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a) für den Verkäufer
b) für Frau Elisabeth Lyons geb. Wrede • . . .
c) für Frau Amtsrat Dieckmann, Heimburg bei
Blankenburg am Harz
d) für den Landrat a. D. Dr. Julius Wrede, Berlin,
Brückenallee 7
e) für den Rittergutsbesitzer Karl Martin Wr»de in
Klein-Kienitz
f) für den Landwirt Fritz Wrede in Eikerhöfe . .
g) für den Landwirt Gustav Wrede in Marienfeld bei
Müncheberg >. . ■ ■_
zusammen:
125 000 MM
200 000 „
200 000 „
200 000 „
200 000 „
200 000 „
175 000 „
1300000 mm
Die Hypotheken zu b) bis g) sind unter sich zu gleichem Rang notli
der Hypothek zu a) einzutragen.
lieber das Restkaufgeld find demnach 7 Hypothekenbriefe zu
bilden, und zwar:
1. für den Verkäufer in Höhe von 125000 MM,
ferner die übrigen sechs Hypothekenbriefe für die oben bezeichneten
Personen wie unter b) bis g) angegeben, und den betreffenden sieben
Personen zuzustellen.
Der Verkäufer behält sich vor, die vorstehende Verteilung des
Restkaufgeldes bis zum Tage der Auflassung abzuändern.
Käuferin verpflichtet sich, die durch Rückzahlungen entstehenden Eigcn-
tümergrundschulden zur Löschung zu bringen. Parteien bewilligen und
beantragen Eintragung einer entsprechenden Vormerkung im Grundbuch
zugunsten der Hypothckengläubigcr.
8 6.
Der Käuferin ist bekannt:
1. daß auf dem verkauften Rittergut das Kirchenpatronat der Pfarre
Klein-Schönebeck und das Patronat der Kirche zu Schönciche ruht,
2. daß laut Separationsrezeß das Rittergut eine Schulstube und eine
Wohnung für den Küster-Lehrer vorzuhalten und den Zaun um
den Friedhof zu unterhalten hat,
3. daß der Gutsbezirk Schöneiche Mitglied des Fredersdorfer Fließ
verbandes ist, und daß noch eine Grenzregulicrung stattzufinden
hat, welche durch die Fließbegradigung hervorgerufen ist,
4. daß das Rittergut beteiligt ist an der in Bildung begriffenen
Wassergenossenschaft „Bollensdorf-Riedcrhcide". Die Meliorations
anlagen find in Angriff genommen und weit vorgeschritten, und
zwar mit Mitteln, welche der Magistrat Berlin durch Darlehen von
25 000 Di und 15 000 MH — 40 000 MH bewilligt hat. Da die
Satzung de>r Wafsergenossenschaft noch nicht genehmigt ist, so kann
die Genossenschaft noch kein rechtlich gültiges Schuldverhältnis dem
Magistrat gegenüber eingehen. Damit die Melioration gefördert
wird, hat dis zum Eintritt der Genossenschaft der Sohn des Ver
käufers, Landlvirt Gustav W r e d c, Bvllensdorf, unter Bürgschaft
des Verkäufers und des Bankbeamten Schulz sowie des Herrn
I v l o w i c z das Meliorationsdarlehcn von der Stadt Berlin er
halten. Die Käuferin befreit den Sohn des Verkäufers, Landwirt
Gustav Wrede, Bollcnsdorf, als ben Darlehensnehmer und den
Verkäufer sowie den Bankbeamten Schulz und den Kaufmann
Iolvwic; als Bürgen aus diesem Darlehensgeschäft und wird sich
lediglich an die Genossenschaft halten, sobald die Genossenschaft die
Rechtsfähigkeit erlangt und sich als Schuldner der 40 000 MH bcr
Stadt gegenüber bekannt hat,
5. daß die Auflösung des Gutsbezirkes und dessen Umgemeindung in
die Dorfgemeinde Schöneiche und evtl, der hundert Morgen Wiese
in die Gemeinde Erkner beabsichtigt ist. Für den Fall, daß der
Verkäufer vor der Kaufannahme Erklärungen in den Auseinander
setzungen und Verhandlungen mit den Gemeinden abgibt und Ver
pflichtungen dabei übernimmt, fym die Käuferin solche an Stelle
des Verkäufers zu erfüllen, soweit diese Verpflichtungen von der
Tiefbaudeputation der Stadt Berlin anerkannt werden oder sich
aus ihnen eine finanzielle Belastung der Stadt nicht ergibt. Zu
den Verhandlungen ist ein Vertreter der Stadt Berlin (Tiefbau-
deputation) einzuladen.
8 7.
Käuferin tritt in alle von dem Verkäufer bezüglich des ihr verkauften
Grundbelitzes und dessen Bewirtschaftung getätigten Verträge mit allen
Rechten und Verpflichtungen vom Tage der Uebergabe des Kaufgegen
standes ab ein.
Der Verkäufer erklärt hierzu, daß übet den Rahmen des Ueblichen
hinausgehende Verträge nicht vorliegen, insbesondere keine lebensläng
lichen Anstellungsverträge geschlossen sind.