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ve r vr dnetenversammlung vom 4. Oktober 1928 — Prot. Nr. 7 —
über die Bereitstellung von 15000 000 Jt.H zum Wohnungsbau haben
wir im Einvernehmen mit der Deputation für das Siedlungs- und
Wohnungswesen die Ausführung je zur Hälfte der Gemeinnützigen
Baugesellschaft Berlin-Heerstraße m. b. H. und der Heimstätten
gesellschaft Primus m. b. H. übertragen. Es sollen zusammen ca.
3100 Wohnungen, und zwar ca. 50«'« : IV*, 30«/« : 2*/» und je 10«-»
zu 3V* und 4Vs Zimmerwohnungen errichtet werden.
Die für den Bau erforderlichen Terrains werden durch die
Gesellschaften von der Stadt käuflich erworben.
Der Gemeinnützigen Ballgesellschaft Berlin-Heerstraße wird das
auf dem anliegenden Plan I rot umrandete, zwischen der Mäckeritz-
straße und Jungfern Heide in Charlottenburg belegen« Terrain von
etwa 255 600 gm Bruttoland zum Preise von 3,50 SLH je Quaorat-
meter für etwa 894 <>00 MM zur Verfügung gestellt.
Die Heimstättengesellschaft Primus übernimmt die auf dem an
liegenden Plan II in blau angelegten, an der Schillerpromenade,
Kerner und Teichstraße in Reinickendorf belegenen Terrains zu den
im Plan eingezeichneten Kaufpreisen und zwar
ca. 25000 qm ä 10 .AM ---- für ca. 250000 SfUl,
ca. 30 200 qm ä 8 MM — für ca. 241 600 MM,
ca. 68013 qm ä 4 AM ~ für ca. 272 050 :-fLM
zus. ca. 123 213 qm --- für ca. 763 650 MM.
Die endgültigen Kaufpreise werden nach der katastermäßig fest
gestellten Flächengröße festgestellt und sind vor der Auflassung bar zu
zahlen. Die Käufer haben alle Kosten des Vertrages und seiner Aus
führung, sowie die zmn Kaufverträge und den Ausfertigungen er
forderlichen Stempel und Stenern, ausschl. der Wertzuwachssteuer,
zu tragen.
Wir halten die Kaufpreise für angemessen und haben im Ein
vernehmen mit dem Grundeigentumsausschuß dem Verkauf zugestimmt.
Wir bitten zu beschließen:
Die* Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf von ca.
255 600 qm Gelände an die Gemeinnützige Baugesellschaft Berlin-
Heerstraße m. b. H. und von ca. 123 213 qm an die Hsimstätten-
gesellschast Primus m. b. H. für Wohnungsbauzwecke zu den in
der Magistratsvorlage vom 30. November 1928 bezeichneten Be
düngungen und mit der Vereinnahmung des Erlöses beim Grund
erwerbsstock einverstanden.
Berlin, den 30. November 1928.
Magistrat.
B ö ß. Bus ch.
8t. V. 28. — B. III. 2. Bez. 7.
982. Vorlage (Fin. VIII, 2. Ord.) — zur Beschlußfassung — über
den Erwerb des zum Lehniner Platz in Wilmersdorf erforder
lichen Geländes im Wege der Enteignung.
Nach dem unter dem 25. November 1895 förmlich festgestellten
Bebauungsplan ist das zwischen dem Kurfürstendamm, der Küstriner
Straße und der Cicerostraße in Wilmersdorf liegende unbebaute
(Keländedreieck als Platzland für den Lehniner Platz ausgewiesen.
Dieses Grundstück ist Eigentum der Platzvcrwertungs-G. m. b. H.
Marks & Jung in Lichtenberg, die es zur Abhaltung von Wochen
märkten benutzt. Schon die frül>ere Stadt Wilmersdorf hatte die
Enteignung des Geländes eingeleitet; das Verfahren wurde al'er
infolge des Krieges eingestellt. Die gegenwärtige Benutzung des
Geländes zu Marktzwecken hat der Anwohnerschaft des Kurfürsten
damms erneut Anlaß zu berechtigten Klagen gegeben, so daß eine
Aenderung des gegenwärtigen Zustandes unbedingt erforderlich ist.
Es ist u. E. an der Zeit, den im Bebauungsplan vorgesehenen
Lehniner Platz nunmehr anzulegen und mit Rücksicht darauf, daß
er- an eine der belebtesten Pracht- und Berkehrsstraßen angrenzt,
als Schmuckplatz auszugestalten. Hierzu ist jedoch zunächst der Erwerb
des Grund und Bodens durch die Stadt Berlin erforderlich.
Die zu erwerbende Grundfläche, die als selbständiges Grund
stück im Grundbuche von Berlin-Wilmersdorf, Band 28, Blatt 862,
eingetragen ist, hat einen Flächeninhalt von 996 qm = 70,22 qR.
Die mit der Eigentümerin geführten Verhandlungen wegen Ueber
eignung des Grundstücks sind an den hohen Forderungen der Eigen
tümerin gescheitert; es besteht daher nur die Möglichkeit, das Grund
stück im Enteignungsversahren zu erwerben.