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5t. V. 28. — 8. III. 2. 8er. 12.
1041. Vorlage (Fin, VIII, I ürd.) — zur Beschlußfassung — betr. Flächen -
austausch mit der evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Steglitz.
Das Gelände der Steglitzer Matthäus-Kirche an der Schloßstraße
befindet sich zum Teil im Eigentum der Kirchengemeinde (alter Friedhof),
zum kleineren Teil im Eigentum der Stadtgemeinde (altes, zum Abbruch
bestimmtes Schulhaus). Nach einem bereits im Jahre 1903 zwischen der
Kirchengemeinde und der damaligen Landgemeinde Steglitz getroffenen
Abkommen sollte das ganze Gelände als Borplatz freigelegt werden, jedoch
behielten sich die Bertragskontrahenten eine Teilbcbannng des Geländes
im beiderseitigen Einvernehmen vor. Eine Bebauung kann nun mit Rück
sicht auf die vorhandene Kirche sowie init Rücksicht darauf, daß das Nach
bargrundstück Schloßstr. 42 mit einer Fensterfront von etwa 30 m Länge
nach dem Vorplatz der Kirche hin gebaut ist, nur im geringen Umfange
und in Anpassung an den Kirchenbau in Frage kommen. Mit dieser Matz-
gabe ist aber die Bebauung architektonisch erwünscht, während das ganze
übrige Gelände aus städtebaulichen Gründen als Freifläche angelegt
werden soll, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich ist.
Zur Durchführung dieser geplanten Bebauung tritt die Stadtgemeindc
der Kirche soviel Fläche ab, als zur Durchführung des Bauvorhabens er
forderlich ist, d. h. die in dem anliegenden Plan gelb angelegten Grund
stücksteile. Da der Baukörper etwa 500 am bebaute Fläche hat, so werden
etwa 450 qm städtische Fläche bebaut werden. Sollte die Baupolizei von
der Kirchengemeinde den Nachweis eines unbebauten Teiles verlangen,
so wird die Stadtgemeinde ihr auch diese Fläche zur Verfügung stellen.
Dieser Teil muß aber von der Kirchengemeinde als Grünfläche angelegt
und dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Die Stadt übereignet ferner der Kirchengemeinde zum Ban einer
Kirche, eines GeNteindehauses, einer Krippe usw. das an der Schildhorn
straße belcgenc, im Grundbuch von Steglitz Band 23 Blatt 721 ein
getragene Grundstück in einer Größe von 2 769 qm Rettobauland, ferner
das in Steglitz an der Birkbufchstratze liegende, im Grundbuch von Steglitz
Band 36 Blatt 1110 eingetragene, etwa 1 055 qm große Grundstück (Netto
bauland). Diese beiden Grundstücke sind wegen ihrer Lage und geringen
Größe in absehbarer Zeit für die Stadt nicht verwendbar. Als Gegen
leistung übereignet die Kirchengemeinde der Stadtgemeindc den Teil ihres
an der Schloßstraße bclegenen, im Grundbuch von Steglitz Band 17
Blatt 545 eingetragenen Grundstücks, der nicht bebaut ist und für das
vorliegende Bauvorhaben nicht gebraucht wird, d. s. etwa 4 500 qm Frei
fläche. Die Kirchengemeinde übereignet der Stadt ferner die in Steglitz
zwischen Albrecht- und Mittelstraße belegenen, im Grundbuch von Steglitz
Band 64 Blatt 1967, Band 26 Blatt 811 und Band 116 Blatt 3506 ver
zeichneten Grundstücke in einer Gesanilgröße von 6 013 qm, in welcheni
etwa 1 673 qm Straßenland enthalten sind, einschl. des auf dem Grundstück
befindlichen Landhauses. Diese Grundstücke werden zur Durchlegung der
Mittelstraße gebraucht.
Die Stadt gibt also au die Kirchengemeinde ca. 4 274 qm Nettoban
land ab, während sie von der Kirche in der Mittelstraße ca. 1340 qm
Nettobauland und ca. 4 300 qm Freifläche um die Matthäus-Kirche herum
erhält. Die Kosten trägt jede Partei für die von ihr erworbenen Grund
stücke. Die auf dem überlassenen Grundstück befindliche alte Fortbildungs
schule, welche die Stadt abreißen läßt, ist als bescheidene Dorfschule im
Anfang der 70 Fahre errichtet worden. Da der bauliche Zustand des
Hauses sehr schlecht ist, ist bereits im Fahre 1910 von der damaligen Land
gemeinde Steglitz aus baulichen und gesundheitlichen Gründen der Abbruch
des Gebäudes geplant worden. Das Angebot der Kirchengemeinde,
welches in der beifolgenden Urkundsvcrhandlnng vom 6. November 1928
niedergelegt ist, ist für die Stadt außerordentlich günstig. Wir haben daher
im Einvernehmen mit unserem Grundeigentumsausschuß und der Depu
tation für das Schulwesen die Abnahme beschlossen.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung ist mit dem Austausch von Gelände der evangelischen
Kirchengemeinde St. Matthäus an der Schloß- und Mittelstraße, nämlich
4 340 qm Nettobauland und ca. 4 500 qm Freifläche, gegen Gelände der
Stadtgemeindc an der Birkbusch-, Schildhorn- und Schloßstraße von zu
sammen 4 274 qm, und der Bebauung des Grundstücks durch die Kirche
nach dem vorliegenden Fluchtlinienplanentwurf vom 13. April 1928 unter
den Bedingungen der Magistratsvorlage vom 12. Dezember 1928 einver
standen.
Berlin, den 12. Dezember 1928.
Magistrat
Böß.
Busch.