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Volume No. 7 (152-167), 1931/02/13

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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2. daß die Kostenträgerschaft bei freiwilliger 
behördlicher Ersatzerziehung der für die 
Fürsorgeerziehung geltenden gleichartig 
gestaltet wird, 
j. daß von jeder Ersatzpflicht der Kosten 
durch den von Fürsorgeerziehung oder 
freiwilliger Ersatzerziehung betreuten 
Minderjährigen selbst auch nach Eintritt 
seiner Volljährigkeit abgesehen wird, 
4. daß das Enterbleiben fürsorgerischer Maß 
nahmen durch Verschiebung der Kosten 
last auf schwächere Schultern unterbunden 
wird und durch eine den Erziehungs 
anforderungen entsprechende Zusammen 
ziehung der Heime, die von den Körper 
schaften größerer zusammenhängender Be 
zirke. Landesjugendämtern, durchzuführen 
ist, und an deren Kosten sie bei allen 
Formen der Ersatzerziehung in Heimen 
gleichmäßig zu beteiligen sind, 
5. daß die planmäßige Ausgestaltung der Er 
ziehungsheime, insbesondere auch ihre ver 
schiedenartige Gestaltung nach Erziehungs 
formen und -methoden gesichert wird; 
B. bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß 
eine dem Ziele einer einheitlichen Erziehung 
entsprechende Aenderung des RJWG. herbei 
geführt wird. 
C. Ferner wird der Magistrat ersucht, 
1. baldigst eigene, offene und geschlossene Er 
ziehungsheime in ausreichender Zahl zu 
schaffen, 
2. Schritte zu unternehmen für Uebernahme 
der privaten Erziehungsanstalten, in denen 
heute hilfsbedürftige Minderjährige durch 
die Stadt Berlin untergebracht werden. 
5. die gemeinsame Erziehung von Knaben 
und Mädchen in allen Erziehungsheimen 
und Einrichtungen anzustreben und in 
allen Fragen der Disziplin und des Unter 
richts weitgehendste Selbstverwaltung ein 
zuführen, 
4. für körperlich und geistig erkrankte 
Minderjährige besondere Heime ein 
zurichten, 
3. sofort für die Einstellung ausreichenden 
Erziehungspersonals in den bestehenden 
offenen und geschlossenen Erziehungs 
heimen und in der aufsichtsführenden Be 
hörde (Landesjugendamt) und für Heran 
bildung tüchtiger Erzieher und ihre 
dauernde Fortbildung zu sorgen, 
6. der Versammlung eine Vorlage über die 
sofortige Inangriffnahme der Reform und 
den Ausbau der städtischen Fürsorge- 
erziehungsanstalten vorzulegen — Druck 
sache 842 u. 84 —. 
Hierbei nimmt die Versammlung Kenntnis 
von der Vorlage, betr. Beteiligung des Staates an 
den Kosten der Fürsorgeerziehung (Stadtv.-Be- 
schluß vom 17. Juni 1927, Brot. Nr. 4 c) — Druck 
sache 776 —. 
9. Beschluß vom 14. März 1929 
— Brot. Nr. 17 —. 
ln Erledigung des Antrages der Stadtv. 
Letz u. Gen. — Drucks. 80 — ersucht die Ver 
sammlung den Magistrat, sofort durch genügende 
Einstellung von Bflegepersonal dafür zu sorgen, 
daß der kranken minderbemittelten Bevölkerung 
unentgeltlich Hauskrankenpfleger und -pflege- 
i innen gestellt werden können. Dem Antrage auf 
Zu 9. Zu dem Beschluß ist der Stadtverord 
netenversammlung eine Vorlage vom 17. Oktober 
1930, betreffend die Stellung von Hauskranken 
pflege zugegangen, auf die wir Bezug nehmen.
	        
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