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(564—566.)
Vorlagen,
1928.
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind.
51)4. Vorlage (Trf. Rhg. gen.) — zur Beschlußfassung — über die
(Bewährung einer lausenden Unterstützung gemäß Anlage 2 zum
Ruhcgeldbrschluß vom I». Januar 1823 — D. Bl. TeilI, Nr. 85 23
und 88 28 — an die Witwe Marie Riethbaum, Geschäfts
zeichen: 8t. V. 28. 8. V. 5 — Eingabe 1 —.
Der Arbeiter Fritz Riethbaum war vom 4. Oktober 1919 bis
10. August 1924 ohne Unterbrechung bei der Fettstelle Groß-Berlin,
der Gasanstalt Tegel und im Ernährungsamt tätig. Mit dem
10. August 1924 unterbrach er die Tätigteit im städtischen Dienst,
um bei der Berliner MilchvcrsorgungS-G. m. b. H. Dienste zu tun.
Am 1. Januar 1920 trat Riethbaum wieder in die Dienste der Stadt
zurück. Das Dienstverhältnis war am 20. April 1927 durch den
Tod des Riethbaum beendet. Dem Antrage der Frau Riethbaum
auf Gewährung einer lausenden Unterstützung gemäß Anlage 2 zum
Ruhegeldbeschluß ist nicht entsprochen worden, da der Nachweis einer
ununterbrochenen städtischen Dienstzeit von mindestens 7 Jahren nicht
erbracht werden konnte. Die Dienstzeit bei der Berliner Milch-
versorgungs--G. m. b H. konnte hierbei nicht gewertet werden, da
sie mangels rechtlicher Unterlage nicht als städtische Dienstzeit im
Sinne der Ruhegeldbestimmungen anzusprechen war. Frau Rieth-
baum wendete sich an den Ausschuß der Stadtverordnetenversamm
lung für Eingaben und Beschwerden und erbat dort die Vermittelung
der ihr von uns vorenthaltenen Versorgung. Frau Riethbaum be
hauptete wiederholt, daß die letzte Krankheit des Ehemannes (Nieren
schwund) im ursächlichen Zusammenhang mit de,r letzten Tätigkeit
des Verstorbenen als Radfahrer im Ernährungsamt gestanden habe.
In dem Gutachten der städtischen Unfallfürsorge findet die Behaup
tung der Frau Riethbaum keine Stütze. Die Stadtverordnetenver
sammlung beschloß in Uebereinstimmung mit dem Beschluß des Aus
schusses die „Ucberweifung an den Magistrat zur Berücksichtigung
durch Gewährung einer lausenden Unterstützung aus Billigkeits-
gründen." Wir haben den Fall überprüft und sind dem Beschlusse
der Versammlung unter Aufrechterhaltung der bisher vertretenen
Rechtsausfassung aus Billigkeitsgründen beigetreten. Wir wollen damit
entgegenkommend einen Ansnahmefall anerkennen und bitten davon
Kenntnis zu nehmen, daß wir der Witwe Marie Riethbaum mit
Wirkung vom 1. April 1928 ab unter Zugrundelegung der städtischen
Dienstzeit eine laufende Unterstützung in Höhe von 100»« des Witwen
geldes gewähren und diesen Satz nach näherer Maßgabe der Ruho-
geldbestimmnngen (Anlage 1 zum Ruhegeld-Gemeindebeschluß) auf
einen Mindestbetrag heraussetzen.
Berlin, den 6. Juni 1928.
Magistrat.
B ö tz. C z e m i n s k i.
8t. V. 28.
B V. 5.
565. Vorlage (La Stift II K 93) — zur Beschlußfassung — über die
Annahme der Erbschaft nach den verstorbenen Maurermeister
Emil Krrfeldt schcn Eheleuten, hier» zur Verwendung für arme
Kranke, namentlich Lungenkranke in Heilstätten oder Anstalten
für Genesende.
Der am 3. Februar 1899 verstorbene Maurermeister Emil Krefeldt
und seine am 30. Ma> 19 2 2 in Berlin, Planufer 93 a verstorbene
Ehefrau Jda Krefeldt geb. Lindemann haben in dem beim Amts
gericht Berlin-Tcmpelhof eröffneten Testament vom 1. August 1897
bestimmt, daß die Stadt Berlin an die Stelle derjenigen berufenen
Erben treten solle, welche 5 Jahre nach dem Tode des Letztlebenden
nicht ermittelt seien.
Nach Mitteilung des Testamentsvollstreckers, Justizrat Hallens-
leben, ist dieser Fall bezüglich eines Erbstranges, welchem Vs des
Nachlasses mit 40 207,01 JtM zusteht, eingetreten.
Ferner haben die Verstorbenen bestimmt, daß zur Deckung der
durch die Pflege ihrer und noch dreier anderer Gräber entstehenden