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Volume No. 33 (916-949), 1928/11/23

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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werden, da neue Einnahmequellen für diesen Zweck nicht erschlossen 
werden können. Die Bewilligung dieser 2 Millionen JtM bedeutet 
also praktisch eine Bewilligung unter Etatsüberschreitung ohne 
Deckung, d. h. die Genehmigung eines Fehlbetrages für die Haus- 
haltswirtschaft des laufenden Jahres. Der Magistrat stand vor der 
Frage, ob er die Bewilligung dieser zusätzlichen Vorbehaltsmittel 
unter der Voraussetzung, daß ein entsprechender Fehlbetrag im Haus 
halt entstehen muß, beantragen sollte, oder aber ob er von dem 
Zeitpunkt der Erschöpfung der Vorbehaltsmittel ab grundsätzlich die 
Bewilligung jeder weiteren Ausgabe aus Vorbehaltsmitteln ablehnen 
sollte. Der Magistrat glaubte die Verantwortung für eine grundsätz 
liche Ablehnung jeder weiteren Bewilligung nicht übernehmen zu 
können, sondern unter Beschränkung auf die allerdringendsten, neu 
auftretenden einmaligen Ausgaben diese der Stadtverordnetenver 
sammlung zur Beschlußfassung unterbreiten zu müssen. 
Wir beantragen daher zu beschließen: 
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erhöhung der Vor- 
behaltsmittcl der beiden städtischen Körperschaften um weitere 2 Mil 
lionen JtM durch Haushaltsüberschreitung zu. 
Berlin, den 22. November 1928. 
Magistrat. 
Böß. Dr. Lange. 
8t. V. 28. — 8. XX. 2. 
94.1. Vorlage (La. Wohl. 2 a) — zur Kenntnisnahme —, betreffend 
den Arbeiter Owege ^Erledigung des Antrages der Stadtver 
ordneten Gabel und (Ken., Beschluß der Stadtverordnetenver 
sammlung vom 14. Juni 1928 — Prot. Rr. 28 — Drucks. 480 —). 
In Erledigung eines Antrages der Stadtverordneten Gäbet und 
Genossen hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat ersucht, 
die Bestattungskosten für den am 20. Mai 1928 ersüwssenen Arbeiter 
O Wege zu übernehmen und den mittellosen Angehörigen seiner 
Familie eine angemessene lausende Unterstützung zu zahlen (Druck 
sache 480). 
Das Bezirksamt Ckmrlottenburg, das für die Betreuung der An 
gehörigen des Owege zuständig ist, hat uns berichtet, daß die Mutter 
des Erschossenen zunächst die Beerdigung ihres Sohnes auf einem 
der Charlottenburger evangelischen Friedhöfe wünschte. Der Rot- 
srontkämpferbund hatte sich dagegen bereit erklärt, selbst die Be 
erdigungskosten zu übernehmen unter der Bedingung, daß die Bei 
setzung auf dem städtischen Zentralfriedhofe erfolge. Frau Öwege gab 
nach, und so ersolgte die Bestattung auf dem Zentralfriedhof. Die 
Rechnung über die Beerdigungsgebühren wurde von den, Leiter des 
Rotsrontkämpferbundes bezahlt. Frau Owege selbst entstanden für 
die Beerdigung nachfolgende Kosten: 
Für den Sarg 120,— JtM 
Zür Sterbehemd und Kissen 5,— .HM 
Für Uebersührung nach dem Friedhof . . . 90,— Jt.K 
zusammen: 155,— JtM 
Frau Owege erhielt von der Bäckerinnungskrankenkasse 180 JtM 
Sterbegeld, es verblieben ihr also nach Bezahlung obiger Beerdigungs 
kosten noch 25,— JtM für Trauerkleidung, Blumen pp. Des weiteren 
hat auch das Bezirksamt Charlottenburg 20 JtM für den gleichen 
Zweck bewilligt. Die Beerdigungskosten sind also durch den Rotfront 
kämpferbund sowie das Sterbegeld der Krankenkasse voll gedeckt 
worden, darüber hinaus ist Frau Olvege noch ein kleiner Ncberschuß 
verblieben. 
In Verfolg des weiteren Antrages, den mittellosen Angehörigen 
der Familie des Erschossenen eine angemessene, laufende Unterstützung 
zu gewähren, hat uns das Bezirksamt Charlottenburg mitgeteilt, daß 
Owege feit Beendigung seiner Lehrzeit, Juli 1925 bis zu seineni Tode, 
überhaupt nur 6'/» Monate gearbeitet hat, so daß er niemals auch 
nur teilweise der Ernährer seiner Mutter und Geschwister war. 
Die Familie Owege w'ird von der Fürsorgcstelle für Kriegs 
Hinterbliebene, wie vor dem Tode ihres Sohnes, so auch jetzt, gleich 
allen anderen Kriegerwitwen, je nach Bedarf in der gehobenen Für 
sorge betreut. Das Gesamtmonatseinkommen der dreiköpfigen Familie 
Owege beträgt jetzt 183,70 JtM. 
Berlin, den 20. November 1928. 
. Magistrat. 
Böß. S ch oltz. 
8t. V. 28. 
6. V. 5.
	        
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