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Genehmigung des generellen Entwurfes durch die zentrale Stadtentwässe
rung bestimmt, daß wegen der beengten Verhältnisse in der Richterstraße
und wegen der Kostenersparnis jetzt gleich eine gemeinsame, größere
Leitung, und zwar von 50 cm er gebaut werden soll. Hierdurch entstehen
gegenüber der ersten Anschlagsumme von 115 000 Ml Mehrkosten für die
früher nicht vorgesehene Vergrößerung der Leitung in der Richterstraße in
Höhe von 36 000 Ml.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung genehmigt die Abänderung des vom Bezirksamt
Treptow eingereichten Entwurfes für die Herstellung von Schmutz
wasserleitungen in der Richter-, Buntzelstraße und der Straße Am
Falkenberg in Alt-Glienicke und bewilligt die erforderlichen Mehrkosten
von 36 000 Ml, die aus Kap. XIX 4 a zu zahlen sind.
Die Deckung erfolgt aus den Einnahmen der Stadtentwässerung.
Berlin, den 28. August 1928.
Magistrat.
S ch o l tz. H ä h n.
St. V. 28. — B. III. 2. — Bez. 15,
767. Beschluß vom 28. September 1928 des Ausschusses zur Vorberatung
der Vorlage, betr. Grundsätze über Tragung der Kosten für Ver
änderungen, welche infolge von Bauausführungen an Anlagen auf
öffentlichen Straßen, Plätzen und Brücken erforderlich werden —
Drucks. 617 —.
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung die Annahme der Ma
gistratsvorlage — Drucks. 617 —.
Berichterstatter: Stadtv. Schalter.
768. Vorlage (Tief. I. A. 2) — zur Beschlußfassung — über die Be
reitstellung von 75 Oft» Mi für die Anlegung einer Kehrschleife
an der Havelchaussee bei Schildhorn und für den Anschluß der
Havelchausser an diese im Bezirk Wilmersdorf.
Der Kraftwagen-, Radfahrer- und Fußgängerverkehr ist zu ge
wissen Zeiten auf der Havelchaussee von Charlottenburg und Svandau
nach Schildhorn außerordentlich groß. Besonders schwierig gestaltet
sich die Verkehrsabwicklung am Endpunkt des für den Kraftwagenver
kehr freigegebenen Teils der Havelchaussee bei Schildhorn, weil hier
eine Kehrschleife fehlt. Der Herr Polizeipräsident hat bereits der
Aboag mitgeteilt, daß die Weiterführung ihres Betriebes nach Schild
horn nicht gestattet wird, wenn die im Interesse der Sicherheit der
Fahrgäste und der ordnungsmäßige» Abwicklung des Verkehrs not
wendigen Anlagen nicht hergestellt werden. Die Aboag hat sich da
her zur UebernalMe eines Zuschusses zu dem städtifcherfeits zur Ver
fügung zu stellenden Betrage bereit erklärt.
Wir haben zugestimmt, daß für die Anlegung der Schleife ein
schließlich des Anschlusses der Havelchaussee an diese 75 000 Äff ans
gemeinschaftlichen Vorbehaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden
und bitten zu beschließen:
Die Versammlung stimmt der Bereitstellung von 75090 JtM
zur sofortigen Anlegung einer Kehrschleife bei Schildhorn einschließ
lich des Anschlusses der Havelchaussee aus gemeinschaftlichen Vor
behaltsmitteln zu.
Ein Plan ist mit der Bitte um Rückgabe beigefügt.
Berlin, den 28. September 1928.
Magistrat.
Scholtz. Hahn. ^
8t. V. 28. — B. III. 2. Bez. 9.
769. Vorlage (Tief I A) — zur Beschlußfassung — über die Bereit
stellung von 34 000 ÄR für die Umpslasterung der Holtzcndorffstratze
vom Holtzendorffplatz bis Amtsgerichtsplatz «m Bezirk Charlotten
burg.
Die Straßenbahn muß unverzüglich die Erneuerung bzw. Aus
besserung der Straßenbahngleise in der Holtzendorffstraße unter der
Bahnüberführung und zwischen dieser und dem Amtsgerichtsplatz aus
führen. Die Strecke unter der Bahnüberführung ist mit Holzpflaster,
die übrige Strecke mit Reihensteinen II. Klasse auf Steinbettung be
festigt. Sowohl das Holzpflaster als auch das Steinpflaster weist viele
verkehrsgefährliche Löcher aus.
Unter der Bahnüberführung beabsichtigt die Straßenbahn den
Ersatz des Holzpflasters durch Kleinsteinpflaster in Zementniörtel, auf
der Reststrecke Umpflasterung des bestehenden Pflasters unter Ver-