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(Hoi-»«.) Vortagen, j
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind.
861. Vorlage (Schw. 5. C. 3) — zur Beschlußfassung —, betreffend Ge
Währung einer laufenden Unterstützung an den Schulhausmeister
eines Privatlyzeums.
Der ehemalige Schulhausmeister des Zemkeschen Privatlyzeums,
Friedrich Reimer, geboren am 4. Februar 1857, hat beantragt, ihm
eine laufende Unterstützung zu gewähren. Er war vom 23. Juni 1917
bis 36. Juni 1927 — also 16 Jahre — am Zcmke'schen Privatlyzeum
tätig. Ta diese Anstalt aber nur bis zum 31. Dezember 1923 von der
Stadt unterstützt worden ist, konnten die Grundsätze über die Gewährung
von Ruhegeld an Leiter, Leiterinnen usw. Berliner Privatschulen auf
Reimer nicht angewandt werden. Nachdem aber die Grundsätze im ver
gangenen Jahre dahin abgeändert worden sind, daß bei den Leitern und
Lehrkräften der Privatschulcn auch diejenige Zeit als ruhegeldfähig ange
rechnet wird, während der nach Einstellung der Unterstützung eine volle
Beschäftigung im Schuldienste stattfindet, halten wir es für gerecht
fertigt, auch dein Schulhausmeister Reimer die Zeit vom 1. Januar 1924
bis 30. Juni 1927 als ruhegeldfähige Dienstzeit zu berücksichtigen. Ta
sich Reimer jedoch bereits im Ruhestande befand, als die Abänderung der
Grundsätze in Kraft trat, kann ihm nicht ein Ruhegeld, sondern nur e»nc
laufende Unterstützung gewährt werden.
Wir bitten um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem ehe
maligen Schulhausmeister des Zemkeschen Privatlyzeums, Friedrich
Reimer, vom l. April 1928 ab eine widerrufliche laufende Unter
stützung von 75 % des Ruhegeldes bewilligt wird, das er erhalten würde,
wenn die Bestimmungen über die Gewährung von Ruhegeld an Leiter,
Leiterinnen usw. Berliner Privatschulen (Dicnstblatt 1923 Nr. 3 und
1927 Nr. 34) auf ihn Anwendung fänden: als Mindestbetrag sollen
56 M. monatlich gezahlt werden.
Berlin, den 24. September 1928.
Magistrat.
B ö ß. N y d a h l.
8,. v. 28 — B. IX. 5.
802. Vorlage (Schw. 5) — zur Beschlußfassung —, betreffend die Ge
währung einer laufenden Unterstützung an eine Privatfchul-
lchrcrin.
Die Privatschullehrcrin Susanne U I b r i ch, geboren am 26. Januar
1876, hat beantragt, ihr eine laufende Unterstützung zu gewähren. Bon
Cfteni 1917 bis Ostern 1919 war sic mit einigen Unterbrechungen an
städtischen höheren Lehranstalten tätig; seit Michaelis 1926 wurde sie
an der privaten Mädchen-Mittelschule Prowe bis zur Auflösung dieser
Anstalt am 31. März 1928 als Zcichenlchrerin voll beschäftigt. Da ihre
gesamte Dienstzeit noch nicht 16 Jahre beträgt, kann ihr ein Ruhegeld
riach den Bestimmungen über die Gewährung von Ruhegeld an Leiter,
Leiterinnen usw. Berliner Privatschulen nicht bewilligt werden. Wegen
dauernder Dienst»nfähigkcit ist cs ihr aber nicht mehr möglich, durch
weitere Beschäftigung im Schuldienst einen Ruhcgeldanspruch zu erlangen.
Wir haben daher beschlossen, dem Antrage auf Gewährung einer laufen
den Unterstützung zu entsprechen und bitten um folgende Beschlußfassung:
Die Persammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der che
maligen Privatschullehrcrin Susanne U l b r i ch vom 1. April 1928 ab
eine widerrufliche laufende Unterstützung von 75 % des Ruhegeldes bc- •
willigt wird, das sic erhalten würde, wenn die Bestimmungen über die
HewälFung von Ruhegeld an Leiter, Leiterinnen usw. Berliner Privat
schulen (Drenstblatt VIII 1923 Nr. 3 und 1927 Nr. 34) auf sie Anwen
dung fänden; als Mindestbctrag sollen 56 M. monatlich gezahlt werden.
Berlin, den 21. September 1928.
Magistrat.
2 ch o l tz. Ny da hl.
8t. V. 28. — B. IX. 5.
Berlin, den 5. Oktober 1928,
Der Stadtverordnelcnvorsteher.
Haß.