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schoben, welche ab 1. Oktober d. Js. die Belieferung dieser Stadtteile an
Stelle der privaten Charlottenburger Wasserwerke-A.-G. übernommen
haben.
Da der Wassermangel in den durch die private Wasserwerke-A. G.
belieferten Stadtteilen häufig in Erscheinung getreten ist, liegt die Ver
mutung sehr nahe, daß es sich bei diesen Zeitungsmeldungen um ein
Manöver gewisser Kreise handelt, die an einer weiteren Belieferung der
durch die privaten Charlottenburger Wasserwerke-A. G. versorgten Stadt
teile interessiert finbj
Wir bitten daher den Magistrat um Auskunft:
b) inwieweit die Zeitungsnachrichten den Tatsachen entsprechen;
b) ob die Ursachen der Wassernot in Mängeln der städtischen Wasser
werke zu suchen sind oder ob dieselben auf Einrichtungen zurück
zuführen sind, die bereits bei der Belieferung durch die Charlotten
burger Wasserwerke-A. G. mehrfach ähnliche Mißstände verursacht
haben;
c) in welcher Weise durch die städtischen Stellen Vorsorge getroffen
ist, den Wassermangel sofort zu beseitigen.
Berlin, den 11. Oktober 1928.
Otto Gäbel, Gnadt
und die übrigen Mitglieder der Kommunistischen Fraktion.
St. V. 28. — 8. XV. 3 a.
81S. Beschluß vom 11. Oktober 1928 des Ausschusses zur Vorberatung der
Borlage, betr. Gründung der Berliner Gefrierfleisch-G. m. b. H. —
Drucks. 635 u. 729 —.
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Gründung der Berliner
Gefrierfleisch-G. m. b. H. und der Zusammensetzung des Auffichtsrats
mit der Maßgabe einverstanden, daß die Zahl der Stadtverordneten im
Aufsichtsrat auf 4 zu erhöhen ist, und ermächtigt den Magistrat, zur
Wahrung der Hoheitsrechte der Stadt Berlin einen Vertrag zwischen der
Stadt Berlin und der Gefriersleisch-G. m. b. H. abzuschließen.
Berichterstatter: Stadtv. Paul Schulze.
82V. Vorlage (8. 285/27. 8i. u. Wo. VI. 2. 67) — zur Beschlußfassung —,
betr. Ausweisung des Wollank'schen Grundstückes als Freifläche,
Bezirksamt Mitte.
In dem an Freiflächen armen Bezirk Mitte befindet sich auf dem
Wollank'schen Grundstück am Weinbergsweg inmitten eines dicht und hoch
bebauten Gebietes ein Park, dessen Erhaltung für die umwohnende Be
völkerung ein dringendes Bedürsuis ist.
Um das betreffende Grundstück für alle Zukunft vor der Bebauung
zu schützen, wird es nach vorliegendem Festsetzungsplan als Freifläche
ausgewiesen. Nur an der Ecke der Fehrbelliner- und Peterancnstraßc
wird eine Randbebauung zugelassen, damit die städtebaulich häßlich
wirkenden Brandgiebel der dort stehenden Häuser verdeckt werden.
Im Einvernehmen mit der Deputation für das Siedlungswesen
bitten wir um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist mit der Ausweisung des Wollank'schen
Grundstückes als Freifläche, Bezirksamt Mitte, einverstanden.
Berlin, den 20. September 1928.
Magistrat.
Scholtz. Wagner.
821. Borlage (Ges. 19.) — zur Beschlußfassung —, betreffend Nach
bewilligung von Mehrkosten für die Umänderung der Strom
versorgungsanlage in der Heil- und Pflcgcanstalt Herzberge.
Für die Uniänderung der Stromversorgungsanlagc der Heil- und
Pflegeanstalt Herzberge (Ausführung von Maßnahmen zur Betriebs
sicherheit durch Modernisierung der elektrischen Anlägen) sind bisher
folgende Mittel bereitgestellt worden:
1. durch Magistratsbeschluß vom 5. Jan. 1927, 1. Rate — 38 300 Ml
2. mit Haushaltsplan 1927 mit Tit. IV.7 — ein
malig — 2. Rate = 40000 Ml
3. mit Haushaltsplan 1928 Tit. V,7 b — einmalig —
3. Rate = 31 700 Ml
zusammen 110000 Ml