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worden, erträgliche Zustände zu schaffen. Wegen des ungenügenden Untcr-
baus kann aber dem Pflaster der notwendige Halt nicht gegeben werden.
Wir haben daher die Umpflasterung sofort in Angriff nehmen lassen und
die erforderlichen Mittel von 90 000 Ml vorschußweise unter Erstattung
aus dem Haushalt 1929 zur Verfügung gestellt.
Wir bitten zu beschließen:
Tie Versammlung ist mit der Umpflasterung der Glienicker Straße
in Eöpenick einverstanden. Tie Mittel sind vorschußweise unter Erstat
tung aus dem Haushalt 1929 Kap. III Bezirksamt Eöpenick zu zahlen.
Berlin, den 6. November 1928.
Magistrat.
B ö ß. Hahn.
8t. V. 28. — B. III. 2. Bez. 16.
889. Vorlage (Leib. 3) — zur Kenntnisnahme —, bett. Verwendung
des der Stadt gehörigen früheren Eisschuppens am Tegeler See als
Schülerbootshaus.
Durch Beschluß vom 21. Juni 1928 — Prot. Nr. 17 — ersuchte die
Versammlung uns das am Tegeler See gelegene, der Stadt gehörige
frühere Eishaus den Schulen des Bezirks Reinickendorf als Bootshaus
zur Verfügung zu stellen. Die Sachlage ist geprüft und folgendes fest
gestellt worden: %
Der fragliche Eisschuppen ist vom Bezirksamt Reinickendorf dem
Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold vom 1. April 1928 ab vertraglich bis
zum 31. März 1933 vermietet worden. Der Vertrag verlängert sich von
diesem Zeitpunkte ab immer um 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vorher
gekündigt wird. Nicht mitvcrmietet ist ein Stall und eine innerhalb des
Schuppens an der Rückwand liegende, an Trt und Stelle näher bezeich
nete Fläche von etwa 14X12,5 m, die zur Unterstellung von Schüler
booten des Bezirksamtes Reinickendorf dienen soll. Wird diese Fläche
vom Bezirksamt nicht mehr benötigt und vermietet, so soll ein Miet
angebot des Reichsbanners in erster Linie berücksichtigt werden. Ferner
ist der Mieter (Reichsbanner) verpflichtet, 20 Bootsplätze für die Schulen
von Nachbarbczirkcn entgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Tas Bezirksamt Reinickendorf hat beantragt, die Mittel zur Her-
richtung des vorgeschriebenen Raumes in Höhe von 10 000 Ml zur
Verfügung zu stellen.
Nach unseren Feststellungen besitzen die Schüler-Ruder-Riegen des
Berliner Nordens z. Z. rd. 70 Boote, für die demnächst Unterkunft zu
beschaffen ist. Tie Unterbringung in der vorgeschilderten Weise im Eis
schuppen kann daher nur als sehr beschränkt und behelfsmäßig angesehen
werden. Seit längerer Zeit besteht aus diesem Grunde der Plan, am
Tegeler Sec, beim Forsthaus Tegclsce, auf städtischem Gelände ein
größeres Schülcrbootshaus zu errichten, das allen Bedürfnisien der
Schüler-Ruder-Riegen der nördlichen Bezirke genügt. Für diesen
Zweck stehen bereits 50 000 Ml aus 1927 bereit und weitere Geldmittel
sind durch den Haushalt für 1929 angefordert.
Ein vom Bezirksamt Reinickendorf ausgearbeitetes Programm ist
uns jetzt vorgelegt und wird zur Zeit durchgeprüft.
Berlin, den 5. November 1928.
Magistrat.
B ö ß. v. T r i g a l s k i.
8t. V. 28. — B. Hl. 2. Bez. 20.
890. Vorlage (Trf. 1) — zur Kenntnisnahme — über die Ruhelohnsätze
der ehemaligen Straßenbahnbedicnsteten. Zu den Beschlüssen vom
30. März 1928 — Prot. Nr. 11 —, bett. Haushaltsplan
Kap. xix, I, 5 und vom 19. April 1928 — Prot. Nr. 2 —.
Tie Ruhelohnbezüge der ehemaligen Straßcnbahnbediensteten
werden in Anlehnung an die Sätze der Kämmerei-Versorgungsempfänger
festgesetzt. Insbesondere sind die im Versorgungsverhältnis'befindlichen
Slraßenbahnbcdienstcten bis jetzt bei jeder Erhöhung der Ruhcgeldbezüge
für die Kämmereiarbcitcr berücksichtigt worden. Die ansatzfähigcn Be
träge stimmen völlig überein. Wir beziehen uns auf die Vorlage an die
Stadtverordnetenversammlung vom 20. März 1928. Die ruhegeldfähigen
Grnndbeträgc für die bei den Werken beschäftigten Arbeiter weisen die
selbe Relation zwischen Arbcitseinkonnnen und Ruhelohn auf, wie die
für die Kämmerciarbeitcr und Straßcnbahnbedienstctcn geltenden Sätze.
Berlin, den 3. November 1928.
Magistrat.
Büß. K. Wehl,
tzk. V. 28. — B. XV. 8a.