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Im Einvernehmen mit unserem Grundeigentumsausschuß und den
Bezirkskörperschaften von Neukölln haben wir dem Erwerb des Grund
stücks zugestimmt.
Wir bitten zu beschließen:
Tie Versammlung stimmt dem Ankauf eines 940 qm großen Grund
stücks an der Rudower Straße in Buckow zu den in der Magistrats-
Vorlage vom 10. Dezember 1928 bezeichneten Bedingungen aus Mitteln
des Grunderwerbsstocks zu.
Berlin, den 10. Dezember 1928.
Magistrat.
B ö ß. Bus ch.
8t. V. 28. — B. III. % — Be;. 14.
1020. Vorlage (Fiii. VIII. 2 Grd.) — zur Beschlußfassung — über den
Ankauf des Grundstücks Großer Jüdenhof 10.
Das auf dem anliegenden Lageplan rot umrandete, mit den Buch
staben a. 6, c, d, e. k. g, h, a umschriebene Hausgrundstück Großer Jüden
hof Nr. 10 ist uns für 28 (KM) Ml — Barzahlung — lastenfrei zum
Kauf angeboten worden. Das Grundstück hat eine Flächengröße von
133 qm — 9,38 qR; der Kaufpreis entspricht somit einem Betrage von
210,50 Mt je qm und von 2985 Mi je qR. Die Friedensmiete beträgt
2038 M. Eine etwa zur Erhebung gelangende Wertzuwachssteuer geht
zu Lasten des Verkäufers. Tie Stadt hat neben dem Kaufpreise die
Grunderwerbssteuer und die Auflassungskosten zu tragen.
Ter Kaufpreis ist als angemessen zu bezeichnen.
Aus städtebaulichen Gründen haben wir den Erwerb beschlossen.
Im Einvernehmen mit unserem Grundeigentumsausschuß und den
Bezirkskörperschaften von Mitte bitten wir zu beschließen:
Die Versammlung stimmt dem Ankauf des Hausgrundstücks Großer
Jüdenhof Nr. 10 zu den in der Magistratsvorlage vom 11. Dez. 1928
bezeichneten Bedingungen aus Mitteln des Grnnderwerbsstocks zu.
Berlin, den 11. Dezember 1928.
'Magistrat.
B ö ß. B u s ch.
8t. 1. 28. - R. Hl. 2. - Bez. 1.
1027. Vorlage (Fin. VIII. 2 Grd.) — zur Beschlußfassung — über den
Ankauf des letzten je Y» Anteils an den HauSgrundstücken Parochial-
straße 31 und Großer Jüdenhof 3.
Die Stadt Berlin hat zufolge der Magistratsvorlage Nr. 522 vom
16. Juni 1928 und des Beschlusses der Versammlung vom 26. Juni 1928 ,
— Prot. Nr. 8 — je H Anteile an den Hausgrundstücken Parochialstr. 31
und Großer Jüdenhof 3 erworben. Nunmehr sind uns die noch fehlenden
Eindrittelanteile an den beiden Grundstücken zum Kauf angestellt worden.
Für diese Anteile, deren Flächeninhalt 74,33 qm oder 5,27 qR beträgt,
ist ein Kaufpreis — entsprechend dem gezahlten Betrage für die
% -Anteile von 29 000 Ml — von 14 500 Ml vereinbart worden, d. s.
rund 195 Ml je qm oder rund 2760 Mi je qR. Die Stadt hat ferner noch
die Kosten des Eigentumswechsels und die Grunderwerbssteuer zu über
nehmen. Die Wcrtzuwachsstcuer trägt der Verkäufer. Die Friedens-
mietc der Grundstücke beträgt 4194 Jt, Y> — 1398 Jl, der Kaufpreis
somit rund das 10 fache. Wir haben im Einvernehmen mit unserem
Grundeigentumsausschuß und den Bezirkskörperschaften von Mitte dem
Ankauf der beiden ^-Anteile zugestimmt.
Wir biten, zu beschließen:
Tie Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf der letzten je ^-An
teile an den Grundstücken Parochialstr. 31 und Großer Jüdenhof 3 zu
den in der Magistratsvorlage vom 11. Dezember 1928 bezeichneten Be
dingungen aus Mitteln des Grunderwerbsstocks einverstanden.
Berlin, den 11. Dezember 1928.
Magistrat.
Büß. Bus ch.
8t. V. 28. - 8. UI. 2. - Bez. 1.
1028. Vorlage (Fin. VIII. i Grd.) — zur Beschlußfassung — über den
Ankauf des Hausgrundstücks Weinstr. 20 a, Ecke Mehnerstraße.
Der Stadt Berlin ist das auf dem anliegenden Plan rot umrandete,
mit den Buchstaben a, b. i, h, g. f, a umschriebene, Weinstr. 20 a, Ecke
Mehnerstraße, belegene Grundstück rechtsverbindlich zum Kauf angestellt