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Volume Anlage: (564-566), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 22. Juni 1928

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

533 
(564—566.) 
Vorlagen, 
1928. 
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind. 
51)4. Vorlage (Trf. Rhg. gen.) — zur Beschlußfassung — über die 
(Bewährung einer lausenden Unterstützung gemäß Anlage 2 zum 
Ruhcgeldbrschluß vom I». Januar 1823 — D. Bl. TeilI, Nr. 85 23 
und 88 28 — an die Witwe Marie Riethbaum, Geschäfts 
zeichen: 8t. V. 28. 8. V. 5 — Eingabe 1 —. 
Der Arbeiter Fritz Riethbaum war vom 4. Oktober 1919 bis 
10. August 1924 ohne Unterbrechung bei der Fettstelle Groß-Berlin, 
der Gasanstalt Tegel und im Ernährungsamt tätig. Mit dem 
10. August 1924 unterbrach er die Tätigteit im städtischen Dienst, 
um bei der Berliner MilchvcrsorgungS-G. m. b. H. Dienste zu tun. 
Am 1. Januar 1920 trat Riethbaum wieder in die Dienste der Stadt 
zurück. Das Dienstverhältnis war am 20. April 1927 durch den 
Tod des Riethbaum beendet. Dem Antrage der Frau Riethbaum 
auf Gewährung einer lausenden Unterstützung gemäß Anlage 2 zum 
Ruhegeldbeschluß ist nicht entsprochen worden, da der Nachweis einer 
ununterbrochenen städtischen Dienstzeit von mindestens 7 Jahren nicht 
erbracht werden konnte. Die Dienstzeit bei der Berliner Milch- 
versorgungs--G. m. b H. konnte hierbei nicht gewertet werden, da 
sie mangels rechtlicher Unterlage nicht als städtische Dienstzeit im 
Sinne der Ruhegeldbestimmungen anzusprechen war. Frau Rieth- 
baum wendete sich an den Ausschuß der Stadtverordnetenversamm 
lung für Eingaben und Beschwerden und erbat dort die Vermittelung 
der ihr von uns vorenthaltenen Versorgung. Frau Riethbaum be 
hauptete wiederholt, daß die letzte Krankheit des Ehemannes (Nieren 
schwund) im ursächlichen Zusammenhang mit de,r letzten Tätigkeit 
des Verstorbenen als Radfahrer im Ernährungsamt gestanden habe. 
In dem Gutachten der städtischen Unfallfürsorge findet die Behaup 
tung der Frau Riethbaum keine Stütze. Die Stadtverordnetenver 
sammlung beschloß in Uebereinstimmung mit dem Beschluß des Aus 
schusses die „Ucberweifung an den Magistrat zur Berücksichtigung 
durch Gewährung einer lausenden Unterstützung aus Billigkeits- 
gründen." Wir haben den Fall überprüft und sind dem Beschlusse 
der Versammlung unter Aufrechterhaltung der bisher vertretenen 
Rechtsausfassung aus Billigkeitsgründen beigetreten. Wir wollen damit 
entgegenkommend einen Ansnahmefall anerkennen und bitten davon 
Kenntnis zu nehmen, daß wir der Witwe Marie Riethbaum mit 
Wirkung vom 1. April 1928 ab unter Zugrundelegung der städtischen 
Dienstzeit eine laufende Unterstützung in Höhe von 100»« des Witwen 
geldes gewähren und diesen Satz nach näherer Maßgabe der Ruho- 
geldbestimmnngen (Anlage 1 zum Ruhegeld-Gemeindebeschluß) auf 
einen Mindestbetrag heraussetzen. 
Berlin, den 6. Juni 1928. 
Magistrat. 
B ö tz. C z e m i n s k i. 
8t. V. 28. 
B V. 5. 
565. Vorlage (La Stift II K 93) — zur Beschlußfassung — über die 
Annahme der Erbschaft nach den verstorbenen Maurermeister 
Emil Krrfeldt schcn Eheleuten, hier» zur Verwendung für arme 
Kranke, namentlich Lungenkranke in Heilstätten oder Anstalten 
für Genesende. 
Der am 3. Februar 1899 verstorbene Maurermeister Emil Krefeldt 
und seine am 30. Ma> 19 2 2 in Berlin, Planufer 93 a verstorbene 
Ehefrau Jda Krefeldt geb. Lindemann haben in dem beim Amts 
gericht Berlin-Tcmpelhof eröffneten Testament vom 1. August 1897 
bestimmt, daß die Stadt Berlin an die Stelle derjenigen berufenen 
Erben treten solle, welche 5 Jahre nach dem Tode des Letztlebenden 
nicht ermittelt seien. 
Nach Mitteilung des Testamentsvollstreckers, Justizrat Hallens- 
leben, ist dieser Fall bezüglich eines Erbstranges, welchem Vs des 
Nachlasses mit 40 207,01 JtM zusteht, eingetreten. 
Ferner haben die Verstorbenen bestimmt, daß zur Deckung der 
durch die Pflege ihrer und noch dreier anderer Gräber entstehenden
	        
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