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von B a u k o st e n, Sau alter und Verwendungszweck
für das ganze Stadtgebiet m ö g l i ch i st.
Bei den Schwierigkeiten des Gegenstandes konnte der Entwurf für
diesen Schlüssel erst im Oktober 1921 beendet werden. Die Feststellung
der finanziellen Auswirkung des Schlüssels ergab dann aber, daß noch
malige Aenderungen in den Schlüsselzahlen notwendig wurden, weil
sämtliche Bezirke durch die Neuregelung des Verfahrens gegen das^Vvrsahr
schlechter gestellt worden wären. Die Aenderung des ileuen Schlüssels
und die Umrechnung der Ansätze für sämtliche städtischen Gebäude, sowie
die dadurch bedingte Aenderung aller Kapitel- und Haushaltsabschlüsse
hätte aber soviel Zeit getastet, daß es dann nicht möglich gewesen wäre,
den Haushaltsplan rechtzeitig zu verabschieden. Deshalb ist mit ein
stimmiger Zustimmung aller Bezirtsbürgermeister die Neuregelung auf
1929 verschoben und für 1928 noch einmal die Berechnung nach den bis
herigen Sätzen beibehalten worden. (Bauliche Unterhaltung bis 1,2% der
Bausumme, Unterhaltung der technischen Anlagen bis 2% der Bausumme.)
Die gleichfalls am 17. Februar 1927 von der Stadtverordnetenver
sammlung geforderte Neuverteilung der Vorbehalts mittel
und die Einführung der Elendsfaktoren zur stärkeren
Berücksichtigung bedürftiger Bezirke auch bei der Ver
teilung anderer Haushaltsmittel hat zu sehr eingehenden Verhandlungen
sowohl zwischen den Bezirken als auch im Magistrat geführt. Bei der
Festsetzung der Einheitssätze für die Haushaltsaufstellung ist durch Aende
rung der Verteilungsmatzstäbe eine stärkere Berücksichtigung
der bedürftigen Bezirke ans zahlreichen Gebieten erreicht
worden. Unterlagen hierüber werden wir, dem Stadtverordnetenbeschluß
folgend, dem Haushaltsausschuß der Stadtverordnetenversammlung zu
gehen lassen. In die Neuverteilung der V o r b e h a l t s m i t t e l
haben wir auch die Verstärkungsmittel bei ihrem grundsätzlich gleichen
Charakter der Ausgleichsmittel im Sinne des 8 22 Abs. 2 des Gesetzes
Groß-Berlin mit einbezogen. In 1927 wurden die Mittel von insgesamt
3 Millionen Reichsmark zunächst nach der lausenden Ausgabe aus die
beiden Gruppen der Jnnenbezirke und der Außenbezirke „oberverteilt"
und sodann im Rahmen dieser „Oberverteilung" zu Vt nach der lausen
den Ausgabe und zu 'A nach der Bevölkerungsziffer unterverteilt. Hierbei
ergab sich eine stärke Benachteiligung der Jnnenbezirke, in deren Ausgabe
ziffer ihre gemeinsame Schulverwaltung fehlte. Eine Einigung zwischen
den Bezirksämtern über einen neuen Verteilungsschlüssel ist nicht erfolgt.
Der Magistrat hat nach eingehender Prüfung die Verteilung in der Weise
geregelt, daß ohne besondere Behandlung der Innen- und Außenbezirke
einheitlich 1,5 Millionen Reichsmark nach der laufenden Ausgabe, 750 000
Reichsmark nach der Bevölkerungsziffer und 750 000 Ml im Interesse
der bedürftigen Bezirke nach der Zahl der Bewohner in Wohnungen bis
zu 4 Räumen verteilt werden. Da bei dieser Verteilung auch einigen
zweifellos bedürftigen Bezirken die Mittel gegen das Vorjahr gekürzt
werden würden, ist bei diesen ihr Anteil ans den Betrag des Vorjahres
ergänzt und damit der Gesamtbetrag der Vorbehalts- und Verstärkungs
mittel um 134 000 Ml erhöht worden. Ferner ist in diesem Jahre auch
snr die gemeinsame Schulverwaltung der Jnnenbezirke ein Betrag an
Vorbehalts- und Verstärkungsmitteln von 230 000 Ml ausgeworfen, der
sv errechnet worden ist, daß'die sonstigen Ausgaben der Jnnenbezirke zu
den Ausgaben der Schulverwaltung ins Verhältnis gesetzt worden sind.
Insgesamt enthält der Haushaltsplan nunmehr rd. 3.36 Millionen Reichs
mark Ausgleichsmittel für die Bezirksverwaltungen, die zu K auf Vor
behaltsmitteln für unvorhergesehene einmalige Ausgaben und zu % auf
Verstärkungsmittel zum Ausgleich von Ueberschreitungen entfallen.
Der Haushaltsplan ist von den wirtschaftlichen Verwaltungen
materiell wiederum nach den Verhältnissen von Anfang Juli 1927 auf-
gestellt worden. Somit erscheinen auch die persönlichen Kosten in den
Einzelhaushalten nur mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätzen. Die
Erhöhungen durch die Besoldungsreformen Preußens und Berlins durch
die Lohnerhöhung vom 1. November 1927 ab mußten für die gesamte
Verwaltung vereinigt im „Nachträglichen" berücksichtigt werden, da die
Austeilung eine Neuaufstellung des gesamten Haushalts bedeutet und die
Arbeiten um Wochen zurückgeworfen hätte.
Der ordentliche Bruttohaushaltsplan ohne die sich
selbst erhaltenden zentralen Werke schließt in der Ausgabe mit
868 M i l l i o k e n R eichs m a r k a b. In dieser Summe sind rund
132 Millionen Reichsmark enthalten für Hauszinssteuereingänge für
Zwecke des Wohnungsbaues einschl. der rückfließenden Zinsen und Til
gungen für Hauszinssteuerhypotheken, die jetzt, wie oben ausgeführt, in
Einnahme und Ausgabe durch den Haushaltsplan laufen, was 1927 noch
nicht geschah. Andererseits enthält der Bruttohaushalt für 1927 wegen
der damaligen Regelung des „wirtschaftlichen Abschlusses" die allgemeinen