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in Verbindung mit Herrn Professor P o e l z i g einen (als Teil dieser
Anlage ebenfalls beigefügten) Bebauungsplan einschließlich Kosten-
zusammenstellung gefertigt hat. Dieser neue Plan für die Ausbildung
des Zwischengländcs bedeutet eine wesentliche, raummäßige Einschränkung
des den städtischen Körperschaften bei Beratung des bisherigen Vertrages
mit dem Verein Bauausstellung vorgelegten Generalbebauungsplanes für
das gesamte Gelände. Es ist dabei unter Beachtung des Beschlusses der
Stadtverordneten, wonach die Spiel- und Sportplatzanlagen südlich des
ehemaligen Bahneinschnittes zunächst erhalten bleiben sollen, die Erschlie
ßung des Ausstellungs-Zwischengeländes im wesentlichen auf das Gelände
nördlich des ehemaligen Bahneinschnittes beschränkt. Hierdurch wird —
außer der durch diese Einschränkung erreichten wesentlichen Herabsetzung
der Erschließungskosten für dieses bedeutend kleinere Gelände — die In
anspruchnahme nur eines geringfügigen Teiles eines einzelnen Platzes der
gesamten Sportanlage in einer geringen, die weitere Benutzung dieses
Sportplatzes nicht ausschließenden Tiefe gewährleistet. Bei der Durch
führung dieses Planes handelt es sich nicht nur um eine ausstellungs-
pvlitische Ausgabe ersten Ranges, die die Reichshauptstadt mit einem
Schlage auf dem Gebiet des Ausstellungs- und Messewesens in ihrer Ent
wicklung um ein ganz beträchtliches Stück weiterbringen kann, sondern
darüber hinaus um eine große städtebauliche Aufgabe des neuen Berlin,
die mit der Erstellung dieser großzügigen Ausstcllungsanlage dem Witz-
lebener Gelände erst den bisher fehlenden landschaftlich reizvollen, künst
lerisch ausgebildeten Rahmen bringt. Tie hierdurch notwendigen Ge
ländeerschließungskosten zur Schaffung eines, auch allgemeinen kommu
nalen Zwecken dienenden, Volkserholungsparkes großen Stiles nach
modernen gartenbaukünstlerischen Gesichtspunkten, können sich, wenn auch
nicht von heute auf inorgen, so doch auf lange Sicht gesehen, für die wirt
schaftliche und kulturelle Entwicklung Berlins bestimmt bezahlt machen;
denn zweifellos wird damit eine Plattform geschaffen, aus der sich auch
nach dem Jahre 1930 Ausstellungsveranstaltungen der verschiedensten
anderen Gewerbezweige mit Nutzen abwickeln können, für die dieser ge
schaffene neue Rahmen naturgemäß eine besondere Anziehungskraft bilden
muß. Es handelt sich älso bei dieser durch die Erschließung des Zwischen-
geländes notwendigen Investition von 8 500 000 Ml, deren Bewilligung
nach dem Urteil des Hochbauamtes auf der Grundlage der gegenwärtigen
Preise und Löhne keine Kostenüberschreitung notwendig machen wird, uni
eine Investition auf lange Sicht, die nicht von dem Standpunkte der Ver
anstaltung einer einmaligen Ausstellung betrachtet werden muß, um so
mehr, als sie neben den ausstellungspolitischen Zwecken auch noch anderen
allgemeinkommunalpolitischen Zwecken dienen kann und soll. Es können
daher diese Geländecrschlicßungskosten, die auch ohne die Bauausstellung
notwendig geworden wären, nicht auf den Etat der Bauausstellung gesetzt
werden, genau so wenig, wie man die doch einmal aufgewendeten Her
stellungskosten für die Schaffung der bestehenden Ausstellungsparks in
anderen Städten — beispielsweise des Dresdener Großen Gartens oder
des Münchener Ausstellungsparkes — auf das Konto der jeweils in den
Ausstellungsanlagcn dieser Städte stattfindenden Ausstelluugsvcranstal-
tungen setzt. Andererseits eröffnet das Berliner System der während des
ganzen Jahres einander folgenden, teilweise periodisch wiederkehrenden
Fachausstellungen und Fachmessen, abgesehen von der Nachbarschaft der
neu zur Durchführung kommenden Bauausstellung, die begründete
Aussicht, daß diese Tauernutzung während des größten Teils des Jahres,
diesem neu zu erstellenden Ausstcllungspark eine gute wirtschaftliche
Nutzung ermöglicht. Insbesondere für die erfolgreiche Entwicklung des
Gedankens der Berliner Svmmerschau, den das Ausstellungs-, Messe- und
Fremdenverkehrsamt der Stadt Berlin mit der lctztjährigcn Wochcnend-
ausstelluug und der diesjährigen Ernährung-Ausstellung verwirklicht hat,
wird die «Schaffung eines Ausstellungsparks einen beachtenswerten weiteren
Antrieb geben können.
Wir beantragen daher:
1. Dem in Anlage 2 beigefügten Entwurf eines neuen Vertrages
zwischen der Stadt Berlin und dem Verein Bauausstellung E. V. und der
darin enthaltenen Abtretung der Rechte des Vereins aus seinem bis
herigen Vertrage mit der Stadt Berlin vom 23. November 1927 an die
Gemeinnützige Berliner Messe-, Ausstellungs- und Fremdenvcrkehrs-
G. m. b. H. zuzustimmen.
2. Für die Gemeinnützige Berliner Messe-, Ausstellungs- und Frem-
denverkehrs-G. m. b. H. die Bürgschaft und Zinslast für ein von dieser
Gesellschaft aufzunehmendes Darlehn in Höhe von 5 000 000 Ml seitens
der Stadt zu übernehmen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, spätestens
6 Monate nach der Eröffnung der Bauausstellung die 5 000 000 Ml zurück
zuzahlen.