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13. Antwort (La Stift IV gen. 18 a) auf die Anfrage der Stadtv.
Flatau u. Gen. vom 13. November 1930 — Drucks. 984 —.
Es ist richtig, daß die neun im Verwaltungsbezirk Treptow,
Graetzstr. 60 und 61, Krüllstr. 13/18 und Kiefholzstr. 11, ge
legenen Grundstücke (Kriedte-Stiftung) bisher von einem im Warte-
stand befindlichen Reichsbeamten und 7 städtischen aktiven Be
amten gegen eine monatliche Sondervergütung verwaltet worden
sind und z. Zt. noch verwaltet werden.
Der Magistrat konnte sich aber der Auffassung nicht ver
schließen, daß bei der gegenwärtigen Wirtschaftslage derartige
Verwaltungen von Beamten nicht weitergeführt werden dürfen und
hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 3. Dezember 1930
folgenden Beschluß gefaßt:
„Grundsätzlich ist zunächst auf die Dauer von 2 Jahren die
Verwaltung sämtlicher städtischer Mietshäuser (einschl. der der
städtischen Betriebe und Gesellschaften) städtischen Beamten nicht
zu belassen oder zu übertragen. Mit der Verwaltung sollen in
erster Linie abgebaute, ältere, schriftgewandte, kaufmännische An
gestellte hauptamtlich beauftragt werden.“
Mit den Vorarbeiten wegen anderweitiger Besetzung der frei-
werdenden Stellen ist bereits begonnen.
Die zu treffenden Maßnahmen werden bis spätestens 31. März
1931 durchgeführt sein.
Berlin, den 15. Dezember 1930.
Magistrat.
Scho 11 z. Linxweiler.
St. V. 31. — B. XVIII. 2.
14. Antwort (Ein. IJ, 3 b) auf die Anfrage der Stadtv. Schubert
u. Parteifr. vom 18. November 1950 — Drucks. 998 —.
Die beiliegende Abschrift seines Schreibens vom 6. Dezember
1950 hat uns der Vorsitzende des \ufsichtsrats der Berliner Breun-
stoff-G. in. b. H., Herr Stadtrat Ahrens. mit der Mitteilung über
sandt. der Herr Fraktionsvorsitzende Schubert der demokra
tischen Fraktion habe sich mit dieser schriftlichen Beantwortung
zufriedengegeben.
DC
Berlin, den
11. Dezember
1950.
Magistrat.
S c h o 11 z.
St. V. 51. — 13. XV. 21 —.
Zu 14.
Stadtrat Ahrens Berlin, den fa. Dezember 1950.
Rathaus.
Herrn Stadtv. Schubert, Syndikus.
• Berlin-Steglitz.
Albrechtstr. 58.
Bei der Gerichtsverhandlung gegen Möllcrke wurden fol
gende Feststellungen getroffen:
Ein Prokurist der Berliner Brennstoffgesellschaft hat im
Jahre 1926 ein einziges Mal mit dem Oberingenieur Mb Werke
eine Vergnügungsstätte aufgesucht, wobei nach Aussage des
Herrn Möllcrke dieser selbst einen Teil der Zeche bestritten hat.
Des weiteren wurde festgestellt, daß in einigen weiteren, eben
falls mehrere Jahre zurückliegenden Fällen Herr Oberingenieur
Möllcrke mit anderen Heizungsingenieuren gemeinsam nach
Sitzungen der Heizungsingenieure oder nach Besichtigungen des
Betriebes der Berliner Brennstoffgesellsehaft bei einem Glase
Bier in einfachen Restaurants mit V ertretern der Berliner Brenn
stoffgesellschaft zusammengesessen habe, wobei mehrere Male
die Rechnung von der Berliner Brenustoffgesellschaft beglichen
wurde.
Seitdem der Unterzeichnete das Amt eines Vorsitzenden des
Aufsichtsrats der Berliner Brennstoff gesellsehaft übernommen hat,
ist dieser ..Dienst am Kunden“ verboten worden.
Gelegentlich dieses Verbots wurde von Herrn Direktor Krille
die Auskunft gegeben, daß schon auf seine Anweisung hin diese
Dinge während seiner Dienstzeit unterblieben seien.
Hochachtungsvoll gez. A h r e n s.