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Volume No. 36 (1003-1050), 1928/12/14

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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soweit sie etwa nach den zur Zeit der Abgabe des Angebots geltenden gesetz 
lichen Bestimmungen zahlbar sein sollte, trägt die Käuferin. 
Das Grundstück hat eine Flächengröße von 164 qm; der qm stellt 
sich somit auf 167,70 ML, demnach die qR auf rund 2350 Ml. Die 
Friedensmiete beträgt 3840 Mfi, der Kaufpreis entspricht somit einer 
7,2 fachen Friedensmiete. 
Wir halten den geforderten Kaufpreis für angemessen und haben im 
Einvernehmen mit unserem Grundeigentumsausschuß dem Ankauf des 
Grundstücks zur Abrundung unseres Besitzes zwischen der Waisen- und 
Neuen Friedrichstraße zugestimmt. 
Wir bitten zu beschließen: 
Tie Bersammlung erklärt sich mit dem Ankauf des Hausgrundstücks 
'Neue Friedrichstr. 103 zu den in der Magistratsvorlage vom 8. Dez. 1928 
angegebenen Bedingungen aus Mitteln des Grunderwerbsstocks einver 
standen. 
Berlin, den 8. Dezember 1928. 
Magistrat. 
Böß. Busch. 
8t. V. 28. — B. III. 2. — Bez. 1. 
l 022. Vorlage (Fin. VIII. i Grd.) — zur Beschlußfassung — über den 
Ankauf einer 188 qm großen Parzelle des Grundstücks Erfurter 
Str. 2 in Schöneberg. 
Der Stadt Berlin ist die auf dem anliegenden Lagcplan rot darge 
stellte, mit den Buchstaben a, b, c, d. a umschriebene Parzelle des Grund 
stücks Schönebcrg, Erfurter Str. 2, rechtsverbindlich hypothekenfrei zum 
Kauf angeboten worden. 
Der Grundstücksteil ist 188 qm groß; es werden als Kaufpreis je qm 
40 Ml — 7520 Ml gefordert. 
Das angebotene Tcilgrnndstück springt mit einem Teile störend in 
den Schulhof der städtischen Rückert-Schule hinein — vgl. Uebersichts 
plan —. 
Die Hinzunahme des Grundstücksteils zu dem Schulgrundstück ist 
für die Stadt wegen des geplanten Schulerweiterungsbaues und zur 
Abrundung von Vorteil, da es Ersatz für den zum Bau benötigten Teil 
des Schulhofes bieten würde. 
Alle Kosten und Stempel des Kaufangebotes, der Annahme, der 
Auflassung sowie der Eintragung der Eigentumsveränderung im Grund 
buch und die Grunderwerbssteuer hat die Stadt zu übernehmen. Die 
Wertzuwachssteuer trägt der Verkäufer. 
Wir halten den geforderten Kaufpreis für angemessen und haben im 
Einvernehmen mit den Bczirkskörperschaften von Schöneberg und unserem 
Grundcigcntumsausschuß dem Erwerb der Parzelle zugestimmt. 
Wir bitten zu beschließen: 
Tie Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf einer 188 qm großen 
Parzelle des Grundstücks Erfurter Str. 2 in Schöneberg zu den in der 
Magistratsvorlagc vom 10. Dezember 1928 bezeichneten Bedingungen aus 
Mitteln des Grunderwerbsstocks einverstanden. 
Berlin, den 10. Dezember 1928. 
Magistrat. 
Böß. Bus ch. 
8t. V. 28. — B. III. 2. — Bez. 11. 
1023. Vorlage (Fin. VIII. i Grd.) — zur Beschlußfassung — über den 
Erwerb von 1454 qm Straßenland zum Ausbau der Ringbahn 
straße in Tcmpclhof zwischen der Berliner und Schöneberger 
Straße, evtl, im Wege der Enteignung. 
Zu dem demnächst notwendig werdenden Ausbau der Ringbahnstraßc 
in Tcmpclhof zwischen der Berliner und Schöneberger Straße sind seitens 
der Stadt noch 578 qm Straßenland vom Militärfiskus gegen Entgelt 
zu erwerben. In dem zwischen der früheren Gemeinde Tempelhof und 
dem Reichsmilitärfiskus abgeschlossenen Vertrage vom 23.Z24. Sept. 1919 
ist der Kaufpreis für dieses Straßenland auf 6 M je qm festgesetzt 
worden. 
Es sind mithin au den Fiskus 578 qm äGJ= 3468 Ml zu zahlen. 
Ferner sind zu erwerben insgesamt 876 qm von 7 verschiedenen Eigen 
tümern. 
Wir halten einen Kaufpreis von 8 Mi je qm für angemessen. Die 
mit den Anliegern wegen freihändigen Ankaufs eingeleiteten Verhandlun 
gen haben bisher zu keinem Ergebnis geführt. Zum Teil weigern sie
	        
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