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Volume No. 31 (875-902), 1928/11/09

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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worden, erträgliche Zustände zu schaffen. Wegen des ungenügenden Untcr- 
baus kann aber dem Pflaster der notwendige Halt nicht gegeben werden. 
Wir haben daher die Umpflasterung sofort in Angriff nehmen lassen und 
die erforderlichen Mittel von 90 000 Ml vorschußweise unter Erstattung 
aus dem Haushalt 1929 zur Verfügung gestellt. 
Wir bitten zu beschließen: 
Tie Versammlung ist mit der Umpflasterung der Glienicker Straße 
in Eöpenick einverstanden. Tie Mittel sind vorschußweise unter Erstat 
tung aus dem Haushalt 1929 Kap. III Bezirksamt Eöpenick zu zahlen. 
Berlin, den 6. November 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. Hahn. 
8t. V. 28. — B. III. 2. Bez. 16. 
889. Vorlage (Leib. 3) — zur Kenntnisnahme —, bett. Verwendung 
des der Stadt gehörigen früheren Eisschuppens am Tegeler See als 
Schülerbootshaus. 
Durch Beschluß vom 21. Juni 1928 — Prot. Nr. 17 — ersuchte die 
Versammlung uns das am Tegeler See gelegene, der Stadt gehörige 
frühere Eishaus den Schulen des Bezirks Reinickendorf als Bootshaus 
zur Verfügung zu stellen. Die Sachlage ist geprüft und folgendes fest 
gestellt worden: % 
Der fragliche Eisschuppen ist vom Bezirksamt Reinickendorf dem 
Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold vom 1. April 1928 ab vertraglich bis 
zum 31. März 1933 vermietet worden. Der Vertrag verlängert sich von 
diesem Zeitpunkte ab immer um 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vorher 
gekündigt wird. Nicht mitvcrmietet ist ein Stall und eine innerhalb des 
Schuppens an der Rückwand liegende, an Trt und Stelle näher bezeich 
nete Fläche von etwa 14X12,5 m, die zur Unterstellung von Schüler 
booten des Bezirksamtes Reinickendorf dienen soll. Wird diese Fläche 
vom Bezirksamt nicht mehr benötigt und vermietet, so soll ein Miet 
angebot des Reichsbanners in erster Linie berücksichtigt werden. Ferner 
ist der Mieter (Reichsbanner) verpflichtet, 20 Bootsplätze für die Schulen 
von Nachbarbczirkcn entgeltlich zur Verfügung zu stellen. 
Tas Bezirksamt Reinickendorf hat beantragt, die Mittel zur Her- 
richtung des vorgeschriebenen Raumes in Höhe von 10 000 Ml zur 
Verfügung zu stellen. 
Nach unseren Feststellungen besitzen die Schüler-Ruder-Riegen des 
Berliner Nordens z. Z. rd. 70 Boote, für die demnächst Unterkunft zu 
beschaffen ist. Tie Unterbringung in der vorgeschilderten Weise im Eis 
schuppen kann daher nur als sehr beschränkt und behelfsmäßig angesehen 
werden. Seit längerer Zeit besteht aus diesem Grunde der Plan, am 
Tegeler Sec, beim Forsthaus Tegclsce, auf städtischem Gelände ein 
größeres Schülcrbootshaus zu errichten, das allen Bedürfnisien der 
Schüler-Ruder-Riegen der nördlichen Bezirke genügt. Für diesen 
Zweck stehen bereits 50 000 Ml aus 1927 bereit und weitere Geldmittel 
sind durch den Haushalt für 1929 angefordert. 
Ein vom Bezirksamt Reinickendorf ausgearbeitetes Programm ist 
uns jetzt vorgelegt und wird zur Zeit durchgeprüft. 
Berlin, den 5. November 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. v. T r i g a l s k i. 
8t. V. 28. — B. Hl. 2. Bez. 20. 
890. Vorlage (Trf. 1) — zur Kenntnisnahme — über die Ruhelohnsätze 
der ehemaligen Straßenbahnbedicnsteten. Zu den Beschlüssen vom 
30. März 1928 — Prot. Nr. 11 —, bett. Haushaltsplan 
Kap. xix, I, 5 und vom 19. April 1928 — Prot. Nr. 2 —. 
Tie Ruhelohnbezüge der ehemaligen Straßcnbahnbediensteten 
werden in Anlehnung an die Sätze der Kämmerei-Versorgungsempfänger 
festgesetzt. Insbesondere sind die im Versorgungsverhältnis'befindlichen 
Slraßenbahnbcdienstcten bis jetzt bei jeder Erhöhung der Ruhcgeldbezüge 
für die Kämmereiarbcitcr berücksichtigt worden. Die ansatzfähigcn Be 
träge stimmen völlig überein. Wir beziehen uns auf die Vorlage an die 
Stadtverordnetenversammlung vom 20. März 1928. Die ruhegeldfähigen 
Grnndbeträgc für die bei den Werken beschäftigten Arbeiter weisen die 
selbe Relation zwischen Arbcitseinkonnnen und Ruhelohn auf, wie die 
für die Kämmerciarbeitcr und Straßcnbahnbedienstctcn geltenden Sätze. 
Berlin, den 3. November 1928. 
Magistrat. 
Büß. K. Wehl, 
tzk. V. 28. — B. XV. 8a.
	        
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