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Volume No. 36 (1003-1050), 1928/12/14

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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1036. Vorlage (Fin. VIII. i, Qrd.) — zur Beschlußfassung — über den 
Ankauf des Windmühlengrundstiicks in Mahlsdorf. 
Innerhalb des im Jahre 1919 von der Stadt für Siedlungszwecke 
erworbenen Gutes Mahlsdorf liegt ungefähr 135 m südlich der Straße 
Alt-Mahlsdorf die Windmühle des Mühlenbesitzers Wilhelm B u ch h o l z. 
Das Gut Mahlsdorf ist zugunsten des Mühlengrundstücks mit einer 
Grunddienstbarkeit belastet, nach der in einer Entfernung von 150 m von 
der Windmühle keine Gebäude aufgeführt werden dürfen. Außerdem ist 
von der Straße Alt-Mahlsdorf zur Windmühle ein 4 m breiter Fahrweg 
über das Gutsgelände hinweg freizuhalten. 
Durch das Bestehen der' Mühlengerechtigkeit wird die Ausnutzungs 
möglichkeit eines großes Teiles des städtischen Geländes wesentlich beein 
trächtigt. Die von der Last betroffene Gutsfläche beträgt annähernd 
50 000 qm. Eine Ablösung der Last hat sich gelegentlich mehrfacher früherer 
Verhandlungen mit dem Mühlenbcsitzer als undurchführbar erwiesen. 
Eine wirtschaftlich vorteilhafte Ausschließung des Gebietes zwischen der 
Straße Alt-Mahlsdorf und der Elsenstraße ist daher nur möglich, wenn 
die Stadt das Mühlengrundstück an sich bringt. 
Herr Buchholz hat der Stadt nunmehr das 1571 qm große Mühlen 
grundstück mit der Windmühle und der Mühlengcrechtiakeit für den Preis 
von 19 500 Ml rechtsverbindlich zum Kauf angeboten. Bon dem Kauf 
preis sollen 7500 Ml bei der Auflassung bar gezahlt werden. Der Rest 
von 12 000 Mt wird gegen 6% Jahreszinsen bis zum 31. Dezember 1932 
gestundet. 
Der Grund und Boden des Mühlcngeländcs besitzt einen Wert von 
4 Ml je Quadratmeter, das ist für 1571 gm rd 6 300 Ml 
Der Wert der Windmühle beträgt nach einer Schätzung der 
Hochbauverwaltung 8 000 
zusammen: 14 300 Ml 
Von dem geforderten Kaufpreise von 19 500 Ml 
entfallen hiernach auf den Wert der Mühlengerechtigkeit 5 200 Ml 
Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß durch die Beseitigung der 
Gerechtigkeit eine bessere Verwertung von 50 000 qm Land erreicht wird, 
haben wir im Einvernehmen mit den Bezirkskörperschaften von Lichten 
berg und unserem Grundeigentumsausschuß dem Erwerb zugestimmt. 
Der Kaufpreis wird aus Ueberschüssen des Gutes und der Siedlung 
Mohlsdorf gedeckt. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Ankauf des Mühlengrundstücks 
in Mahlsdorf von 15 719 qm Größe nebst der Windmühle und der Wind- 
mühlengerechtigkeit zu den in der Magistratsvorlage vom 11. Dezember 
1928 bezeichneten Bedingungen einverstanden. 
Berlin, den 11. Dezember 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. ' Busch. 
St. V. 28. — B. III. 2. — Bez. 17. 
1037. Vorlage (Fin. VIII. i Qrd.) — zur Beschlußfassung — über den 
Verkauf von Grabenland des sogenannten Ri'cfelgrabens in 
Lichtenberg. 
Durch die bevorstehende Inbetriebnahme eines von der Prinzcnallee 
nach der Spree gebauten Regenwossersanunlers wird der auf den an 
liegenden Plänen dargestellte, sogenannte Ricselgraben in Lichtenberg 
entbehrlich. Die Grabenparzellen sollen an die einzelnen Grabenanlieger 
verkauft bztv. zum Teil dem angrenzenden städtischen Besitz zugeschlagen 
tvcrden. Eine Teilflächc von rund 970 gm ist bereits durch Beschluß der 
Versammlung vom 15 März 1928 — Prot. Nr. 34 — teils für 10 Mi, 
teils für 1 Mt je qm veräußert worden. 
Inzwischen sind uns weitere Gebote gemacht worden. Es werden 
die auf den Plänen für die einzelnen Flächen angegebenen Preise, irnd 
zwar 
für 1392 gm je 3 Ml == 4176 Ml 
für 790 qm je 12 Ml - 9 480 Ml 
' für 1598 qm je 15 Mi = 23 970 Mi 
zusammen: 37 626 Ml 
geboten. 
Wir halten diese Kaufpreise für angemessen und haben im Einver 
nehmen mit den Bezirkskörperschaften von Lichtenberg, der Tiefbau- 
deputation — Stadtentwässerung — und unserem Grundeigentums 
ausschuß dem Verkauf zugestimmt. 
Der Verkauf erfolgt unter der Bedingung, daß die Uebcrtragung des 
Eigentums erst dann zulässig ist, wenn der Graben zur Ableitung von
	        
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