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Volume No. 30 (846-874), 1928/11/02

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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a) für den Verkäufer 
b) für Frau Elisabeth Lyons geb. Wrede • . . . 
c) für Frau Amtsrat Dieckmann, Heimburg bei 
Blankenburg am Harz 
d) für den Landrat a. D. Dr. Julius Wrede, Berlin, 
Brückenallee 7 
e) für den Rittergutsbesitzer Karl Martin Wr»de in 
Klein-Kienitz 
f) für den Landwirt Fritz Wrede in Eikerhöfe . . 
g) für den Landwirt Gustav Wrede in Marienfeld bei 
Müncheberg >. . ■ ■_ 
zusammen: 
125 000 MM 
200 000 „ 
200 000 „ 
200 000 „ 
200 000 „ 
200 000 „ 
175 000 „ 
1300000 mm 
Die Hypotheken zu b) bis g) sind unter sich zu gleichem Rang notli 
der Hypothek zu a) einzutragen. 
lieber das Restkaufgeld find demnach 7 Hypothekenbriefe zu 
bilden, und zwar: 
1. für den Verkäufer in Höhe von 125000 MM, 
ferner die übrigen sechs Hypothekenbriefe für die oben bezeichneten 
Personen wie unter b) bis g) angegeben, und den betreffenden sieben 
Personen zuzustellen. 
Der Verkäufer behält sich vor, die vorstehende Verteilung des 
Restkaufgeldes bis zum Tage der Auflassung abzuändern. 
Käuferin verpflichtet sich, die durch Rückzahlungen entstehenden Eigcn- 
tümergrundschulden zur Löschung zu bringen. Parteien bewilligen und 
beantragen Eintragung einer entsprechenden Vormerkung im Grundbuch 
zugunsten der Hypothckengläubigcr. 
8 6. 
Der Käuferin ist bekannt: 
1. daß auf dem verkauften Rittergut das Kirchenpatronat der Pfarre 
Klein-Schönebeck und das Patronat der Kirche zu Schönciche ruht, 
2. daß laut Separationsrezeß das Rittergut eine Schulstube und eine 
Wohnung für den Küster-Lehrer vorzuhalten und den Zaun um 
den Friedhof zu unterhalten hat, 
3. daß der Gutsbezirk Schöneiche Mitglied des Fredersdorfer Fließ 
verbandes ist, und daß noch eine Grenzregulicrung stattzufinden 
hat, welche durch die Fließbegradigung hervorgerufen ist, 
4. daß das Rittergut beteiligt ist an der in Bildung begriffenen 
Wassergenossenschaft „Bollensdorf-Riedcrhcide". Die Meliorations 
anlagen find in Angriff genommen und weit vorgeschritten, und 
zwar mit Mitteln, welche der Magistrat Berlin durch Darlehen von 
25 000 Di und 15 000 MH — 40 000 MH bewilligt hat. Da die 
Satzung de>r Wafsergenossenschaft noch nicht genehmigt ist, so kann 
die Genossenschaft noch kein rechtlich gültiges Schuldverhältnis dem 
Magistrat gegenüber eingehen. Damit die Melioration gefördert 
wird, hat dis zum Eintritt der Genossenschaft der Sohn des Ver 
käufers, Landlvirt Gustav W r e d c, Bvllensdorf, unter Bürgschaft 
des Verkäufers und des Bankbeamten Schulz sowie des Herrn 
I v l o w i c z das Meliorationsdarlehcn von der Stadt Berlin er 
halten. Die Käuferin befreit den Sohn des Verkäufers, Landwirt 
Gustav Wrede, Bollcnsdorf, als ben Darlehensnehmer und den 
Verkäufer sowie den Bankbeamten Schulz und den Kaufmann 
Iolvwic; als Bürgen aus diesem Darlehensgeschäft und wird sich 
lediglich an die Genossenschaft halten, sobald die Genossenschaft die 
Rechtsfähigkeit erlangt und sich als Schuldner der 40 000 MH bcr 
Stadt gegenüber bekannt hat, 
5. daß die Auflösung des Gutsbezirkes und dessen Umgemeindung in 
die Dorfgemeinde Schöneiche und evtl, der hundert Morgen Wiese 
in die Gemeinde Erkner beabsichtigt ist. Für den Fall, daß der 
Verkäufer vor der Kaufannahme Erklärungen in den Auseinander 
setzungen und Verhandlungen mit den Gemeinden abgibt und Ver 
pflichtungen dabei übernimmt, fym die Käuferin solche an Stelle 
des Verkäufers zu erfüllen, soweit diese Verpflichtungen von der 
Tiefbaudeputation der Stadt Berlin anerkannt werden oder sich 
aus ihnen eine finanzielle Belastung der Stadt nicht ergibt. Zu 
den Verhandlungen ist ein Vertreter der Stadt Berlin (Tiefbau- 
deputation) einzuladen. 
8 7. 
Käuferin tritt in alle von dem Verkäufer bezüglich des ihr verkauften 
Grundbelitzes und dessen Bewirtschaftung getätigten Verträge mit allen 
Rechten und Verpflichtungen vom Tage der Uebergabe des Kaufgegen 
standes ab ein. 
Der Verkäufer erklärt hierzu, daß übet den Rahmen des Ueblichen 
hinausgehende Verträge nicht vorliegen, insbesondere keine lebensläng 
lichen Anstellungsverträge geschlossen sind.
	        
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