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1036. Vorlage (Fin. VIII. i, Qrd.) — zur Beschlußfassung — über den
Ankauf des Windmühlengrundstiicks in Mahlsdorf.
Innerhalb des im Jahre 1919 von der Stadt für Siedlungszwecke
erworbenen Gutes Mahlsdorf liegt ungefähr 135 m südlich der Straße
Alt-Mahlsdorf die Windmühle des Mühlenbesitzers Wilhelm B u ch h o l z.
Das Gut Mahlsdorf ist zugunsten des Mühlengrundstücks mit einer
Grunddienstbarkeit belastet, nach der in einer Entfernung von 150 m von
der Windmühle keine Gebäude aufgeführt werden dürfen. Außerdem ist
von der Straße Alt-Mahlsdorf zur Windmühle ein 4 m breiter Fahrweg
über das Gutsgelände hinweg freizuhalten.
Durch das Bestehen der' Mühlengerechtigkeit wird die Ausnutzungs
möglichkeit eines großes Teiles des städtischen Geländes wesentlich beein
trächtigt. Die von der Last betroffene Gutsfläche beträgt annähernd
50 000 qm. Eine Ablösung der Last hat sich gelegentlich mehrfacher früherer
Verhandlungen mit dem Mühlenbcsitzer als undurchführbar erwiesen.
Eine wirtschaftlich vorteilhafte Ausschließung des Gebietes zwischen der
Straße Alt-Mahlsdorf und der Elsenstraße ist daher nur möglich, wenn
die Stadt das Mühlengrundstück an sich bringt.
Herr Buchholz hat der Stadt nunmehr das 1571 qm große Mühlen
grundstück mit der Windmühle und der Mühlengcrechtiakeit für den Preis
von 19 500 Ml rechtsverbindlich zum Kauf angeboten. Bon dem Kauf
preis sollen 7500 Ml bei der Auflassung bar gezahlt werden. Der Rest
von 12 000 Mt wird gegen 6% Jahreszinsen bis zum 31. Dezember 1932
gestundet.
Der Grund und Boden des Mühlcngeländcs besitzt einen Wert von
4 Ml je Quadratmeter, das ist für 1571 gm rd 6 300 Ml
Der Wert der Windmühle beträgt nach einer Schätzung der
Hochbauverwaltung 8 000
zusammen: 14 300 Ml
Von dem geforderten Kaufpreise von 19 500 Ml
entfallen hiernach auf den Wert der Mühlengerechtigkeit 5 200 Ml
Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß durch die Beseitigung der
Gerechtigkeit eine bessere Verwertung von 50 000 qm Land erreicht wird,
haben wir im Einvernehmen mit den Bezirkskörperschaften von Lichten
berg und unserem Grundeigentumsausschuß dem Erwerb zugestimmt.
Der Kaufpreis wird aus Ueberschüssen des Gutes und der Siedlung
Mohlsdorf gedeckt.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Ankauf des Mühlengrundstücks
in Mahlsdorf von 15 719 qm Größe nebst der Windmühle und der Wind-
mühlengerechtigkeit zu den in der Magistratsvorlage vom 11. Dezember
1928 bezeichneten Bedingungen einverstanden.
Berlin, den 11. Dezember 1928.
Magistrat.
B ö ß. ' Busch.
St. V. 28. — B. III. 2. — Bez. 17.
1037. Vorlage (Fin. VIII. i Qrd.) — zur Beschlußfassung — über den
Verkauf von Grabenland des sogenannten Ri'cfelgrabens in
Lichtenberg.
Durch die bevorstehende Inbetriebnahme eines von der Prinzcnallee
nach der Spree gebauten Regenwossersanunlers wird der auf den an
liegenden Plänen dargestellte, sogenannte Ricselgraben in Lichtenberg
entbehrlich. Die Grabenparzellen sollen an die einzelnen Grabenanlieger
verkauft bztv. zum Teil dem angrenzenden städtischen Besitz zugeschlagen
tvcrden. Eine Teilflächc von rund 970 gm ist bereits durch Beschluß der
Versammlung vom 15 März 1928 — Prot. Nr. 34 — teils für 10 Mi,
teils für 1 Mt je qm veräußert worden.
Inzwischen sind uns weitere Gebote gemacht worden. Es werden
die auf den Plänen für die einzelnen Flächen angegebenen Preise, irnd
zwar
für 1392 gm je 3 Ml == 4176 Ml
für 790 qm je 12 Ml - 9 480 Ml
' für 1598 qm je 15 Mi = 23 970 Mi
zusammen: 37 626 Ml
geboten.
Wir halten diese Kaufpreise für angemessen und haben im Einver
nehmen mit den Bezirkskörperschaften von Lichtenberg, der Tiefbau-
deputation — Stadtentwässerung — und unserem Grundeigentums
ausschuß dem Verkauf zugestimmt.
Der Verkauf erfolgt unter der Bedingung, daß die Uebcrtragung des
Eigentums erst dann zulässig ist, wenn der Graben zur Ableitung von