Path:
Volume No. 10 (216-239), 1931/03/06

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

diesen Betrag dem Bezirksamt Neukölln bereits überwiesen. 
Damit wird auch nach Ansicht des Bezirksamts Neukölln den 
dringendsten Bedürfnissen entsprochen. 
Ein darüber hinausgehender Vorschuß kann mit Rücksicht 
auf die Finanzlage nicht bewilligt werden. 
Gleichzeitig haben wir (vgl. Vorlage Nr. 899/50) beschlossen, 
vier weitere V ertreter in das Kuratorium der Kurse zu entsenden, 
und zwar die Mitglieder der Deputation für Schulwesen Domke. 
Fitz Lange, Katzenstein und Dr. Tropfke. 
Berlin, den 21. Februar 1951. 
Magistrat. 
Schultz. N v d a h I. 
St. Y. 51. — B. III. 2. — Bez. 14. 
219. Vorlage (Fin. VIII 5. VIII/154) — zur Kenntnisnahme —, 
betr. Grundstückserwerb und -tausch für die Erweiterung 
des Großkraftwerkes West in Spandau durch die Bewag. 
Unter Bezugnahme auf unsere Vorlage vom 9. Januar 1925 
— Drucks. 566 von 1924 —, betr. Grundstücksankäufe städtischer 
Gesellschaften, bitten wir. von dem nachstehenden Gelände 
ankauf und -austausch durch die Berliner städtische Elektrizitäts 
werke A.-G. Kenntnis zu nehmen. 
Die Versorgung des Kraftwerks West mit Kohle mußte bisher 
ausschließlich auf dem Wasserwege erfolgen, da für die Anfuhren 
auf dem Landwege ausreichende Beförderungsmöglichkeiten nicht 
vorhanden sind. Es soll nunmehr eine Güteranschlußbahn erbaut 
werden, die südlich des Güterbahnhofs Ruhleben anschließt und 
über die Spree an den neugeschaffenen Kraftwerkshafen bis zur 
späteren Ausfallstraße führt. Zur Durchführung dieses Projektes 
ist der Erwerb der von der Bahn berührten Grundstücksflächen 
erforderlich, und zwar; 
A. Die auf dem Lageplan blau eingetragene fläch»* von 
a) ca. 18 700 qm südlich der Spree zum Preise 
von 8 Md je Quadratmeter — 149 600 Ml, 
b) ca. 14 700 qm an der Otternbucht zum Preise 
von 5 Mt je Quadratmeter = ... . . . 75 500 Ml. 
225 100 Ml. 
ist vom Preußischen Staat zu erwerben. Der Kaufpreis ist in 
drei gleichen Raten in Abständen von sechs Monaten fällig. 
Die erste Rate ist bei Kaufabschluß zu zahlen. Die Rest 
kaufsumme ist zum Reichsbankdiskont zu verzinsen. Kosten 
und Steuern einschließlich der Auflassung und Vermessung 
trägt die Stadt als Käuferin. 
B. Die auf dem Lugeplan grün angelegte Fläche ist von der 
Industrieanlagen G. m. b. H. käuflich zu erwerben. Dieses 
Gelände grenzt an die Ausfallstraße und ist für die in abseh 
barer Zeit vorgesehene Errichtung einer 100 000-V olt-Freiluft- 
anlage erforderlich, die für die einheitliche Versorgung Berlins 
mit Fernstrom notwendig ist. 
Das Grundstück hat eine Größe von ca. 19 000 qm. 
Der Kaufpreis beträgt 8 Ml je Quadratmeter = 152 000 ML 
von dem die Hälfte bei Abschluß des Kaufvertrages und der 
Rest Zug um Zug mit der Auflassung zu zahlen ist. 
C. Die auf dem Lageplan rot angegebenen Flächen 1 und II 
sind gegeneinander auszutauschen. Die rot eingezeichnete 
Fläche 1 ist Eigentum der Stadt {Grunderwerbsstock) und hat 
eine Größt; von ca. 17 900 qm. Das im Plan rot eingezeichnete 
Grundstück II ist Eigentum der Siemenswerke und hat eine 
Größe von ca. 18100 qm. Eine Berechnung dieses Größen 
unterschiedes erfolgt nicht, es wird Grundstück gegen Grund 
stück getauscht. Die Kosten des Vertrages, der Auflassung 
usw. trägt jede Partei zur Hälfte. Die Wertzuwachssteuer 
trägt jede Partei für die Grundstücke, die sie abgibt, die 
Grunderwerbssteuer für die Grundstücke, die sie erwirbt. 
Der Wert der Grundstücke wird mit 5 Md je Quadrat 
meter für angemessen bezeichnet. Mithin sind nach dem Zu 
standekommen des Tauschvertrages von der Kämmerei aus 
Kapitel XIX.1 — Ausgabe — 89 500 Md für die zu 1 bezeichnete 
182
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.