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Volume No. 35 (972-1002), 1928/12/07

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

Die in Abteilung II eingetragenen Lasten, wie auch die auf dem 
Grundstück ruhende Rentenbankgrundschuld für die Deutsche Renten- 
bank'Kreditanstalt zu Berlin, wird von der Käuferin ohne Anrechnung 
auf den Kaufpreis mit übernommen. 
8 4. 
Die Aebergabe des Gutes an die Käuferin erfolgt binnen einer 
Woche nach .Kaufangebotsannahme. 
8 S. 
Für die Größe des Gutes und den Zustand des Gutes sowie der 
Gebäude und alles, was auf dem Gute sich befindet und mit übergeben 
wird, übernimmt der Verkäufer keinerlei Garantie. 
8 6. 
Die Auslastung des Gutes erfolgt gleichzeitig mit der Annahme 
des Kaufangebotes. Die Auslastung und die Annahme des Kaufangebotes 
soll vor dem Herrn Vorsteher des Kulturamtes Berlin-Teltow erfolgen, 
da das Gut zu Siedlungszwecken erworben wird. 
8 7. 
Sämtliche Lasten, Steuern, Verpflichtungen und Zinsen, die das 
Gut Damsdorf betreffen, geben vom Tage der Uebernahme an die 
Käuferin über. Die Käuferin übernimmt ferner die laufenden Pacht 
verträge, die mit dem Kauf des Gutes als gekündigt zu betrachten 
sind- Ferner sind mit zu übernehmen sämtliche laufenden Tarifverein 
barungen mit den Deputats- und freien Arbeitern, die laufende Verein 
barung mit dem Inspektor Hör st mann und dem Oberschweizer, ferner 
wird auch mit übernommen, ein mit dem Gärtner A. Kerger in 
Werder abgeschlostener Vertrag, der die Anpflanzung von rund Mor 
gen Maiblumen betrifft. 
8 8. 
Sämtliche Kosten dieses Vertrages und seiner Ausführung, einschließ 
lich der Gebühren und Stempel, die Kosten für die Auslastung und 
die Grundbuchumschreibung, wie die Grunderwerbssteuer nebst Zu 
schlägen, gehen zu Lasten der Käuferin, soweit diese nicht davon befreit 
ist. Die etwa zu zahlende Wertzuwachssteuer trägt der Verkäufer. 
Bei Annahme des Kaufangebotes stellen Verkäufer und Käuferin 
den Antrag, gemäß 8 29 des Reichssiedlungsgesetzes vom 11. August 
1919, auf Befreiung von sämtlichen Gebühren, Kosten und Steuern. 
8 9. 
Der Verkäufer erklärt nach Belehrung über die Strafbestimmungen, 
gemäß der 8. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Industrie 
belastung vom 27. April 1926, daß das verkaufte Grundstück nicht zur 
Industriebelastung herangezogen ist. 
8 10. 
Alle Rechte, welche der Stadt Berlin durch dieses Kaufangebot 
eingeräumt werden, können nicht übertragen, beziehungsweise nicht an 
einen Dritten abgetreten werden. 
Diese Verhandlung ist dem Erschienenen in Gegenwart des unter 
zeichneten Kulturamtsvorstehers vorgelesen, von ihm genehmigt und 
wie folgt eigenhändig unterschrieben 
gez. Emil Marschalleck, 
gez. Horst Philipp, 
Regierungs- und Kulturrat. 
Zu 998. 
Vorlage Damsdorf. 
Ausgaben: 
Kaufpreis 
Zu- und Umbauten: 
4 Arbeiterstellen je 3000 Ml .. . 12 000 Ml 
3 Bauern je 10 000 30 000 „ 
Restgut .......... 15000 „ 
Neubauten: 
60 Gärtnerstellen je 10 000 Ml . . 600 000 Ml 
10 Gärtnerstellen je 10000 Mi . . 100000 „ 
6 Arbeiterstellen je 8000 Ml . . . 48000 „ 
5 Handwerker je 12 000 Ml . . . 60 000 „ 
3 Bauern je 18 000 Ml _54 000_„_ 
6 Krautbauern je 14 000 Ml . . . 84 000 „ 
Anlage 2. 
625 000 m 
57 000 „ 
946000 „
	        
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