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761. Vorlage (Fin. VIII, 2 Grd.) — zur Beschlußfassung — über den An
kauf der Grundstücke Stromstr 65/66.
Die auf dem anliegenden Lageplan rot umrandeten, Strom-
straße 65 und 66, belegenen Grundstücke sind uns rechtsverbindlich
für 150 000 MM zum Kauf angestellt worden.
Die Grundstücke haben eine Flächengröße von 2263 qm, jo daß
für den Quadratmeter 66,25 MM gefordert werden. Auf den Kauf
preis ist sofort nach Auflassung eine Anzahlung von IM 000 MM zu
leisten; der Restbetrag ist fällig nach erfolgter Löschung der noch
eingetragenen Hypotheken. Die eingetragenen Grunddienstbarkeiten,
bestehend in Hofgemeinschaften zugunsten.der Eigentümer der Grund
stücke Alt-Moabit 86 und des städtischen Grundstücks an der Essener
Straße 3—6, sowie der Pachtvertrag, der ohne Kündigung am
31. März 1929 abläuft, werden übernommen. Sämtliche Kosten und
Steuern, ausseht. Wertzuwachssteuer, die der Verkäufer trägt, über
nimmt die Stadt Berlin.
Die Grundstücke sind wegen ihrer zentralen Lage im Bezirk
Tiergarten sehr wertvoll für die Stadt; sie eignen sich als Bauplatz
für ein Berwaltungs- oder Schulgebäude. Außerdem würde bei
einem Erwerb das ausgedehnte Hintergelände des städtischen Grund
stücks Essener Straße 3—6 Zugang zur Stromstraße erhalten und
dadurch erheblich an Verwendungsmöglichkeit und auch an Wert
gewinnen.
Wir halten den geforderten Kaufpreis für angemessen und haben
im Einverständnis mit dem Bezirksamt Tiergarten und unserem /
Grundeigentumsausschuß dem Ankauf zugestimmt.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf der Grund
stücke Stromstr. 65/66 zu den in der Magistratsvorlage vom
1.5. September 1928 bezeichneten Bedingungen aus Mitteln des
Grunderwerbsstocks einverstanden.
Berlin, den 15. September 1928.
Magistrat.
S ch o l tz. Busch.
8t. V. 28. — 8. III. — Bez. 2.
762. Vorlage (Fin. VIII, 2 Grd.) — zur Beschlußfassung — über den An
kauf der Grundstücke Fliederstraßc 12 und 13.
Zur Entlastung der Ausfallstraßen im Osten der Stadt, insbe
sondere des Alexanderplatzes, find bereits vor längerer Zeit die
Fluchtlinien für einen Straßendurchbruch von der Palisadenstraße
zur Lothringer Straße festgelegt worden. Dieser Straßenzug ist auf
der Strecke Josty—Neue Königstraße bereits durchgeführt. Der 2. Ab
schnitt, die Verlängerung der Jostystraße über Flieder-, Mehner- und
Weinstraße zum Büschingplatz muß noch zur Durchführung kommen.
Die in das Straßenland der verlängerten Jostpstraße fallenden
Grundstücke Fliederstr. Nr. 12 und Nr. 13, durchgehend zur Mchner-
straße Nr. 12, sind der Stadl Berlin rechtsverbindlich zum Kauf
angestellt worden.
Für daS 465 qm große Hausgrundstück Fliederstr. 12 mit vier
geschossigem Vorderhaus und dreigeschossigem Seitenwohnhaus und
einem Fachwerkgebäude wird ein Kaufpreis von 50 0M MM einschl.
einer zu übernehmenden Hypothek von 20 0M MM gefordert. Auf
das Quadratmeter entfallen hiernach 107,50 MM, auf die Quadrat
rutc 1525 MM. Auflassungs- und Stempelkosten sind von der Stadt
zu übernehmen. Die Wertzuwachssteuer trägt der Verkäufer. Die
Friedensmiete beträgt 8255 der geforderte Kaufpreis entspricht
somit der sechsfachen Miete.
Das Hausgrundstück Fliederstr. 13/Mehnerstr. 12 mit einer
Flächengröße von 366 qm ist uns für 65 0M MM angeboten worden.
Die Friedensmiete beträgt 10 6M .ffc; mithin wird das Sechsfache ge
fordert. Das Quadratmeter stellt sich auf 177,60 MM, die Quadrat
rute auf 2554 MM. In Anrechnung auf den Kaufpreis kommen
19 984 GM. Aufwertungshypotheken, der Rest ist bar zu zahlen.
Ferner sind die durch den Eigentumswechsel entstehenden Kosten
und Stempel von der Stadt zu übernehmen. Eine Wertzuwachssteucr
kommt, da Altbesitz, nicht zur Erhebung.
Da die Grundstücke für Straßenlandzwecke erworben werden,
sind Grunderwerbssteuern nicht zu zahlen.
Wir halten die geforderten Kaufpreise für angemessen und haben
im Einvernehmen mit den Bezirkskörperschaften von Friedrichshain
und unserem Grundeigentumsausschuß dem Erwerb zugestimmt.