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Volume No. 30 (846-874), 1928/11/02

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

4. Ter Aufsichtsrat besteht aus 13 Mitgliedern, 4 delegiert der 
Magistrat, 9 die Stadtverordnetenversammlung. 
Ter Aufsichtsrat besteht aus 13 Mitgliedern, sie werden von der 
Generalversammlung gewählt, und zwar 4 nach den Vorschlägen 
des 'Magistrats, 9 »ach den Vorschlägen der Stadtverordneten 
versammlung. 
6. Der Aufsichtsrat besteht aus 12 von der Generalversammlung 
gewählten Mitgliedern, von denen 4 vom Magistrat und 8 von 
der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen sind. 
Nach längerer und eingehender Beratung halte die Abstimmung über 
diese Anträge folgendes Ergebnis: 
Antrag 2 wurde angenommen, die Anträge 3 bis 6 wurden abgelehnt. 
Ebenso fand der § 9 in der vom Magistrat vorgeschlagenen Fassung 
<11 Mitglieder) nicht die Zustimmung des Ausschusses. 
Um in die Beratung der nächsten Paragraphen eintreten zu können, 
einigte sich der Ausschuß dahin, dem § 9 folgende vorläufige Fassung zu 
geben: 
„Ter Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt." 
Tie endgültige Fasiung dieses 8 9 soll in der zweiten Beratung erfolgen. 
Bei dieser Gelegenheit wurden von deni Vorsitzenden die betr. Be 
stimmungen der Ordnung vom 13. Dezember 1926 für die Vertretung 
der Stadt int Aufsichtsrat und in der Generalversammlung (Geiell- 
schafterversammlung) von Gesellschaften des privaten Rechts in der Neu 
fassung auf Grund des Gcmeindebeschlusies vom 17. November 1927, 
20. Dezember 1927 bezüglich der unentgeltlichen Tätigkeit der Aufsichts- 
ratsmitglieder zur Verlesung gebracht. 
Zu dem tz 10 lagen folgende Anträge vor: 
7 a> Absatz 1 erhält folgende Fasiung: 
„Tic Aufsichtsratsmitgliedcr lverdc» jährlich neu gewählt." 
b) Im Absah 3 Zeile 2 wird an Stelle: „der dreijährigen Amtsdauer" 
gesagt: „seiner Amtsdauer". 
c) Ter zweite Satz im Absatz 3 wird gestrichen. 
Tic Besprechung und Abstimmung über diese Anträge wurde bis 
ztir zweiten Beratung vertagt, da sic in Verbindung mit dent noch 
nicht erledigten § 9 stehen. 
§ 11 wurde unverändert genehmigt 
Zu tz 12 wurden folgende Anträge gestellt: 
8l>i Ter zweite Satz int Absatz 2 lvird wie folgt geändert: 
„Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung." 
K) Zn Satz 1 des dritten Absatzes ist anstatt „2 Tagen" zu setzen: 
,P Tagen". 
«•) Im vierten Absatz ist die Zahl „7" durch die Zahl „8 zu ersetzen. 
Ter Antrag 8« wurde abgelehnt, der Antrag 8d wurde angenommen: 
die Abstimmung über den Antrag 8<- wurde zurückgestellt. 
8 13 wurde ohne Veränderung genchinigt. 
Zu 8 14 lagen folgende Anträge vor: 
9«) Im ersten Absatz ist hinter das Wort „Obliegenheiten" einzufügen: 
„nach Zustimmung der städtischen Körperschaften", 
k) In Ziffer 8 ist an Stelle von „Löhne und Gehälter" zu setzen: 
„Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen". 
«■) Ter Ziffer 8 ist am Schluß anzufügen: 
„im Rahmen der für die Arbeiter und Angestellten der Stadl 
Berlin jeweils geltenden Lohn, Inhalts- und Arbeilsbcdingnn 
gen. sowie des Gemcindebeschlusics, betr. Ruhegeld und Hinter- 
blicbenenvcrsorgung". 
10. Bei Ziffer 7 ist hinzuzusetzen: „ttnd des Liniennetzes". 
11. Ziffer 7 erhält folgenden Zusatz: „nach Anhörung der städtischen 
Körperschaften". 
Ter Antrag 9 a wurde abgelehnt, 
der Antrag 9d wurde angenommen, _ 
die Anträge 9 c, 10 und 11 wurden abgelehnt. 
Zu 8 15 lagen folgende Anträge vor: 
12. Ter 8 15 der Satzung wird gestrichen. 
13. An Stelle der Worte „zur selbständigen Erledigung" ist zu setzen: 
„zur Vorbereitung". 
Ter Antrag 12 wurde abgelehnt, 
der Antrag 13 wurde angenommen. 
Mit dieser Aenderung wurde 8 15 genehmigt und die Beratung 
abgebrochen. 
Der Vorsitzende: 
Haß.
	        
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