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soweit sie etwa nach den zur Zeit der Abgabe des Angebots geltenden gesetz
lichen Bestimmungen zahlbar sein sollte, trägt die Käuferin.
Das Grundstück hat eine Flächengröße von 164 qm; der qm stellt
sich somit auf 167,70 ML, demnach die qR auf rund 2350 Ml. Die
Friedensmiete beträgt 3840 Mfi, der Kaufpreis entspricht somit einer
7,2 fachen Friedensmiete.
Wir halten den geforderten Kaufpreis für angemessen und haben im
Einvernehmen mit unserem Grundeigentumsausschuß dem Ankauf des
Grundstücks zur Abrundung unseres Besitzes zwischen der Waisen- und
Neuen Friedrichstraße zugestimmt.
Wir bitten zu beschließen:
Tie Bersammlung erklärt sich mit dem Ankauf des Hausgrundstücks
'Neue Friedrichstr. 103 zu den in der Magistratsvorlage vom 8. Dez. 1928
angegebenen Bedingungen aus Mitteln des Grunderwerbsstocks einver
standen.
Berlin, den 8. Dezember 1928.
Magistrat.
Böß. Busch.
8t. V. 28. — B. III. 2. — Bez. 1.
l 022. Vorlage (Fin. VIII. i Grd.) — zur Beschlußfassung — über den
Ankauf einer 188 qm großen Parzelle des Grundstücks Erfurter
Str. 2 in Schöneberg.
Der Stadt Berlin ist die auf dem anliegenden Lagcplan rot darge
stellte, mit den Buchstaben a, b, c, d. a umschriebene Parzelle des Grund
stücks Schönebcrg, Erfurter Str. 2, rechtsverbindlich hypothekenfrei zum
Kauf angeboten worden.
Der Grundstücksteil ist 188 qm groß; es werden als Kaufpreis je qm
40 Ml — 7520 Ml gefordert.
Das angebotene Tcilgrnndstück springt mit einem Teile störend in
den Schulhof der städtischen Rückert-Schule hinein — vgl. Uebersichts
plan —.
Die Hinzunahme des Grundstücksteils zu dem Schulgrundstück ist
für die Stadt wegen des geplanten Schulerweiterungsbaues und zur
Abrundung von Vorteil, da es Ersatz für den zum Bau benötigten Teil
des Schulhofes bieten würde.
Alle Kosten und Stempel des Kaufangebotes, der Annahme, der
Auflassung sowie der Eintragung der Eigentumsveränderung im Grund
buch und die Grunderwerbssteuer hat die Stadt zu übernehmen. Die
Wertzuwachssteuer trägt der Verkäufer.
Wir halten den geforderten Kaufpreis für angemessen und haben im
Einvernehmen mit den Bczirkskörperschaften von Schöneberg und unserem
Grundcigcntumsausschuß dem Erwerb der Parzelle zugestimmt.
Wir bitten zu beschließen:
Tie Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf einer 188 qm großen
Parzelle des Grundstücks Erfurter Str. 2 in Schöneberg zu den in der
Magistratsvorlagc vom 10. Dezember 1928 bezeichneten Bedingungen aus
Mitteln des Grunderwerbsstocks einverstanden.
Berlin, den 10. Dezember 1928.
Magistrat.
Böß. Bus ch.
8t. V. 28. — B. III. 2. — Bez. 11.
1023. Vorlage (Fin. VIII. i Grd.) — zur Beschlußfassung — über den
Erwerb von 1454 qm Straßenland zum Ausbau der Ringbahn
straße in Tcmpclhof zwischen der Berliner und Schöneberger
Straße, evtl, im Wege der Enteignung.
Zu dem demnächst notwendig werdenden Ausbau der Ringbahnstraßc
in Tcmpclhof zwischen der Berliner und Schöneberger Straße sind seitens
der Stadt noch 578 qm Straßenland vom Militärfiskus gegen Entgelt
zu erwerben. In dem zwischen der früheren Gemeinde Tempelhof und
dem Reichsmilitärfiskus abgeschlossenen Vertrage vom 23.Z24. Sept. 1919
ist der Kaufpreis für dieses Straßenland auf 6 M je qm festgesetzt
worden.
Es sind mithin au den Fiskus 578 qm äGJ= 3468 Ml zu zahlen.
Ferner sind zu erwerben insgesamt 876 qm von 7 verschiedenen Eigen
tümern.
Wir halten einen Kaufpreis von 8 Mi je qm für angemessen. Die
mit den Anliegern wegen freihändigen Ankaufs eingeleiteten Verhandlun
gen haben bisher zu keinem Ergebnis geführt. Zum Teil weigern sie