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114. Vorlage (Tief. Vw. 3) — zur Beschlußfassung — wegen Bewilligung
von 22 000 JM für den Erwerb von Stratzenland zum Ausbau der
Lichtenrader Chaussee zwischen Buckower Chaussee und Umgehungs
straße — Bezirk Tempelhof —.
Anbei 1 UebersichtsPlan, um dessen Rückgabe wir bitten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 6. Oktober 1927 —
Prot. Nr. 16 — die Enteignung des zum Ausbau der Lichtenrader Chaussee
erforderlichen Geländes — Bezirk Tempelhof — beschlossen.
Von einigen Anliegern haben wir verbindliche Angebote erhalten,
die annehmbar sind. Wir haben die für diese Angebote erforderliche
Summe von 22 000 JM aus Vorbehaltsmitteln 1927 bewilligt und bitten
zu beschließen:
Die Versammlung bewilligt für den Erwerb des Geländes zum Aus
bau der Lichtenrader Chaussee zwischen Buckower Chaussee und Um
gehungsstraße — Bezirk Tempelhof — 22 000 JM. Die Summe ist aus
Vorbehaltsmitteln 1927 Kap. XIX, 4 Tit. XIV, Post 2 zu zahlen.
Berlin, den 27. Januar 1928.
Magistrat.
Böß. Hahn.
8t. V. 28. - 8. III. 2. - Bez. 13.
113. Vorlage (Tief. 2/Schu — 32) — zur Beschlußfassung — über die
Bereitstellung von 75 WO JM für die Beleuchtung der Straßenschutz
inseln aus Vorbehaltsmitteln 1927.
Bereits im Frühjahr 1927 haben wir die Bezirksämter veranlaßt, für
ausreichende Beleuchtung der Schutzinseln in den Straßen zu sorgen.
Dies ist auch, soweit es sich ohne erhebliche Sonderkosten durch Maß
nahmen an der vorhandenen allgemeinen Straßenbeleuchtung ermög
lichen ließ, geschehen. Wir halten es jedoch für geboten, darüber hinaus
an etwa 40 Schutzinseln eine Sonderbeleuchtung in der Form niedriger
Leuchtsäulen, die am Tage Prellpfosten darstellen, anzubringen, um jeg
liche Verantwortung für Unfälle auszuschließen. Es wird bei dieser Ge
legenheit bemerkt, daß die beiden Unfälle in der Lindenstraße im Herbst
v. Jahres in dem einen Falle nachgewiesenermaßen und in dem anderen
mit großer Wahrscheinlichkeit auf Trunkenheit der Chauffeure zurück
zuführen sind.
Die Kosten für die Beleuchtung der 40 Schutzinseln werden auf
75 000 JM veranschlagt. In diesen 40 Inseln sind nicht die Schutzinseln
der Straßenbahn an den Haltestellen einbegriffen, die von der Straßen-
bahn-Betriebs-G. m. b. H. selbst und auf ihre Kosten beleuchtet werden,
was von der Gesellschaft bereits in Angriff genommen ist. Wir werden
die Kosten als unmittelbare Polizeikosten vom Staate zurückfordern.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung bewilligt für die Beleuchtung von Straßenschutz
inseln durch besondere Leuchtsäulen den Betrag von 75 000 JM aus
Vorbehaltsmitteln 1927 Kap. XIX, 4 Tit. XIV, Post 2.
Berlin, den 25. Januar 1928.
Magistrat.
Böß. Hahn.
8t. V. 28. — B. VII. 2.
116. Vorlage (Tief. 1A 5) — zur Beschlußfassung —, betr. Bau von
Leitungskanälen über der Untergrundbahn in der Königstraße und
in der Frankfurter Allee.
Die Unterbringung der Versorgungsleitungen in den Haupt
verkehrsstraßen gestaltet sich immer schwieriger. Die Reichspostverwaltung
und die städt. Elektrizitätswerke müssen ihre Anlagen gerade in diesen
Straßen ständig erweitern. Der zunehmende Kraftwagenverkehr be
ansprucht für Fahrdämme und Straßenbahnkörper soviel Raüm, daß
selbst bei Straßenbreiten von 34 m nur eine Breite von etwa je 5 m
für die Bürgersteige, die normalerweise zur Aufnahme der Versorgungs
leitungen dienen sollen, übrig bleibt. Im Zusammenhange damit stehen
die immer wiederkehrenden Klagen der Oeffentlichkeit über die fort
währenden leider unvermeidlichen Ausgrabungen der Straße und die
damit verbundenen Verkehrsbehinderungen und Schädigungen der An
lieger und Geschäftsinhaber.
Um diesen Mißständen zu begegnen, wird beabsichtigt, zugleich mit
dem Bau von Untergrundbahnen über diesen einen begehbaren Kanal
einzubauen, in dem Versorgungsleitungen untergebracht werden können.
Der Einbau dieses Leitungskanals, läßt sich zugleich mit dem Untergrund
bahnbau verhältnismäßig einfach und billig ausführen, da die Unter-