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Wir beantragen deshalb:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, unverzüglich
festzustellen,
1. in welchem Umfange noch heute in den städtischen Be
trieben Gehälter gezahlt werden, die allgemein und in
Anbetracht der Finanzlage der Stadt im besonderen nicht
zu rechtfertigen sind, und
2. inwieweit eine Reduzierung der gezahlten Gehälter,
sowohl der Zahl wie der Höhe nach, notwendig und
möglich ist.
Berlin, den 25. Januar 1931.
Dr. L i p p e r t, Dr. Dorsch und die übrigen Mitglieder
der nationalsozialistischen Stadtverordnetenfraktion.
St. V. 51. — B. V. 2. —
122. Antrag.
1. In den städtischen Markthallen sind außerordentlich viele
Verkaufsstellen von fremdländischen Händlern besetzt, ln der
Zentralmarkthalle ist es kaum möglich, ein Stück Geflügel von
einem Deutschen zu kaufen, da der Vertrieb dieser Waren fast
gänzlich in den Händen von zugereisten Ostjuden liegt.
Wir beantragen daher;
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der
Magistrat wird angewiesen, sämtlichen Ostjuden, welche nach
dem 1. Oktober 1918 nach Deutschland gekommen sind, die Ver
kaufsstände aufzukündigen. Ein Weitervermieten der Stände
darf nur an Deutsche erfolgen.
2. Der Magistrat wird weiter angewiesen, mit allem Nach
druck auf die zuständigen Stellen einzuwirken, daß in Zukunft
Handelserlaubnisscheine nur noch an Deutsche ausgegeben
werden dürfen.
Berlin, den 26. Januar 1951.
Engel und die übrigen Mitglieder
der nationalsozialistischen Stadtverordnetenfraktion.
St. V. 51. — B. XV. 25. -
123. Vorlage (Tief ID) — zur Beschlußfassung — über die Kosten
der Untergrundbahnbauten und über die Ermächtigung an
den Magistrat zur Aufnahme von Anleihen für diese Zwecke.
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Anschluß an die
Beratungen über die Aufnahme eines Kredites von 80 Mill. Xil
durch die Berliner Verkehrs-A.-G. zum Zwecke der Fertigstellung
der im Bau befindlichen Untergrundbahnbauten den Magistrat
ersucht, einen Ueberblick über die Kosten der Untergrundbahn-
bauten zu geben (siehe Beschluß der Versammlung vom 5. April
1950). In Erledigung dieses Beschlusses der Stadtverordnetenver
sammlung geben wir in dieser Vorlage den gewünschten Ueber
blick über die Kosten aller seit 1925 durch die Stadt in Angriff
genommenen Untergrundbahn bauten. Die weitere Frage, in
welcher Form die Uebernahme der Kosten für diese Bauten
durch die Berliner Verkehrs-A.-G. erfolgen soll, bleibt einer
demnächstigen Vorlage vorbehalten. Soweit in dieser Vorlage die
Auseinandersetzung über Grundstücke berührt wird, soll hier
nur eine Entscheidung über diejenigen Grundstücke getroffen
werden, die unmittelbar mit den hier behandelten Untergrund
bahnbauten baulich und betrieblich zusammenhängen. Der wei
teren Entscheidung der Versammlung über die übrigen Grund
stücke, die wir in unserer Vorlage vom 18. April 1950 erbeten
haben, wird infolgedessen hierdurch nicht vorgegriffen. Es soll
vielmehr lediglich durch die hier vorgelegte Abrechnung end
gültig festgestellt werden, welche Kosten für die in der Vorlage
behandelten Untergrundbahnbauten einschl. der Bauzinsen und
der zu ihnen unmittelbar gehörigen Grundstücke entstanden sind
und in welchem Umfange dafür noch eine Anleihe-Genehmigung
durch die Versammlung erfolgen muß.
Im Rahmen der Bewilligungen sind zwei Gruppen von Unter
grundbahnen zu unterscheiden, die in der Anlage I dieser Vor
lage „Gesamtkosten der Untergrundbahnen“ unter I und II ge-