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grundbahn aus Konstruktionsgründen (leichtere Ueberführung der Quel
leitungen, Verlegung der Ein- und Ausgänge in die Bürgersteige anstatt
wie bisher in die Mitte des Fahrdammes) jetzt so tief gelegt wird, daß
noch genügend Raum über dieser für einen Leitungskanal vorhanden ist.
In Frage kommt von den im Bau befindlichen Untergrundbahnlinien
zunächst die Strecke in der Königstraße zwischen Jüdenstraße und Stadt
bahn und die Frankfurter Allee zwischen Landsberger Straße und
Lichtenberg-Ost. Die Kosten für diese 5,6 km langen Strecken belaufen sich
auf rd. 3,6 Millionen Reichsmark oder auf 640 Reichsmark pro lfd. Meter.
Bei einer nutzbaren Querschnittsfläche des Kanals von rd. 11 gm be
tragen die Baukosten rd. 58,— Ml pro Quadratmeter und lfd. Meter
Kanal. Unter der Annahme einer Verzinsung und Amortisation der Bau
kosten von 10 v. H. würde die jährliche Miete pro Quadratmeter und lfd.
Meter Kanal 5,8 Ml betragen.
Die in Frage kommenden Leitungsverwaltungen wie Reichspost, Städt.
Elektr. Werke, Wasserwerke und Truckrohrleitungen der Stadtentwässe
rung, haben die genannten Schwierigkeiten und Uebelstände bei den
Leitungsverlcgungen anerkannt und den Plan, ihre Leitungen in einen
besonderen begehbaren Kanal verlegen zu können, mit besonderer Ge
nugtuung begrüßt. Es kann damit gerechnet werden, daß die Verzinsung
und Amortisation des Baukapitals zum großen Teil durch die Benutzungs
gebühren der Leitungsvcrwaltungen aufgebracht wird.
Eine baldige Entscheidung ist dringend erforderlich, da die Bau
arbeiten auf den genannten Strecken bereits im Gange sind und eine
Einstellung der Arbeiten wegen der damit verbundenen großen Kosten
und der Entlassung von Arbeitskräften nicht in Frage kommen kann.
Wir bitten, der Vorlage zuzustimmen und zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Bau von Leitungskanälen in
der Königstraßc und Frankfurter Allee einverstanden und bewilligt die
hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 3,6 Millionen Reichsmark aus
Anleihemitteln.
Berlin, den 21. Januar 1928.
Biagistrat.
B ö ß. Hahn.
8t. V. 28. — 8. VII. 2.
117. Vorlage (Tie!. Vw. 3) — zur Beschlußfassung — wegen Bewilligung
von 240 000 Ml für den Bau einer 220 m langen massiven Ufer-
mauer am Ufer II des Spandauer Südhafens aus Vorbehaltsmitteln
1927 Kap. XIX, 4 Titel XIV, Post 2.
Auf Grund der Stadtverordnetenvorlagc Nr. 708 vom 11. Oktober
1927 sind durch Beschluß vom 20. Oktober 1927 — Prot. Nr. 7 — für
den Bau einer 130 m langen massiven Ufermauer anr Ufer II des Span
dauer Südhafens unterhalb der Schulcnburgbrücke 160 000 Ml aus Vor
behaltsmitteln 1927 bewilligt worden.
Der sehr starke Frost im Monat Dezember 1927 hat den Verfall der
Ufermauer derart beschleunigt, daß die Wiederherstellung in einer Länge
von 175 m statt 130 m erforderlich ist. Die entstehenden Mehrkosten be
tragen 40 000 Ml für die der Haushalt 1927 noch hätte in Anspruch
genommen werden müssen.
Von der hieran anschließenden Strecke für die im Haushaltsentwurf
1928 800 000 Ml vorgesehen sind, sind wegen des nicht mehr aufzuhalten
den Verfalls sofort 175 m durch eine zuverlässige Kaimauer zu ersetzen.
Hierfür find 200 000 Ml erforderlich.
Wir ersuchen, die erforderlichen 240 000 Ml noch aus Vorbehalts
mitteln 1927 zu bewilligen, wodurch der Etüt 1928 um 240 000 Ml ent
lastet wird und bitten zu beschließen:
Die Versammlung stimmt in Ergänzung des Beschlusses vom
20. Oktober 1927 — Prot. Nr. 7 — dem Bau einer massiven Ufermauer
am Ufer II des Spandauer Südhafens unterhalb der Schulenburgbrücke
um weitere 220 Meter zu und bewilligt die erforderlichen Kosten von
240 000 Ml aus Vorbehaltsmittcln 1927, die aus Kap. XIX, 4 Titel XIV,
Post 2 zu zahlen sind. Mit dem Bau ist sofort zu beginnen.
Berlin, den 21. Januar 1928. ^
Magistrat.
Böß. Hahn.
8t. V. 28. - 8. III. 2. - Bez. 8.