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Volume No. 5 (112-139), 1928/02/03

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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grundbahn aus Konstruktionsgründen (leichtere Ueberführung der Quel 
leitungen, Verlegung der Ein- und Ausgänge in die Bürgersteige anstatt 
wie bisher in die Mitte des Fahrdammes) jetzt so tief gelegt wird, daß 
noch genügend Raum über dieser für einen Leitungskanal vorhanden ist. 
In Frage kommt von den im Bau befindlichen Untergrundbahnlinien 
zunächst die Strecke in der Königstraße zwischen Jüdenstraße und Stadt 
bahn und die Frankfurter Allee zwischen Landsberger Straße und 
Lichtenberg-Ost. Die Kosten für diese 5,6 km langen Strecken belaufen sich 
auf rd. 3,6 Millionen Reichsmark oder auf 640 Reichsmark pro lfd. Meter. 
Bei einer nutzbaren Querschnittsfläche des Kanals von rd. 11 gm be 
tragen die Baukosten rd. 58,— Ml pro Quadratmeter und lfd. Meter 
Kanal. Unter der Annahme einer Verzinsung und Amortisation der Bau 
kosten von 10 v. H. würde die jährliche Miete pro Quadratmeter und lfd. 
Meter Kanal 5,8 Ml betragen. 
Die in Frage kommenden Leitungsverwaltungen wie Reichspost, Städt. 
Elektr. Werke, Wasserwerke und Truckrohrleitungen der Stadtentwässe 
rung, haben die genannten Schwierigkeiten und Uebelstände bei den 
Leitungsverlcgungen anerkannt und den Plan, ihre Leitungen in einen 
besonderen begehbaren Kanal verlegen zu können, mit besonderer Ge 
nugtuung begrüßt. Es kann damit gerechnet werden, daß die Verzinsung 
und Amortisation des Baukapitals zum großen Teil durch die Benutzungs 
gebühren der Leitungsvcrwaltungen aufgebracht wird. 
Eine baldige Entscheidung ist dringend erforderlich, da die Bau 
arbeiten auf den genannten Strecken bereits im Gange sind und eine 
Einstellung der Arbeiten wegen der damit verbundenen großen Kosten 
und der Entlassung von Arbeitskräften nicht in Frage kommen kann. 
Wir bitten, der Vorlage zuzustimmen und zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Bau von Leitungskanälen in 
der Königstraßc und Frankfurter Allee einverstanden und bewilligt die 
hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 3,6 Millionen Reichsmark aus 
Anleihemitteln. 
Berlin, den 21. Januar 1928. 
Biagistrat. 
B ö ß. Hahn. 
8t. V. 28. — 8. VII. 2. 
117. Vorlage (Tie!. Vw. 3) — zur Beschlußfassung — wegen Bewilligung 
von 240 000 Ml für den Bau einer 220 m langen massiven Ufer- 
mauer am Ufer II des Spandauer Südhafens aus Vorbehaltsmitteln 
1927 Kap. XIX, 4 Titel XIV, Post 2. 
Auf Grund der Stadtverordnetenvorlagc Nr. 708 vom 11. Oktober 
1927 sind durch Beschluß vom 20. Oktober 1927 — Prot. Nr. 7 — für 
den Bau einer 130 m langen massiven Ufermauer anr Ufer II des Span 
dauer Südhafens unterhalb der Schulcnburgbrücke 160 000 Ml aus Vor 
behaltsmitteln 1927 bewilligt worden. 
Der sehr starke Frost im Monat Dezember 1927 hat den Verfall der 
Ufermauer derart beschleunigt, daß die Wiederherstellung in einer Länge 
von 175 m statt 130 m erforderlich ist. Die entstehenden Mehrkosten be 
tragen 40 000 Ml für die der Haushalt 1927 noch hätte in Anspruch 
genommen werden müssen. 
Von der hieran anschließenden Strecke für die im Haushaltsentwurf 
1928 800 000 Ml vorgesehen sind, sind wegen des nicht mehr aufzuhalten 
den Verfalls sofort 175 m durch eine zuverlässige Kaimauer zu ersetzen. 
Hierfür find 200 000 Ml erforderlich. 
Wir ersuchen, die erforderlichen 240 000 Ml noch aus Vorbehalts 
mitteln 1927 zu bewilligen, wodurch der Etüt 1928 um 240 000 Ml ent 
lastet wird und bitten zu beschließen: 
Die Versammlung stimmt in Ergänzung des Beschlusses vom 
20. Oktober 1927 — Prot. Nr. 7 — dem Bau einer massiven Ufermauer 
am Ufer II des Spandauer Südhafens unterhalb der Schulenburgbrücke 
um weitere 220 Meter zu und bewilligt die erforderlichen Kosten von 
240 000 Ml aus Vorbehaltsmittcln 1927, die aus Kap. XIX, 4 Titel XIV, 
Post 2 zu zahlen sind. Mit dem Bau ist sofort zu beginnen. 
Berlin, den 21. Januar 1928. ^ 
Magistrat. 
Böß. Hahn. 
8t. V. 28. - 8. III. 2. - Bez. 8.
	        
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