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Volume No. 1 (1-42), 1931/02/01

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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weist* -40 000 ML. Die oben bezeichneten Baufirmen haben die 
selbstschuldnerische Bürgschaft für die Herstellung der Privat- 
strafie übernommen. Weiter haben sich beide Firmen und die 
Käuferin verpflichtet, vor Beginn der Bauten die Straßen- und 
Leitungskosten für den Baublock I durch Hinterlegung von Gold 
pfandbriefen oder durch Bürgschaft einer D-Bank zu sichern. 
Ferner ist die Käuferin verpflichtet, die Abgeltung der Klein 
gärtner. die zur Zeit auf den Kanfgrundstücken sind. zu über 
nehmen. 
Vertragsgemäß sind beide Baublöcke mit Wohnhäusern zu 
besetzen, die bei Block I bis zum >1. März 1032 und bei Block II 
bis 31. März 1033 fertiggestellt sein müssen. Die Baupläne müssen 
sowohl vom Bezirksamt als auch von der Wohnungsfürsorgegesell 
schaft genehmigt sein. Die Käuferin plant. Block 1 mit 182 und 
Block II mit 104 Wohnungen (drei Zehntel Bebauung) zu bebauen, 
und zwar Block I dreigeschossig und Block II viergeschossig. 
Werden von der Käuferin die Verpflichtungen aus dem Kauf 
vertrag«, insbesondere der Bebauung, nicht erfüllt, so sind die 
Grundstücke kostenlos an die Stadt wieder aufzulassen. Außer 
dem ist eine \ ertragsstrafe von 10 000 Ml zu zahlen, die von einem 
dem Bezirksamt genehmen Bankhanse garantiert sein muß. Die 
dingliche Sicherung dieser Rechte hat im Grundbuch gleich 
rangig mit dem Kaufgeld zu erfolgen. 
Der Herr Oberpräsident hat der Käuferin die Gewährung 
eines Staatsdarlehns für die Errichtung von Wohnungen zugesagt 
unter der Bedingung, daß mit Rücksicht auf die Arbeitsbeschaf 
fung auf die schleunigste Inangriffnahme der Bauarbeiten Wert 
gelegt wird und der Bau vor Eintritt des W inters unter Dach 
kommt. Diese Zusage des Herrn Oberpräsidenten ist abhängig 
gemacht von dem Nachweis des Grundstücksbesitzes durch die 
Gesellschaft. 
Den vereinbarten Kaufpreis halfen wir für das in Ban 
klasse 111 befindliche Gelände für angemessen. 
ln Uebereinstimmung mit den Bezirkskörperschaften und 
unserem Grundeigentumsausschuß bitten wir zu beschließen: 
Die Xersammlung erklärt sich mit dem Verkauf von zirka 
30 61 “ qm Bauland zwischen der Falkenhagener C haussee. Zwei 
brücker Straße und dem Hohenzollernring in Spandau zum Preise 
von 6.30 Ml je Quadratmeter zu den Bedingungen der Magistrats 
vorlage vom 12. Dezember 1930 einverstanden. Der Erlös ist beim 
Grunderwerbsstock zu vereinnahmen, 
Berlin, den 12. Dezember 1030. 
Magistrat. 
S c holt z. Katz. 
St. V. 31. - B. 111. 2. - Bez. 8. 
23. Vorlage (Ein. VIII. 3 — X/III) — zur Beschlußfassung — über 
den Verkauf von fe um Vorgartenland an der Caniphausen- 
straße in Zehlendorf. 
Zwecks Schaffung klarer Eigentumsverhältnisse an der C amp 
hausen Straße in Zehlendorf ist Justizrat Alwin Elsbach an uns 
herangetreten, um die vor seinem Grundstück liegenden 6 qm 
Vorgartenland zu erwerben, die ans dem Lageplan des Bezirksv«r- 
inessungsamts vom 13. September 1030 rot angegeben und mit den 
Buchstaben a b c bezeichnet sind. 
Der Kaufpreis beträgt 3 Mt pro Quadratmeter = 18 Mt und 
ist vor der Auflassung zu zahlen. Sämtliche Kosten und Steuern 
ans dem Vertrage übernimmt der Käufer, eine etwaige Wertzu 
wachssteuer geht zu Lasten der Stadt. 
Diese Fläche ist durch die Bauordnung von der Bebauung 
ausgeschlossen und daher nur als Vorgartenland zu verwerten. 
Den vereinbarten Kaufpreis halten wir mit Rücksicht darauf, 
daß die Stadt dem Käufer vor kurzer Zeit im Enteignungsver 
fahren aus Anlaß der Verbreiterung der Machnower Straße für 
1 qm Vorgartenland in unmittelbarer Nähe dieser Fläche auch mir 
5 Ml gezahlt hat, für angemessen.
	        
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