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1012. Vorlage (Fin. III, 12) — zur Beschlußfassung —, betr. die Geneh
migung der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen der
Sparkasse der Stadt Berlin und der Berliner Stadtbank für das
Geschäftsjahr 1927.
Beifolgend übersenden wir die von uns genehmigten Bilanzen sowie
die Gewinn- und Vcrlustrechnungen der Sparkasse der Stadt Berlin und
der Berliner Stadtbank für das Geschäftsjahr 1927. Nach dem in be
glaubigter Abschrift beiliegenden Bericht der H. Pr. St. vom 13. November
1928 bestehen gegen ihre endgültige Feststellung keine Bedenken.
Die Gewinn- und Verlustrechnungen schließen ab:
für die Sparkasse mit einem Reingewinn von . . . 894 629,27 Mi
für die Stadtbank mit einem Reingewinn von.... 1 385 688,68 „
Die Bilanzen schließen auf beiden Seiten ab:
für die Sparkasse mit 269 871792,45 „
und für die Stadtbank mit 167 671 948,92 „
Wir bitten um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung genehmigt die Bilanzen sowie die Gewinn- und
Verlustrechnungen der Sparkasse der Stadt Berlin und der Berliner
Stadtbank für das Geschäftsjahr 1927.
Berlin, den 7. Dezember 1928.
Magistrat.
Büß. Dr. Lange.
8t. V. 28. — 8. X. 1.
1013. Vorlage (Tief. I. A. 3)— zur Beschlußfassung —, betr. Enteignung
von 2840 qm Gelände des Garnisonfriedhofs zwecks Verbreiterung
der Flughafenstratze.
Wie aus unserer Vorlage vom 3. November 1928 — Drucks. 886 —
hervorgeht, besteht zwischen der Stadt und den zuständigen Reichsstellen
Einvernehmen über die Abtretung eines etwa 14 m breiten Streifens des
Garnisonfriedhofcs zur Verbreiterung der Flughafenstraße gegen Her
gäbe städtischen Geländes auf der Ostseite zur Erweiterung des Fried
hofes. Ta aber das abzutretende Friedhofsgelände mit Grabstellen belegt
ist, bedarf es trotz der Bereitwilligkeit des Reichswehrministeriums der
Enteignung, um die Eigentümer der Grabstellen zu einer Umlegung der
Gräber zwingen zu können, was im Verhandlungswege bisher nicht
durchweg gelungen ist. Wir haben daher am 21. November die Enteignung
beschlossen und bitten die Versammlung, zu beschließen:
Die Versammlung beschließt die Enteignung einer Fläche von etwa
2849 qm des Garnisonfricdhofs an der Flughafcnstraße für die Verbreite
rung dieser Straße.
Berlin, den 11. Dezember 1928.
Magistrat.
B öß. Hahn.
8t. V. 28. — 8. III. 2. — Bez. 14.
1014. Vorlage (Ties. I. A) — zur Beschlußfassung —, betr. Enteignung von
Straßenland in der Pfarrstraße in Lichtcnberg.
Die Pfarrstraße in Berlin-Lichtenberg ist zwischen der Frankfurter
Allee und dem Verbindungsweg auf einer Länge von rund 106 m nur
zur Hälfte freigelegt, während die andere Hälfte eingezäunt ist und als
Lagerplatz Verwendung findet. Wiederholt sind infolge der Enge der
Pfarrstraße und der Unübersichtlichkeit zur Frankfurter Allee Zusammen
stöße erfolgt. Die Freilegung des genannten Straßenlandes ist daher
infolge des ständig steigenden Verkehrs unbedingt erforderlich geworden.
Auch hat der Herr Polizeipräsident, Polizeiamt Lichtenberg, sich aus ver-
kchrspolizeilichen Gründen veranlaßt gesehen, eine Aufforderung zur um
gehenden Freilegung an das Bezirksamt zu richten, um den bestehenden
Zustand so schnell wie möglich zu beseitigen.
Mit dem Eigentümer des Grundstückes ist längere Zeit wegen Erwerb
des Straßenlandes und wegen evtl. Uebernahme des Restgrundstückes
verhandelt worden. Er hat jedoch einen Erwerbspreis gefordert, der
nicht im entferntesten im Verhältnis zu dein Borkriegswert steht. Auch
für die Abtretung des Ttraßcnlandes allein fordert er ungefähr den
gleichen Preis je Quadratmeter wie für das Grundstück. Um weitere
größere Unglücksfälle zu vermeiden, ist das Enteignungsverfahren einzu
leiten.
Wir haben der Enteignung zugestimmt und bitten zu beschließen:
Die Versammlung ist init der Enteignung des auf dem vorgelegien
Lageplan des Bezirksvermessungsamtes Berlin-Lichtenberg vom 31. Mai