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Volume No. 3 (68-96), 1928/01/20

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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von B a u k o st e n, Sau alter und Verwendungszweck 
für das ganze Stadtgebiet m ö g l i ch i st. 
Bei den Schwierigkeiten des Gegenstandes konnte der Entwurf für 
diesen Schlüssel erst im Oktober 1921 beendet werden. Die Feststellung 
der finanziellen Auswirkung des Schlüssels ergab dann aber, daß noch 
malige Aenderungen in den Schlüsselzahlen notwendig wurden, weil 
sämtliche Bezirke durch die Neuregelung des Verfahrens gegen das^Vvrsahr 
schlechter gestellt worden wären. Die Aenderung des ileuen Schlüssels 
und die Umrechnung der Ansätze für sämtliche städtischen Gebäude, sowie 
die dadurch bedingte Aenderung aller Kapitel- und Haushaltsabschlüsse 
hätte aber soviel Zeit getastet, daß es dann nicht möglich gewesen wäre, 
den Haushaltsplan rechtzeitig zu verabschieden. Deshalb ist mit ein 
stimmiger Zustimmung aller Bezirtsbürgermeister die Neuregelung auf 
1929 verschoben und für 1928 noch einmal die Berechnung nach den bis 
herigen Sätzen beibehalten worden. (Bauliche Unterhaltung bis 1,2% der 
Bausumme, Unterhaltung der technischen Anlagen bis 2% der Bausumme.) 
Die gleichfalls am 17. Februar 1927 von der Stadtverordnetenver 
sammlung geforderte Neuverteilung der Vorbehalts mittel 
und die Einführung der Elendsfaktoren zur stärkeren 
Berücksichtigung bedürftiger Bezirke auch bei der Ver 
teilung anderer Haushaltsmittel hat zu sehr eingehenden Verhandlungen 
sowohl zwischen den Bezirken als auch im Magistrat geführt. Bei der 
Festsetzung der Einheitssätze für die Haushaltsaufstellung ist durch Aende 
rung der Verteilungsmatzstäbe eine stärkere Berücksichtigung 
der bedürftigen Bezirke ans zahlreichen Gebieten erreicht 
worden. Unterlagen hierüber werden wir, dem Stadtverordnetenbeschluß 
folgend, dem Haushaltsausschuß der Stadtverordnetenversammlung zu 
gehen lassen. In die Neuverteilung der V o r b e h a l t s m i t t e l 
haben wir auch die Verstärkungsmittel bei ihrem grundsätzlich gleichen 
Charakter der Ausgleichsmittel im Sinne des 8 22 Abs. 2 des Gesetzes 
Groß-Berlin mit einbezogen. In 1927 wurden die Mittel von insgesamt 
3 Millionen Reichsmark zunächst nach der lausenden Ausgabe aus die 
beiden Gruppen der Jnnenbezirke und der Außenbezirke „oberverteilt" 
und sodann im Rahmen dieser „Oberverteilung" zu Vt nach der lausen 
den Ausgabe und zu 'A nach der Bevölkerungsziffer unterverteilt. Hierbei 
ergab sich eine stärke Benachteiligung der Jnnenbezirke, in deren Ausgabe 
ziffer ihre gemeinsame Schulverwaltung fehlte. Eine Einigung zwischen 
den Bezirksämtern über einen neuen Verteilungsschlüssel ist nicht erfolgt. 
Der Magistrat hat nach eingehender Prüfung die Verteilung in der Weise 
geregelt, daß ohne besondere Behandlung der Innen- und Außenbezirke 
einheitlich 1,5 Millionen Reichsmark nach der laufenden Ausgabe, 750 000 
Reichsmark nach der Bevölkerungsziffer und 750 000 Ml im Interesse 
der bedürftigen Bezirke nach der Zahl der Bewohner in Wohnungen bis 
zu 4 Räumen verteilt werden. Da bei dieser Verteilung auch einigen 
zweifellos bedürftigen Bezirken die Mittel gegen das Vorjahr gekürzt 
werden würden, ist bei diesen ihr Anteil ans den Betrag des Vorjahres 
ergänzt und damit der Gesamtbetrag der Vorbehalts- und Verstärkungs 
mittel um 134 000 Ml erhöht worden. Ferner ist in diesem Jahre auch 
snr die gemeinsame Schulverwaltung der Jnnenbezirke ein Betrag an 
Vorbehalts- und Verstärkungsmitteln von 230 000 Ml ausgeworfen, der 
sv errechnet worden ist, daß'die sonstigen Ausgaben der Jnnenbezirke zu 
den Ausgaben der Schulverwaltung ins Verhältnis gesetzt worden sind. 
Insgesamt enthält der Haushaltsplan nunmehr rd. 3.36 Millionen Reichs 
mark Ausgleichsmittel für die Bezirksverwaltungen, die zu K auf Vor 
behaltsmitteln für unvorhergesehene einmalige Ausgaben und zu % auf 
Verstärkungsmittel zum Ausgleich von Ueberschreitungen entfallen. 
Der Haushaltsplan ist von den wirtschaftlichen Verwaltungen 
materiell wiederum nach den Verhältnissen von Anfang Juli 1927 auf- 
gestellt worden. Somit erscheinen auch die persönlichen Kosten in den 
Einzelhaushalten nur mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätzen. Die 
Erhöhungen durch die Besoldungsreformen Preußens und Berlins durch 
die Lohnerhöhung vom 1. November 1927 ab mußten für die gesamte 
Verwaltung vereinigt im „Nachträglichen" berücksichtigt werden, da die 
Austeilung eine Neuaufstellung des gesamten Haushalts bedeutet und die 
Arbeiten um Wochen zurückgeworfen hätte. 
Der ordentliche Bruttohaushaltsplan ohne die sich 
selbst erhaltenden zentralen Werke schließt in der Ausgabe mit 
868 M i l l i o k e n R eichs m a r k a b. In dieser Summe sind rund 
132 Millionen Reichsmark enthalten für Hauszinssteuereingänge für 
Zwecke des Wohnungsbaues einschl. der rückfließenden Zinsen und Til 
gungen für Hauszinssteuerhypotheken, die jetzt, wie oben ausgeführt, in 
Einnahme und Ausgabe durch den Haushaltsplan laufen, was 1927 noch 
nicht geschah. Andererseits enthält der Bruttohaushalt für 1927 wegen 
der damaligen Regelung des „wirtschaftlichen Abschlusses" die allgemeinen
	        
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