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werden, da neue Einnahmequellen für diesen Zweck nicht erschlossen
werden können. Die Bewilligung dieser 2 Millionen JtM bedeutet
also praktisch eine Bewilligung unter Etatsüberschreitung ohne
Deckung, d. h. die Genehmigung eines Fehlbetrages für die Haus-
haltswirtschaft des laufenden Jahres. Der Magistrat stand vor der
Frage, ob er die Bewilligung dieser zusätzlichen Vorbehaltsmittel
unter der Voraussetzung, daß ein entsprechender Fehlbetrag im Haus
halt entstehen muß, beantragen sollte, oder aber ob er von dem
Zeitpunkt der Erschöpfung der Vorbehaltsmittel ab grundsätzlich die
Bewilligung jeder weiteren Ausgabe aus Vorbehaltsmitteln ablehnen
sollte. Der Magistrat glaubte die Verantwortung für eine grundsätz
liche Ablehnung jeder weiteren Bewilligung nicht übernehmen zu
können, sondern unter Beschränkung auf die allerdringendsten, neu
auftretenden einmaligen Ausgaben diese der Stadtverordnetenver
sammlung zur Beschlußfassung unterbreiten zu müssen.
Wir beantragen daher zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erhöhung der Vor-
behaltsmittcl der beiden städtischen Körperschaften um weitere 2 Mil
lionen JtM durch Haushaltsüberschreitung zu.
Berlin, den 22. November 1928.
Magistrat.
Böß. Dr. Lange.
8t. V. 28. — 8. XX. 2.
94.1. Vorlage (La. Wohl. 2 a) — zur Kenntnisnahme —, betreffend
den Arbeiter Owege ^Erledigung des Antrages der Stadtver
ordneten Gabel und (Ken., Beschluß der Stadtverordnetenver
sammlung vom 14. Juni 1928 — Prot. Rr. 28 — Drucks. 480 —).
In Erledigung eines Antrages der Stadtverordneten Gäbet und
Genossen hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat ersucht,
die Bestattungskosten für den am 20. Mai 1928 ersüwssenen Arbeiter
O Wege zu übernehmen und den mittellosen Angehörigen seiner
Familie eine angemessene lausende Unterstützung zu zahlen (Druck
sache 480).
Das Bezirksamt Ckmrlottenburg, das für die Betreuung der An
gehörigen des Owege zuständig ist, hat uns berichtet, daß die Mutter
des Erschossenen zunächst die Beerdigung ihres Sohnes auf einem
der Charlottenburger evangelischen Friedhöfe wünschte. Der Rot-
srontkämpferbund hatte sich dagegen bereit erklärt, selbst die Be
erdigungskosten zu übernehmen unter der Bedingung, daß die Bei
setzung auf dem städtischen Zentralfriedhofe erfolge. Frau Öwege gab
nach, und so ersolgte die Bestattung auf dem Zentralfriedhof. Die
Rechnung über die Beerdigungsgebühren wurde von den, Leiter des
Rotsrontkämpferbundes bezahlt. Frau Owege selbst entstanden für
die Beerdigung nachfolgende Kosten:
Für den Sarg 120,— JtM
Zür Sterbehemd und Kissen 5,— .HM
Für Uebersührung nach dem Friedhof . . . 90,— Jt.K
zusammen: 155,— JtM
Frau Owege erhielt von der Bäckerinnungskrankenkasse 180 JtM
Sterbegeld, es verblieben ihr also nach Bezahlung obiger Beerdigungs
kosten noch 25,— JtM für Trauerkleidung, Blumen pp. Des weiteren
hat auch das Bezirksamt Charlottenburg 20 JtM für den gleichen
Zweck bewilligt. Die Beerdigungskosten sind also durch den Rotfront
kämpferbund sowie das Sterbegeld der Krankenkasse voll gedeckt
worden, darüber hinaus ist Frau Olvege noch ein kleiner Ncberschuß
verblieben.
In Verfolg des weiteren Antrages, den mittellosen Angehörigen
der Familie des Erschossenen eine angemessene, laufende Unterstützung
zu gewähren, hat uns das Bezirksamt Charlottenburg mitgeteilt, daß
Owege feit Beendigung seiner Lehrzeit, Juli 1925 bis zu seineni Tode,
überhaupt nur 6'/» Monate gearbeitet hat, so daß er niemals auch
nur teilweise der Ernährer seiner Mutter und Geschwister war.
Die Familie Owege w'ird von der Fürsorgcstelle für Kriegs
Hinterbliebene, wie vor dem Tode ihres Sohnes, so auch jetzt, gleich
allen anderen Kriegerwitwen, je nach Bedarf in der gehobenen Für
sorge betreut. Das Gesamtmonatseinkommen der dreiköpfigen Familie
Owege beträgt jetzt 183,70 JtM.
Berlin, den 20. November 1928.
. Magistrat.
Böß. S ch oltz.
8t. V. 28.
6. V. 5.