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Volume No. 26 (726-771), 1928/09/28

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Die Stadtverordnetenversammlung hat sich in der Sitzung vom 
26. Juni 1928 mit dem Ankauf des Grundstücks der Lindenufer-Kaserne 
nebst dem Offizierskasino in Spandau einverstanden erklärt, und die Be 
zirkskörperschaften von Spandau haben dem Umbau der Lindenufer- 
Kaserne zu einem Arbeitsamt zugestimmt. 
Die für den Umbau erforderlichen Kosten betragen nach dem vom 
Bezirkshochbauamt Spandau aufgestellten Kostenanschläge 173 000 Ml. 
Mit dem Umbau müßte sofort begonnen werden, da die Frist bis 
zur Räumung des alten Rathauses sehr kurz bemessen ist und die Um 
bauarbeiten sehr umfangreich sind. Wir haben dem Umbau der Linden- 
ufer-Kaserne gleichfalls zugestimmt und bitten um folgende Beschluß- 
sassuüg: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Umbau der Lindenufer- 
Kaserne in Spandau zu einem Arbeitsamt einverstanden und bewilligt 
die erforderlichen Kosten in Höhe von 173 000 Ml aus den zentralen 
Vorbehaltsmitteln beider Körperschaften ungeachtet der Etatsüber 
schreitung. 
Berlin, den 14. September 1928. 
Magistrat. 
Scholtz. Wutzky. 
5t. V. 28. — B. III. 2. Bez. 8. 
733. Tringlichkeitsvorlage (Fin. III l) — zur Beschlußfassung —, betr. 
Erhöhung der Vorbehaltsmittel und Erhebung eines Zuschlags zur 
Grunderwerbsteuer gemäß 8 10, 8 28 des Grunderwerbsteuergcsetzes. 
Die Vorbehaltsmittel der beiden Städt. Körperschaften für das Jahr 
1928 sind erschöpft. Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Stadt 
verordnetenversammlung in der letzten Sitzung vom 13. September ist 
insgesamt über Borbehaltsmittel der Versammlung in Höhe von 2,85 Mil 
lionen ML verfügt. Auch die Vorbehaltsmittel des Magistrats in Höhe 
von rund einer Million sind verbraucht. Eine Bereitstellung weiterer 
Borbehaltsmittel für das 2. Halbjahr des Rechnungsjahres ist unum 
gänglich notwendig. Mit Rücksicht auf die gespannte Finanzlage schlägt 
der Magistrat vor, die Hälfte der im Haushalt vorgesehenen Jahressätze 
nachzubewilligen, d. h. als Vorbehaltsmittel der Versammlung weitere 
1,5 Millionen, als Borbehaltsmittel des Magistrats weitere 0,5 Mil 
lionen, zusammen 2 Millionen 3iM. 
Der Versammlung sind ferner mit Drucks. 696 eine Vorlage, betr. 
Bereitstellung von 7 334 500 Ml für Straßenbauten sowie mit Drucks. 698 
eine Vorlage, betr. Bereitstellung von 15 Millionen Ml zum Bau von 
Wohnungen unterbreitet worden.' Mit diesen Vorlagen waren Vorschläge 
. über die Deckung noch nicht gemacht worden, da die Entwicklung der Haus- 
haltswirtschast in so frühem Zeitpunkt noch schwer zu übersehen war 
> und wenigstens noch das Ergebnis der Steuereinnahmen des Monats 
August abgewartet werden sollte. 
Die Steuereinnahmen bis Ende August einschließlich lasten im ganzen 
keine sehr erheblichen Abweichungen von den im Haushalt vorgesehenen 
Ansätzen erwarten. Im großen und ganzen werden die bei einigen 
Steuerartcn zu erwartenden Mehrerträge durch voraussichtliche Minder 
einnahmen bei anderen Steuern ausgewogen werden. Für die Deckung 
der für Zwecke des Straßenbaus, des Wohnungsbaus und zur Erhöhung 
der Vorbehaltsmittel notwendigen Beträge können herangezogen werden 
einmal die Nachzahlungen auf Gewerbesteuern aus Vorjahren, die einen 
Gesamtbetrag von etwa 12 Millionen erwarten lassen. Diese Beträge 
waren ursprünglich auch in diesem Jahre zur teilweisen Deckung des Fehl 
betrages des letzten Rechnugsjahres 1927/28 in Aussicht genommen. Die 
außergewöhnlichen neuen Anforderungen im laufenden Rechnungsjahr 
uvingen dazu, auch diese Nachzahlungen an Gewerbesteuer für die laufende 
Rechnung zu verwenden und die Deckung des Fehlbetrages von 182/ dem 
Haushaltsjahr 1929 vorzubehalten. Daneben kann zur Deckung heran 
gezogen werden ein Mehrertrag, der sich aus der Erhebung eines Ge 
meindezuschlags zur Steuer der sogenannten toten Hand gem. 8 10, 8 28 
des Grunderwerbstcuergesetzes ergeben würde. Nrch die en Bestimmungen 
wird vom 1. Jan. 1829 ab eine Grunderwerbsteuer in Höbe von 1 o/o von 
denjenigen Grundstücken erhoben, die sich seit länger als 10 Jahren im 
Eigentum von Gesellschaften usw. befinden. Die Gemeinden sind be 
rechtigt, zu dieser Grunderwerbsteuer der toten Hand einen Zuschlag von 
%% zu erheben. Aus diesem Zuschlag ist im laufenden Rechnungsjahr 
ein Aufkommen von 4 Millionen zu erwarten. Da die Stadt auch bei 
der sonstigen Grunderwerbsteuer von ihrem Zuschlagsrecht Gebrauch ge 
bracht hat, hat der Magistrat beschlossen, 'auch diesen Zuschlag von yi % 
»u erheben.
	        
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