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zugefallenen Kosten sind in den genannten reinen Baukosten mit
enthalten.
Ebenfalls sind in den reinen Baukosten die Entschädigungen
mit ausgenommen, die den Unternehmern der Verlängerungs
strecken infolge der vom Magistrat angeordneten Stillegung der
Bauten auf Grund ihrer bis zum 31. März 1951 entstehenden und
nachgewiesenen Aufwendungen zuerkannt werden mußten.
Werden zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten nicht fortgesetzt, so
leben die von den Unternehmern ursprünglich erhobenen Forde
rungen wieder auf. Dieselben betragen:
für das Los Tegel I 0,578 Mill. ML
(ausführende Firma Dübener)
für das Los Tegel 11 1,075 .. „
(ausführende Firma Beeker-Fiebig-Bauunion)
für das Los Tempelhof bis Ullsteinstraße . . 1.600 .. ,.
(ausführende Firma Arbeitsgemeinschaft
Berlinische Bodengesellschaft und Lerche
& Nippert).
Leber diese an sich sehr hohen Forderungen wird noch zu ver
handeln sein; gegebenenfalls muß ihre Berechtigung im Prozeß-
wege entschieden werden.
Bauzinsen.
Bei den Baukostenbewilligungen für die unter I der An
lage 1 ausgeführten Untergrundbahnlinien waren Bauzinsen außer
Ansatz geblieben. Die Zinssätze, die für die Hergäbe der Gelder
der NSÄG in Rechnung gestellt wurden, sind vom Finanzbüro
bestimmt worden. Dies waren im Jahre
1926
. . 7 %
1927
. . 6 %
1928
. . 7*4%
t. Quartal
1929
. . 8*4%
2
1929
. . 9*4%
5. „
1929
. . 10*4%
4.
1929
. . 11 %
1.
1950
. . 9*4%
2
1950
. . 8 %
5.
1950
. . 7*4%
4.
1950
. . 8*4%
Die in der Anlage I für die einzelnen Bahnstrecken aus
geführten Zinsbeträge wurden auf Grund oben genannter Zins
sätze durch monatliche Staffelung errechnet. Selbstverständlich
wurden die Baustrecken jeweilig mit Bauzinsen nur belastet bis
zum Tage ihrer Betriebsübergabe. Soweit die Strecken ab
gerechnet sind, sind die Zinsen feststehend, soweit sie noch nicht
abgerechnet sind. sind sie bis zum jeweiligen Uebergabedatum
zunächst kalkuliert.
Dementsprechend ist in der Bauzinsentabelle der Anlage 1
eine Spalte mit bereits feststehenden Zinsbeträgen und eine
zweite mit noch nicht genau feststehenden Zinsbeträgen gebildet.
Hiernach beläuft sich der Gesamtbetrag für bereitzustellende
Bauzinsen auf 58.279 Mill. ML der zu bewilligen bleibt.
Grundstückskosten auf Bahnkonto,
Die auf die Untergrundbahnlinien der Ziffer I der Anlage I
entfallenden Grundstückskosten sind in der Anlage 2 zusammen
gestellt. Sie sind ebenfalls nicht in den Baubewilligungen ent
halten, da ihre Bewilligung einer besonderen Vorlage vorbehalten
Bleiben sollte.
Der Stadtverordnetenversammlung ist unter dem 18. April
;'*’0 eine Vorlage über die Grundstücksankäufc aus Anlaß der
I ’urchführung der Untergrundbahnbauten und der dadurch er-
lorderlich werdenden Straßendurchbrüche und Platzerweite-
'iingen zugegangen. Die mit einem Kostenaufwand von rd.
Mill. Ms erworbenen Grundstücke sollen zum Teil der Stadt,
zum Peil der BVG zugewiesen werden. Unter die der BVG
zugewiesenen Grundstücke fallen solche, die für die Aus
gestaltung künftiger Linien erforderlich sind und solche, die
schon jetzt dauernd mit dem Betrieb zusammenhängen. Für die
erteilung im einzelnen ist von dem für die Grundstückskäufe
umgesetzten Ausschuß eine Nachtragsvorlage in Vorbereitung.