Path:
Volume No. 4 (97-110), 1928/01/27

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

menschlichem Ermessen unbedingt decken können. Die Neuköllner Stadt- 
bank ist aber, und das ist die Hauptsache, ihrer Zweckbestimmung 
durch Gewährung von Krediten an diejenigen Kreise der Bevölkerung, 
aus welchen in der Hauptsache die Depositen- und Spargelder stammen, 
in vollem Umfange nachgekommen, und hat damit das geschäftliche 
Leben des Bezirks Neukölln in erheblichem Maße befruchtet, sie hat 
also von sich aus keinerlei Veranlassung, die Vereinigung mit der 
Berliner Stadtbank zu wünschen. 
Für die Stadtgemeinde ist nach diesseitiger Auffassung ein wirk 
lich zwingender Grund ebenfalls nicht vorhanden; denn durch die 
Wahl und Zusammensetzung des Aufsichtsrates, der z. Zt. aus 
4 Mitgliedern des Magistrats Berlin, 
3 Mitgliedern des Bezirksamtes Neukölln, 
3 Mitgliedern der Berliner Stadtverordneten-Bersammlung 
bzw. des Bezirksamtes Neukölln und 
5 weiteren alteingesessenen ortskundigen Bürgern des Bezirks 
Neukölln 
besteht, hat die Stadtgemeinde bestimmenden Einfluß auf das Unter 
nehmen. Sie läßt dasselbe dauernd durch die Stadtrechnungskammer 
sowie durch die Rechnungsstelle des Bezirksamtes Neukölln revidieren, 
während im übrigen noch ein Beamter ständig zur Neuköllner Stadt 
bank als Revisor beurlaubt ist. Sie ist also durch diese Revisionen 
jederzeit in der Lage, sich über den Betrieb und den Gang des 
Geschäfts zu unterrichten. 
Es bleibt sonach nur noch der eine Grund übrig, ob aus der 
Eingemeindung der Stadt Neukölln nach Berlin sich die Notwendig 
keit der Vereinigung mit der Berliner Stadtbank ergibt. Bei dieser 
Frage ist zu prüfen, wie das Unternehmen bisher gearbeitet und ob 
es in jeder Beziehung seine Zweckbestimmung erfüllt hat, ferner 
ob die Bedürfnisse des Bezirks nach der Bereinigung in derselben 
Weise Berücksichtigung finden, als wie es bisher geschehen ist. 
Daß die Neuköllner Städtbank ihrer Zweckbestimmung genügt hat, 
ist oben bereits ausgeführt. Daß die Bedürfnisse des Bezirks nach 
der Bereinigung nicht in gleicher Weise wie bisher erledigt werden 
können, dürfte kaum einem Zweifel unterliegen. 
Wie bereits oben bemerkt, ist die Neuköllner Stadtbank aus dem 
Neuköllner Bankverein hervorgegangen, der als Genossenschaftsbank 
bei seiner Uebernahme bereits 45 Jahre bestanden hat. Das bei der 
Gründung der Neuköllner Stadtbank den früheren Mitgliedern des 
Neuköllner Bankvereins gegebene Versprechen, auch in Zukunft in 
weitestem Maße die geschäftlichen Beziehungen in gleicher Weise wie 
früher mit ihnen zu erledigen, hat einen großen Teil der früheren 
Mitglieder veranlaßt, der Neuköllner Stadtbank bis zum heutigen 
Tage treu zu bleiben. Es liegt nahe, anzunehmen, daß bei einer 
Vereinigung der Neuköllner Stadtbank mit der Berliner Stadtbank 
in der von der letzteren gewünschten Form sehr schnell , eine Ab 
wanderung der Kundschaft zu den anderen Niederlassungen der 
Berliner Großbanken am hiesigen Orte erfolgen oder die Gründung 
einer neuen Genossenschaftsbank zur Folge haben könnte. 
Will man aber alle vorgebrachten Gründe, die gegen eine Ver 
einigung mit der Berliner Stadtbank sprechen, nicht gelten lassen, 
dann kann sich die VereiniFling nur in der Weise vollziehen, daß 
an die Stelle der Neuköllner Stadtbank eine Einrichtung gesetzt 
wird, die unbedingt den Belangen des Bezirks Neukölln auf Kredit 
gewährung in der durch über 50 Jahre bestehenden Form in jeder 
Beziehung entspricht. 
Die durch den Unterausschuß der Berliner Stadtbank gemachten 
Vorschläge sind aber nicht im entferntesten geeignet, den bisherigen 
Geschäftsbetrieb der Neuköllner Stadtbank auch nur annähernd zu 
ersetzen. Die gemachten Vorschläge laufen auf eine völlige Zer 
schlagung des Geschäfts hinaus, ohne an dessen Stelle etwas anderes 
zu setzen, als eine einfache Girokasse, deren Aufgabe lediglich darin 
bestehen würde, von der Kundschaft Depositengelder anzunehmen und 
1>e wieder zurückzuzahlen. 
Zu den einzelnen Punkten der Vorschläge der Berliner Stadt 
bank hat der von der Neuköllner Stadtbank eingesetzte Ausschuß 
den in der Anlage beigefügten Beschluß gefaßt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.