B. III. 2. — Bez. 14.
219. Vorlage (Fin. VIII 5. VIII/154) — zur Kenntnisnahme —,
betr. Grundstückserwerb und -tausch für die Erweiterung
des Großkraftwerkes West in Spandau durch die Bewag.
Unter Bezugnahme auf unsere Vorlage vom 9. Januar 1925
— Drucks. 566 von 1924 —, betr. Grundstücksankäufe städtischer
Gesellschaften, bitten wir. von dem nachstehenden Gelände
ankauf und -austausch durch die Berliner städtische Elektrizitäts
werke A.-G. Kenntnis zu nehmen.
Die Versorgung des Kraftwerks West mit Kohle mußte bisher
ausschließlich auf dem Wasserwege erfolgen, da für die Anfuhren
auf dem Landwege ausreichende Beförderungsmöglichkeiten nicht
vorhanden sind. Es soll nunmehr eine Güteranschlußbahn erbaut
werden, die südlich des Güterbahnhofs Ruhleben anschließt und
über die Spree an den neugeschaffenen Kraftwerkshafen bis zur
späteren Ausfallstraße führt. Zur Durchführung dieses Projektes
ist der Erwerb der von der Bahn berührten Grundstücksflächen
erforderlich, und zwar;
A. Die auf dem Lageplan blau eingetragene fläch»* von
a) ca. 18 700 qm südlich der Spree zum Preise
von 8 Md je Quadratmeter — 149 600 Ml,
b) ca. 14 700 qm an der Otternbucht zum Preise
von 5 Mt je Quadratmeter = ... . . . 75 500 Ml.
225 100 Ml.
ist vom Preußischen Staat zu erwerben. Der Kaufpreis ist in
drei gleichen Raten in Abständen von sechs Monaten fällig.
Die erste Rate ist bei Kaufabschluß zu zahlen. Die Rest
kaufsumme ist zum Reichsbankdiskont zu verzinsen. Kosten
und Steuern einschließlich der Auflassung und Vermessung
trägt die Stadt als Käuferin.
B. Die auf dem Lugeplan grün angelegte Fläche ist von der
Industrieanlagen G. m. b. H. käuflich zu erwerben. Dieses
Gelände grenzt an die Ausfallstraße und ist für die in abseh
barer Zeit vorgesehene Errichtung einer 100 000-V olt-Freiluft-
anlage erforderlich, die für die einheitliche Versorgung Berlins
mit Fernstrom notwendig ist.
Das Grundstück hat eine Größe von ca. 19 000 qm.
Der Kaufpreis beträgt 8 Ml je Quadratmeter = 152 000 ML
von dem die Hälfte bei Abschluß des Kaufvertrages und der
Rest Zug um Zug mit der Auflassung zu zahlen ist.
C. Die auf dem Lageplan rot angegebenen Flächen 1 und II
sind gegeneinander auszutauschen. Die rot eingezeichnete
Fläche 1 ist Eigentum der Stadt {Grunderwerbsstock) und hat
eine Größt; von ca. 17 900 qm. Das im Plan rot eingezeichnete
Grundstück II ist Eigentum der Siemenswerke und hat eine
Größe von ca. 18100 qm. Eine Berechnung dieses Größen
unterschiedes erfolgt nicht, es wird Grundstück gegen Grund
stück getauscht. Die Kosten des Vertrages, der Auflassung
usw. trägt jede Partei zur Hälfte. Die Wertzuwachssteuer
trägt jede Partei für die Grundstücke, die sie abgibt, die
Grunderwerbssteuer für die Grundstücke, die sie erwirbt.
Der Wert der Grundstücke wird mit 5 Md je Quadrat
meter für angemessen bezeichnet. Mithin sind nach dem Zu
standekommen des Tauschvertrages von der Kämmerei aus
Kapitel XIX.1 — Ausgabe — 89 500 Md für die zu 1 bezeichnete
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