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Volume No. 5 (112-139), 1928/02/03

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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114. Vorlage (Tief. Vw. 3) — zur Beschlußfassung — wegen Bewilligung 
von 22 000 JM für den Erwerb von Stratzenland zum Ausbau der 
Lichtenrader Chaussee zwischen Buckower Chaussee und Umgehungs 
straße — Bezirk Tempelhof —. 
Anbei 1 UebersichtsPlan, um dessen Rückgabe wir bitten. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 6. Oktober 1927 — 
Prot. Nr. 16 — die Enteignung des zum Ausbau der Lichtenrader Chaussee 
erforderlichen Geländes — Bezirk Tempelhof — beschlossen. 
Von einigen Anliegern haben wir verbindliche Angebote erhalten, 
die annehmbar sind. Wir haben die für diese Angebote erforderliche 
Summe von 22 000 JM aus Vorbehaltsmitteln 1927 bewilligt und bitten 
zu beschließen: 
Die Versammlung bewilligt für den Erwerb des Geländes zum Aus 
bau der Lichtenrader Chaussee zwischen Buckower Chaussee und Um 
gehungsstraße — Bezirk Tempelhof — 22 000 JM. Die Summe ist aus 
Vorbehaltsmitteln 1927 Kap. XIX, 4 Tit. XIV, Post 2 zu zahlen. 
Berlin, den 27. Januar 1928. 
Magistrat. 
Böß. Hahn. 
8t. V. 28. - 8. III. 2. - Bez. 13. 
113. Vorlage (Tief. 2/Schu — 32) — zur Beschlußfassung — über die 
Bereitstellung von 75 WO JM für die Beleuchtung der Straßenschutz 
inseln aus Vorbehaltsmitteln 1927. 
Bereits im Frühjahr 1927 haben wir die Bezirksämter veranlaßt, für 
ausreichende Beleuchtung der Schutzinseln in den Straßen zu sorgen. 
Dies ist auch, soweit es sich ohne erhebliche Sonderkosten durch Maß 
nahmen an der vorhandenen allgemeinen Straßenbeleuchtung ermög 
lichen ließ, geschehen. Wir halten es jedoch für geboten, darüber hinaus 
an etwa 40 Schutzinseln eine Sonderbeleuchtung in der Form niedriger 
Leuchtsäulen, die am Tage Prellpfosten darstellen, anzubringen, um jeg 
liche Verantwortung für Unfälle auszuschließen. Es wird bei dieser Ge 
legenheit bemerkt, daß die beiden Unfälle in der Lindenstraße im Herbst 
v. Jahres in dem einen Falle nachgewiesenermaßen und in dem anderen 
mit großer Wahrscheinlichkeit auf Trunkenheit der Chauffeure zurück 
zuführen sind. 
Die Kosten für die Beleuchtung der 40 Schutzinseln werden auf 
75 000 JM veranschlagt. In diesen 40 Inseln sind nicht die Schutzinseln 
der Straßenbahn an den Haltestellen einbegriffen, die von der Straßen- 
bahn-Betriebs-G. m. b. H. selbst und auf ihre Kosten beleuchtet werden, 
was von der Gesellschaft bereits in Angriff genommen ist. Wir werden 
die Kosten als unmittelbare Polizeikosten vom Staate zurückfordern. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung bewilligt für die Beleuchtung von Straßenschutz 
inseln durch besondere Leuchtsäulen den Betrag von 75 000 JM aus 
Vorbehaltsmitteln 1927 Kap. XIX, 4 Tit. XIV, Post 2. 
Berlin, den 25. Januar 1928. 
Magistrat. 
Böß. Hahn. 
8t. V. 28. — B. VII. 2. 
116. Vorlage (Tief. 1A 5) — zur Beschlußfassung —, betr. Bau von 
Leitungskanälen über der Untergrundbahn in der Königstraße und 
in der Frankfurter Allee. 
Die Unterbringung der Versorgungsleitungen in den Haupt 
verkehrsstraßen gestaltet sich immer schwieriger. Die Reichspostverwaltung 
und die städt. Elektrizitätswerke müssen ihre Anlagen gerade in diesen 
Straßen ständig erweitern. Der zunehmende Kraftwagenverkehr be 
ansprucht für Fahrdämme und Straßenbahnkörper soviel Raüm, daß 
selbst bei Straßenbreiten von 34 m nur eine Breite von etwa je 5 m 
für die Bürgersteige, die normalerweise zur Aufnahme der Versorgungs 
leitungen dienen sollen, übrig bleibt. Im Zusammenhange damit stehen 
die immer wiederkehrenden Klagen der Oeffentlichkeit über die fort 
währenden leider unvermeidlichen Ausgrabungen der Straße und die 
damit verbundenen Verkehrsbehinderungen und Schädigungen der An 
lieger und Geschäftsinhaber. 
Um diesen Mißständen zu begegnen, wird beabsichtigt, zugleich mit 
dem Bau von Untergrundbahnen über diesen einen begehbaren Kanal 
einzubauen, in dem Versorgungsleitungen untergebracht werden können. 
Der Einbau dieses Leitungskanals, läßt sich zugleich mit dem Untergrund 
bahnbau verhältnismäßig einfach und billig ausführen, da die Unter-
	        
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