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Volume Anlage: (801-802), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Oktober 1928

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

ü98 . 
(Hoi-»«.) Vortagen, j 
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind. 
861. Vorlage (Schw. 5. C. 3) — zur Beschlußfassung —, betreffend Ge 
Währung einer laufenden Unterstützung an den Schulhausmeister 
eines Privatlyzeums. 
Der ehemalige Schulhausmeister des Zemkeschen Privatlyzeums, 
Friedrich Reimer, geboren am 4. Februar 1857, hat beantragt, ihm 
eine laufende Unterstützung zu gewähren. Er war vom 23. Juni 1917 
bis 36. Juni 1927 — also 16 Jahre — am Zcmke'schen Privatlyzeum 
tätig. Ta diese Anstalt aber nur bis zum 31. Dezember 1923 von der 
Stadt unterstützt worden ist, konnten die Grundsätze über die Gewährung 
von Ruhegeld an Leiter, Leiterinnen usw. Berliner Privatschulen auf 
Reimer nicht angewandt werden. Nachdem aber die Grundsätze im ver 
gangenen Jahre dahin abgeändert worden sind, daß bei den Leitern und 
Lehrkräften der Privatschulcn auch diejenige Zeit als ruhegeldfähig ange 
rechnet wird, während der nach Einstellung der Unterstützung eine volle 
Beschäftigung im Schuldienste stattfindet, halten wir es für gerecht 
fertigt, auch dein Schulhausmeister Reimer die Zeit vom 1. Januar 1924 
bis 30. Juni 1927 als ruhegeldfähige Dienstzeit zu berücksichtigen. Ta 
sich Reimer jedoch bereits im Ruhestande befand, als die Abänderung der 
Grundsätze in Kraft trat, kann ihm nicht ein Ruhegeld, sondern nur e»nc 
laufende Unterstützung gewährt werden. 
Wir bitten um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem ehe 
maligen Schulhausmeister des Zemkeschen Privatlyzeums, Friedrich 
Reimer, vom l. April 1928 ab eine widerrufliche laufende Unter 
stützung von 75 % des Ruhegeldes bewilligt wird, das er erhalten würde, 
wenn die Bestimmungen über die Gewährung von Ruhegeld an Leiter, 
Leiterinnen usw. Berliner Privatschulen (Dicnstblatt 1923 Nr. 3 und 
1927 Nr. 34) auf ihn Anwendung fänden: als Mindestbetrag sollen 
56 M. monatlich gezahlt werden. 
Berlin, den 24. September 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. N y d a h l. 
8,. v. 28 — B. IX. 5. 
802. Vorlage (Schw. 5) — zur Beschlußfassung —, betreffend die Ge 
währung einer laufenden Unterstützung an eine Privatfchul- 
lchrcrin. 
Die Privatschullehrcrin Susanne U I b r i ch, geboren am 26. Januar 
1876, hat beantragt, ihr eine laufende Unterstützung zu gewähren. Bon 
Cfteni 1917 bis Ostern 1919 war sic mit einigen Unterbrechungen an 
städtischen höheren Lehranstalten tätig; seit Michaelis 1926 wurde sie 
an der privaten Mädchen-Mittelschule Prowe bis zur Auflösung dieser 
Anstalt am 31. März 1928 als Zcichenlchrerin voll beschäftigt. Da ihre 
gesamte Dienstzeit noch nicht 16 Jahre beträgt, kann ihr ein Ruhegeld 
riach den Bestimmungen über die Gewährung von Ruhegeld an Leiter, 
Leiterinnen usw. Berliner Privatschulen nicht bewilligt werden. Wegen 
dauernder Dienst»nfähigkcit ist cs ihr aber nicht mehr möglich, durch 
weitere Beschäftigung im Schuldienst einen Ruhcgeldanspruch zu erlangen. 
Wir haben daher beschlossen, dem Antrage auf Gewährung einer laufen 
den Unterstützung zu entsprechen und bitten um folgende Beschlußfassung: 
Die Persammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der che 
maligen Privatschullehrcrin Susanne U l b r i ch vom 1. April 1928 ab 
eine widerrufliche laufende Unterstützung von 75 % des Ruhegeldes bc- • 
willigt wird, das sic erhalten würde, wenn die Bestimmungen über die 
HewälFung von Ruhegeld an Leiter, Leiterinnen usw. Berliner Privat 
schulen (Drenstblatt VIII 1923 Nr. 3 und 1927 Nr. 34) auf sie Anwen 
dung fänden; als Mindestbctrag sollen 56 M. monatlich gezahlt werden. 
Berlin, den 21. September 1928. 
Magistrat. 
2 ch o l tz. Ny da hl. 
8t. V. 28. — B. IX. 5. 
Berlin, den 5. Oktober 1928, 
Der Stadtverordnelcnvorsteher. 
Haß.
	        
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