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2. daß die Kostenträgerschaft bei freiwilliger
behördlicher Ersatzerziehung der für die
Fürsorgeerziehung geltenden gleichartig
gestaltet wird,
j. daß von jeder Ersatzpflicht der Kosten
durch den von Fürsorgeerziehung oder
freiwilliger Ersatzerziehung betreuten
Minderjährigen selbst auch nach Eintritt
seiner Volljährigkeit abgesehen wird,
4. daß das Enterbleiben fürsorgerischer Maß
nahmen durch Verschiebung der Kosten
last auf schwächere Schultern unterbunden
wird und durch eine den Erziehungs
anforderungen entsprechende Zusammen
ziehung der Heime, die von den Körper
schaften größerer zusammenhängender Be
zirke. Landesjugendämtern, durchzuführen
ist, und an deren Kosten sie bei allen
Formen der Ersatzerziehung in Heimen
gleichmäßig zu beteiligen sind,
5. daß die planmäßige Ausgestaltung der Er
ziehungsheime, insbesondere auch ihre ver
schiedenartige Gestaltung nach Erziehungs
formen und -methoden gesichert wird;
B. bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß
eine dem Ziele einer einheitlichen Erziehung
entsprechende Aenderung des RJWG. herbei
geführt wird.
C. Ferner wird der Magistrat ersucht,
1. baldigst eigene, offene und geschlossene Er
ziehungsheime in ausreichender Zahl zu
schaffen,
2. Schritte zu unternehmen für Uebernahme
der privaten Erziehungsanstalten, in denen
heute hilfsbedürftige Minderjährige durch
die Stadt Berlin untergebracht werden.
5. die gemeinsame Erziehung von Knaben
und Mädchen in allen Erziehungsheimen
und Einrichtungen anzustreben und in
allen Fragen der Disziplin und des Unter
richts weitgehendste Selbstverwaltung ein
zuführen,
4. für körperlich und geistig erkrankte
Minderjährige besondere Heime ein
zurichten,
3. sofort für die Einstellung ausreichenden
Erziehungspersonals in den bestehenden
offenen und geschlossenen Erziehungs
heimen und in der aufsichtsführenden Be
hörde (Landesjugendamt) und für Heran
bildung tüchtiger Erzieher und ihre
dauernde Fortbildung zu sorgen,
6. der Versammlung eine Vorlage über die
sofortige Inangriffnahme der Reform und
den Ausbau der städtischen Fürsorge-
erziehungsanstalten vorzulegen — Druck
sache 842 u. 84 —.
Hierbei nimmt die Versammlung Kenntnis
von der Vorlage, betr. Beteiligung des Staates an
den Kosten der Fürsorgeerziehung (Stadtv.-Be-
schluß vom 17. Juni 1927, Brot. Nr. 4 c) — Druck
sache 776 —.
9. Beschluß vom 14. März 1929
— Brot. Nr. 17 —.
ln Erledigung des Antrages der Stadtv.
Letz u. Gen. — Drucks. 80 — ersucht die Ver
sammlung den Magistrat, sofort durch genügende
Einstellung von Bflegepersonal dafür zu sorgen,
daß der kranken minderbemittelten Bevölkerung
unentgeltlich Hauskrankenpfleger und -pflege-
i innen gestellt werden können. Dem Antrage auf
Zu 9. Zu dem Beschluß ist der Stadtverord
netenversammlung eine Vorlage vom 17. Oktober
1930, betreffend die Stellung von Hauskranken
pflege zugegangen, auf die wir Bezug nehmen.