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Volume No. 36 (1003-1050), 1928/12/14

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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5t. V. 28. — 8. III. 2. 8er. 12. 
1041. Vorlage (Fin, VIII, I ürd.) — zur Beschlußfassung — betr. Flächen - 
austausch mit der evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Steglitz. 
Das Gelände der Steglitzer Matthäus-Kirche an der Schloßstraße 
befindet sich zum Teil im Eigentum der Kirchengemeinde (alter Friedhof), 
zum kleineren Teil im Eigentum der Stadtgemeinde (altes, zum Abbruch 
bestimmtes Schulhaus). Nach einem bereits im Jahre 1903 zwischen der 
Kirchengemeinde und der damaligen Landgemeinde Steglitz getroffenen 
Abkommen sollte das ganze Gelände als Borplatz freigelegt werden, jedoch 
behielten sich die Bertragskontrahenten eine Teilbcbannng des Geländes 
im beiderseitigen Einvernehmen vor. Eine Bebauung kann nun mit Rück 
sicht auf die vorhandene Kirche sowie init Rücksicht darauf, daß das Nach 
bargrundstück Schloßstr. 42 mit einer Fensterfront von etwa 30 m Länge 
nach dem Vorplatz der Kirche hin gebaut ist, nur im geringen Umfange 
und in Anpassung an den Kirchenbau in Frage kommen. Mit dieser Matz- 
gabe ist aber die Bebauung architektonisch erwünscht, während das ganze 
übrige Gelände aus städtebaulichen Gründen als Freifläche angelegt 
werden soll, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich ist. 
Zur Durchführung dieser geplanten Bebauung tritt die Stadtgemeindc 
der Kirche soviel Fläche ab, als zur Durchführung des Bauvorhabens er 
forderlich ist, d. h. die in dem anliegenden Plan gelb angelegten Grund 
stücksteile. Da der Baukörper etwa 500 am bebaute Fläche hat, so werden 
etwa 450 qm städtische Fläche bebaut werden. Sollte die Baupolizei von 
der Kirchengemeinde den Nachweis eines unbebauten Teiles verlangen, 
so wird die Stadtgemeinde ihr auch diese Fläche zur Verfügung stellen. 
Dieser Teil muß aber von der Kirchengemeinde als Grünfläche angelegt 
und dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. 
Die Stadt übereignet ferner der Kirchengemeinde zum Ban einer 
Kirche, eines GeNteindehauses, einer Krippe usw. das an der Schildhorn 
straße belcgenc, im Grundbuch von Steglitz Band 23 Blatt 721 ein 
getragene Grundstück in einer Größe von 2 769 qm Rettobauland, ferner 
das in Steglitz an der Birkbufchstratze liegende, im Grundbuch von Steglitz 
Band 36 Blatt 1110 eingetragene, etwa 1 055 qm große Grundstück (Netto 
bauland). Diese beiden Grundstücke sind wegen ihrer Lage und geringen 
Größe in absehbarer Zeit für die Stadt nicht verwendbar. Als Gegen 
leistung übereignet die Kirchengemeinde der Stadtgemeindc den Teil ihres 
an der Schloßstraße bclegenen, im Grundbuch von Steglitz Band 17 
Blatt 545 eingetragenen Grundstücks, der nicht bebaut ist und für das 
vorliegende Bauvorhaben nicht gebraucht wird, d. s. etwa 4 500 qm Frei 
fläche. Die Kirchengemeinde übereignet der Stadt ferner die in Steglitz 
zwischen Albrecht- und Mittelstraße belegenen, im Grundbuch von Steglitz 
Band 64 Blatt 1967, Band 26 Blatt 811 und Band 116 Blatt 3506 ver 
zeichneten Grundstücke in einer Gesanilgröße von 6 013 qm, in welcheni 
etwa 1 673 qm Straßenland enthalten sind, einschl. des auf dem Grundstück 
befindlichen Landhauses. Diese Grundstücke werden zur Durchlegung der 
Mittelstraße gebraucht. 
Die Stadt gibt also au die Kirchengemeinde ca. 4 274 qm Nettoban 
land ab, während sie von der Kirche in der Mittelstraße ca. 1340 qm 
Nettobauland und ca. 4 300 qm Freifläche um die Matthäus-Kirche herum 
erhält. Die Kosten trägt jede Partei für die von ihr erworbenen Grund 
stücke. Die auf dem überlassenen Grundstück befindliche alte Fortbildungs 
schule, welche die Stadt abreißen läßt, ist als bescheidene Dorfschule im 
Anfang der 70 Fahre errichtet worden. Da der bauliche Zustand des 
Hauses sehr schlecht ist, ist bereits im Fahre 1910 von der damaligen Land 
gemeinde Steglitz aus baulichen und gesundheitlichen Gründen der Abbruch 
des Gebäudes geplant worden. Das Angebot der Kirchengemeinde, 
welches in der beifolgenden Urkundsvcrhandlnng vom 6. November 1928 
niedergelegt ist, ist für die Stadt außerordentlich günstig. Wir haben daher 
im Einvernehmen mit unserem Grundeigentumsausschuß und der Depu 
tation für das Schulwesen die Abnahme beschlossen. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung ist mit dem Austausch von Gelände der evangelischen 
Kirchengemeinde St. Matthäus an der Schloß- und Mittelstraße, nämlich 
4 340 qm Nettobauland und ca. 4 500 qm Freifläche, gegen Gelände der 
Stadtgemeindc an der Birkbusch-, Schildhorn- und Schloßstraße von zu 
sammen 4 274 qm, und der Bebauung des Grundstücks durch die Kirche 
nach dem vorliegenden Fluchtlinienplanentwurf vom 13. April 1928 unter 
den Bedingungen der Magistratsvorlage vom 12. Dezember 1928 einver 
standen. 
Berlin, den 12. Dezember 1928. 
Magistrat 
Böß. 
Busch.
	        
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